Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.07.1961

Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1961 - V ZR 188/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,3048
BGH, 05.07.1961 - V ZR 188/59 (https://dejure.org/1961,3048)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1961 - V ZR 188/59 (https://dejure.org/1961,3048)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1961 - V ZR 188/59 (https://dejure.org/1961,3048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,3048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …

    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - V ZR 188/59
    In dieser Deutung enthalten die Urteilsausführungen, insbesondere der erwähnte vorausgeschickte Satz, keinen Rechtsirrtum (BGHZ 20, 109, 111) [BGH 23.02.1956 - II ZR 207/54].
  • BGH, 06.05.1952 - V ZB 1/52

    Umstellungsgrundschuld. Rangrücktritt

    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - V ZR 188/59
    Denn auch Umstellungsgrundschulden sind Grundpfandrechte und nicht etwa öffentliche Lasten wie die Soforthilfeabgabe und die Hypothekengewinnabgabe (BGHZ 6, 70; BGH LM LASG § 1 Nr. 2).
  • BGH, 19.02.1958 - V ZR 190/56
    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - V ZR 188/59
    Wäre dies zu bejahen, so hätte die Beklagte auch die an die Stelle der Umstellungsgrundschulden getretenen Hypothekengewinnabgaben zu entrichten (§ 122 Abs. 1 LAG); das würde auch für die Kreditgewinnabgabe gelten, die von der Klägerin statt der Hypothekengewinnabgabe zu bezahlen ist (BGH NJW 1958, 705).
  • BGH, 12.12.1962 - V ZR 109/61

    Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe - Folge der Herabsetzung der …

    Ein Ausgleichsanspruch gemäß § 242 BGB kann nach stündiger Rechtsprechung des erkennenden Senats, an der festzuhalten ist, nur in Betracht kommen, wenn die Vertragspartner einen für ihre rechtlichen Beziehungen bedeutungsvollen Punkt nicht in den Kreis ihrer Erwägungen einbezogen und es infolgedessen unterlassen haben, insoweit eine Regelung zu treffen; anderenfalls bestimmen sich die Rechtsfolgen ausschließlich nach dem Vertrag und für eine Anwendung der Geschäftsgrundlage-Regeln ist kein Raum (Urteile vom 3. Februar 1960, V ZR 159/58, WM 1960, 665, vom 25. Januar 1961, V ZR 141/59, WM 1961, 505, 507, vom 5. Juli 1961, V ZR 188/59, WM 1961, 1192, 1194, vom 11. Oktober 1961, V ZR 20/60, WM 1962, 51, 53, vom 20. Oktober 1961, V ZR 68/60, WM 1962, 150, 151 f, und vom 27. Juni 1962, V ZR 204/60 S. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1961 - V ZR 188/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,5191
BGH, 11.07.1961 - V ZR 188/59 (https://dejure.org/1961,5191)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1961 - V ZR 188/59 (https://dejure.org/1961,5191)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1961 - V ZR 188/59 (https://dejure.org/1961,5191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,5191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht