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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1969 - V ZR 171/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,6799
BGH, 17.01.1969 - V ZR 171/65 (https://dejure.org/1969,6799)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1969 - V ZR 171/65 (https://dejure.org/1969,6799)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1969 - V ZR 171/65 (https://dejure.org/1969,6799)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1969, 422
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62

    Kenntnis von Gesamtvermögensübertragung

    Auszug aus BGH, 17.01.1969 - V ZR 171/65
    § 1365 BGB findet vielmehr, um seinem Zweck gerecht zu werden, über seinen Wortlaut hinaus auch Anwendung, wenn eine Verpflichtung nicht auf die Verfügung über das Vermögen eines Ehegatten im ganzen, sondern nur auf die Verfügung über einen einzelnen Gegenstand gerichtet ist, wenn nur dieser tatsächlich das ganze Vermögen oder im wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers ausmacht (BGHZ 35, 135, 143 f [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60]; 43, 174) [BGH 26.02.1965 - V ZR 227/62].

    Der Senat hat dies schon im Urteil vom 26. Februar 1965 (BGHZ 43, 174 [BGH 26.02.1965 - V ZR 227/62]) ausgesprochen und daraus die weitere Folgerung gezogen, daß im Zweifeisfall der Ehegatte, der sich auf die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts beruft, dieses subjektive Erfordernis des Ausnahmetatbestandes ebenso nachzuweisen habe wie das objektive.

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BGH, 17.01.1969 - V ZR 171/65
    § 1365 BGB findet vielmehr, um seinem Zweck gerecht zu werden, über seinen Wortlaut hinaus auch Anwendung, wenn eine Verpflichtung nicht auf die Verfügung über das Vermögen eines Ehegatten im ganzen, sondern nur auf die Verfügung über einen einzelnen Gegenstand gerichtet ist, wenn nur dieser tatsächlich das ganze Vermögen oder im wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers ausmacht (BGHZ 35, 135, 143 f [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60]; 43, 174) [BGH 26.02.1965 - V ZR 227/62].
  • BFH, 29.01.1997 - XI R 23/96

    Für Betriebsaufspaltung notwendige personelle Verflechtung bei Beteiligung des …

    Die Bestimmung, daß die Vollmacht über den Tod des Vaters hinaus gelten sollte, bedurfte nicht der Einhaltung der für letztwillige Verfügungen vorgeschriebenen Form (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. April 1969 V ZR 171/65, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1969, 1245).
  • BGH, 22.04.1975 - VI ZR 90/74

    Aufklärungspflicht des Notars über die Rechtsfolgen von …

    Dabei geht das Berufungsgericht davon aus, daß als zustimmungsbedürftig im Sinne von § 1365 BGB nicht nur Geschäfte gelten, die sich auf die Übertragung des Gesamtvermögens als solchem (en bloc) richten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Verträge über die Veräußerung eines einzelnen Vermögensgegenstandes, insbesondere auch eines Einzelgrundstücks, sofern das Objekt der Veräußerung im wesentlichen (nahezu) das ganze Vermögen des Veräußerers darstellt ("Einzeltheorie": BGHZ 35, 135 ff; 43, 174 ff; BGH Urteil vom 17. Januar 1969 - V ZR 171/65 = FamRZ 1969, 322 = DNotZ 1969, 422; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.01.1972 - V ZR 22/71

    Miteigentum an einem Grundstück - Übertragung eines Miteigentumsanteils - Recht …

    Wie der Senat wiederholt (vgl. das Urteil vom 17. Januar 1969 - V ZR 171/65, WM 1969, 531) ausgeführt hat, ist § 1365 BGB zwar auch dann anzuwenden, wenn eine Verpflichtung nicht auf die Verfügung über das Vermögen eines Ehegatten im ganzen, sondern nur auf die Verfügung über einen einzelnen Gegenstand gerichtet ist, der aber tatsächlich das ganze Vermögen oder im wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers ausmacht.
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