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Rechtsprechung
   BGH, 16.01.1987 - V ZR 185/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1979
BGH, 16.01.1987 - V ZR 185/85 (https://dejure.org/1987,1979)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1987 - V ZR 185/85 (https://dejure.org/1987,1979)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1987 - V ZR 185/85 (https://dejure.org/1987,1979)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    "Hinterlegung" eines Grundschuldbriefes zu treuen Händen bei einem Notar - Ausfindigmachen des Gläubigers eines Rückgewähranspruchs einer Sicherungsgrundschuld aus mehreren Prätendenten - Voraussetzungen der Erfüllung der Rückgewährpflicht eines Grundschuldinhabers aus ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1191
    Pflichten des Inhabers einer zurückzugewährenden Sicherungsgrundschuld

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 590
  • MDR 1987, 569
  • DNotZ 1987, 509
  • WM 1987, 378
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.1983 - VIII ZR 94/82

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Prozeßvergleichs; Erheblichkeit eines …

    Auszug aus BGH, 16.01.1987 - V ZR 185/85
    Angaben darüber, wie ein Zeuge die unter Beweis gestellte Tatsache erfahren hat, können grundsätzlich nicht verlangt werden, es sei denn, es handele sich um innere Tatsachen (BGH Urt. v. 4. Mai 1983, VIII ZR 94/82, NJW 1983, 2034, 2035 - insoweit in BGHZ 87, 227 nicht mit abgedruckt - Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 373 Anm. D I b 3;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 44. Aufl. § 373 Anm. 2).
  • BGH, 14.03.1968 - II ZR 50/65

    Anforderungen an den Erwerb eines Wechsels - Anforderungen an die gerichtliche …

    Auszug aus BGH, 16.01.1987 - V ZR 185/85
    Als willkürliche Vermutung kann eine Behauptung erst dann unberücksichtigt bleiben, wenn das Gericht mit der Partei erörtert hat, welche greifbaren Anhaltspunkte sie für ihre Behauptung vorbringen wolle (BGH Urt. v. 14. März 1968, II ZR 50/65, NJW 1968, 1233).
  • BGH, 19.01.2018 - V ZR 273/16

    Leistungstreuepflicht: Umfang der Pflicht zur Mitwirkung an der Erreichung und …

    Dieser Beweisantritt war zulässig und ausreichend, da die Klägerin eine konkrete Behauptung in das Wissen des Zeugen gestellt hat und sich der Beweisführer grundsätzlich nicht dazu äußern muss, wie ein Zeuge die unter Beweis gestellte Tatsache erfahren, und welche Anhaltspunkte er für die Richtigkeit der in das Wissen des Zeugen gestellten Behauptungen hat (Senat, Urteil vom 16. Januar 1987 - V ZR 185/85, BGHR ZPO § 373 Substantiierung 1; BGH…, Beschluss vom 1. August 2007 - III ZR 35/07, juris Rn. 7).
  • BGH, 08.11.1995 - XII ZR 202/94

    Wegnahmerecht des Mieters wegen Ausbaumaßnahmen; Bereicherungsanspruch des …

    Angaben darüber, wie ein Zeuge die unter Beweis gestellte Tatsache erfahren hat, können grundsätzlich nicht verlangt werden, es sei denn, es handele sich um innere Tatsachen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1987 - V ZR 185/85 - BGHR ZPO § 373 Substantiierung 1 = WM 1987, 378).
  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 36/99

    Leistungsbestimmung durch Urteil

    Da ein dahingehender übereinstimmender Wille in den notariellen Urkunden auch nicht andeutungsweise zum Ausdruck gekommen ist (vgl. Senatsurt. v. 12. Juli 1996, V ZR 202/95, NJW 1996, 2792), hätte es nämlich näherer Darlegung bedurft, anhand welcher Anknüpfungstatsachen diese inneren Tatsachen nach außen in Erscheinung getreten sein sollen (…vgl. BGH, Urt. v. 4. Mai 1983, VIII ZR 94/82, NJW 1983, 2034, 2035; Senatsurt. v. 16. Januar 1987, V ZR 185/85, BGHR ZPO § 373 Substantiierung 1).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 67/87

    Zahlung der Maklerprovision an einen Dritten - Treuwidriges Verschweigen bei …

    Dagegen verlangt das Gesetz nicht, daß der Beweisführer sich auch darüber äußert, welche Anhaltspunkte er für die Richtigkeit der in des Wissen des Zeugen gestellten Behauptung habe (BGH Urteil vom 16. Januar 1987 - V ZR 185/85 - BGHR ZPO § 373 "Substantiierung 1").
  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer …

    Das Berufungsgericht will die unter Beweis gestellte Behauptung der Beklagten deshalb als unschlüssig ansehen, weil für eine innere Tatsache regelmäßig Vortrag erforderlich ist, wie der Zeuge eine solche unter Beweis gestellte Tatsache erfahren hat (z.B. Senatsurt. v. 16. Januar 1987, V ZR 185/85, WM 1987, 378, 379 m.N.).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02

    Arglistiges Verschweigen von Mängeln beim Verkauft eines Hausgrundstücks; …

    Soweit es nicht um innere Tatsachen geht, können Angaben darüber, wie ein Zeuge die unter Beweis gestellte Tatsache erfahren hat, regelmäßig nicht verlangt werden (Senat, Urt. v. 16. Januar 1987, V ZR 185/85, NJW-RR 1987, 590, 591 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 313/86

    Anforderungen an einen hinreichend sunstantiierten Vortrag

    Angaben darüber, wie ein Zeuge die unter Beweis gestellte Tatsache erfahren hat, können grundsätzlich nicht verlangt werden, es sei denn, es handele sich um innere Tatsachen (vgl. zuletzt BGH Urteil vom 16.1.1987 - V ZR 185/85 - BGHR ZPO § 373 Substantiierung 1).
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