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| BGH, 22.04.1960 - V ZR 187/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtliche Ausgestaltung der wirksamen Ausübung eines im Grundbuch im Wege der Vormerkung eingetragenen Ankaufsrechts für ein zunächst gepachtetes Grundstück - Kaufrechtliche Qualifizierung eines einseitigen Vertragsangebots zur Übertragung des Eigentums an einem ...
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- RG, 30.03.1942 - II 96/41
1. Inwieweit bedürfen die Einräumung des Rechts zum Ankauf eines Grundstücks und …
Auszug aus BGH, 22.04.1960 - V ZR 187/58
Die Ausübung des Ankaufsrechtes dagegen konnte formlos geschehen, weil damit nur die Bedingung für das Wirksamwerden des Kaufvertrages gesetzt wurde (RGZ 169, 65, 70).
- BGH, 21.04.1967 - V ZR 75/64
Verjährung von Ansprüchen aus einem Vorvertrag
In diesem Fall läßt die Einräumung des Ankaufsrechts nur einen bedingten Anspruch entstehen, nämlich einen Anspruch auf die Verkäuferleistungen (Übertragung von Eigentum und Besitz an der Kaufsache, § 433 BGB), bedingt durch eine (spätere) Erklärung des Käufers (zulässige Potestativbedingung, vgl. Plenarbeschluß RGZ 72, 385 sowie das genannte Senatsurteil vom 28. September 1962), daß er die Rechte aus dem Vertrag geltend mache (vgl. Senatsurteil vom 22. April 1960, V ZR 187/58 und Urteil vom 21. Januar 1965, II ZR 32/62, WM 1965, 356). - BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61
Zulässigkeit einer Potestativbedingung
Der erkennende Senat hat sich ebenfalls schon mit allen drei Möglichkeiten der Ankaufsrechtseinräumung befaßt, so insbesondere in dem - unveröffentlichten - Urteil vom 22. April 1960, V ZR 187/58 mit dem bedingten Kaufvertrag (S. 5 f), im Urteil vom 13. Juli 1960, V ZR 66/59 (WM 1961, 800, 801) mit dem Unterschied zwischen Vorvertrag und bedingtem Kaufvertrag, im Urteil vom 31. Januar 1961, V ZR 6/60 (WM 1961, 353;… unvollständig abgedruckt MDR 1961, 400 mit Anm. Thieme a.a.O. S. 586) sowohl mit bedingtem Kaufvertrag als auch mit einseitigem Verkaufsangebot (vgl. ferner die Ausführungen von Reineke, DNotZ 1953, 210, 212). - BGH, 07.04.1978 - V ZR 141/75
Neubemessung des Grundstückskaufpreises auf Grund einer Wertanpassungsklausel
Das Berufungsgericht geht - unter Berufung auf das nicht veröffentlichte Senatsurteil vom 22. April 1960, V ZR 187/58 - davon aus, daß der Vertrag vom 6. Dezember 1955 (nach Ausübung des Ankaufsrechts durch die Klägerin und deren verstorbenen Ehemann) einen unmittelbaren Anspruch auf Auflassung des streitigen Grundstücks gibt; die Klägerin sei nicht etwa darauf beschränkt, die Beklagten zunächst auf Abschluß eines Kaufvertrags zu verklagen.
- BGH, 31.01.1961 - V ZR 6/60 Verträge dieser Art bedürfen nach § 313 BGB der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung (Urteil des erkennenden Senats vom 22. April 1960, V ZR 187/58, S. 5 unten).
- BGH, 07.10.1964 - V ZR 142/62 Wogen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils de3 Senats vom 22" April I960, V ZR 187/58, Bezug genommen, durch das auf die Revisionen beider Parteien das Urteil des Berufungsgerichts vom 12. August 1958 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde« Nach weiterer Beweisaufnahme hat das Berufungsgericht mit Urteil vom 28« Februar 1962 die Berufung der Beklagten erneut zurückgewieson und auf die Anschlußberufung des Klägers die Zug-um-Zug-Leistung des Klägers auf 15 000 DM herabgesetzt".
- BGH, 22.04.1966 - V ZR 148/63
Kriterien für eine gutachterliche Festsetzung eines Grundstückspreises - …
Bei einem vertraglich begründeten Ankaufsrecht liegt je nach dem, was die Beteiligten beabsichtigt haben, entweder ein Vorvertrag, der die Vertragsteile oder einen von ihnen zum Abschluß eines entsprechenden Kaufvertrages verpflichtet, oder ein bedingt abgeschlossener Kaufvertrag vor, bei den die Bedingung die Erklärung des Berechtigten darstellt, daß er das Ankaufsrecht geltend mache (Urteile des Senats vom 28. September 1962, V ZR 8/61, LM BGB § 433 Nr. 16, vom 22. April 1960, V ZR 187/58 und 13. Juli 1960, V ZR 66/59).
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