Rechtsprechung
| BGH, 30.05.1956 - V ZR 189/54 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 21, 18
- NJW 1956, 1356
- DVBl 1956, 622
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53
Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 08.04.1925 - I 363/24
1. Zur nachträglichen Geltendmachung des Geldentwertungsschadens. 2. Zur Frage, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.03.1956 - IV ZR 138/55
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 24.10.1911 - III 183/11
Defektenbeschluss und Rechtsweg.
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83
Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung
Die Rechtsnatur eines bloßen Gegenanspruchs spielt für die Frage, welcher Rechtsweg für das Klagebegehren offensteht, keine Rolle (BGHZ 16, 124 ff. [BGH 11.01.1955 - I ZR 106/53]; 21, 18, 29; BFHE 117, 23, 26;… Zöller/Gummer, ZPO 14. Aufl. § 13 GVG Rn. 49 m. w. Nachw.;… Ziemer/Birkholz, FGO 3. Aufl. § 33 Rn. 20). - BGH, 30.09.1970 - I ZR 132/68
Rechtsnatur des Erschließungsvertrages
Hinsichtlich der prozessualen Behandlung der von der Beklagten erklärten Aufrechnung sei auf die Entscheidungen in BGHZ 16, 124, 140 [BGH 11.01.1955 - I ZR 106/53] ; 21, 18, 30 [BGH 30.05.1956 - V ZR 189/54] ; OVG Hamburg MDR 1951, 314 hingewiesen. - BGH, 13.01.1965 - IV ZR 35/64
Veranlassung zur Anerkennung eines Entschädigungsanspruchs durch arglistige …
Auch bestehen gegen die Aufrechenbarkeit privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Forderungen keine Bedenken (BGHZ 21, 18, 29 [BGH 30.05.1956 - V ZR 189/54] mit weiteren Nachweisen). - BGH, 18.02.1959 - V ZR 126/57
Rechtsmittel
Gegen die Aufrechenbarkeit privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Forderungen bestehen grundsätzlich keine Bedenken (BGHZ 21, 18, 29), und es steht auch außer Zweifel, daß die Aufrechnung, wenn und soweit sie durchgreift, die Forderung, gegen die aufgerechnet wurde, nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§§ 387 ff BGB) endgültig zum Erlöschen bringt. - VG Berlin, 19.02.1976 - XI A 423.75
Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Abgabe einer eidesstattlichen …
Dieser Zweck mag in dem Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO noch einigermaßen zutreffen (vgl. BGHZ 21, 18), da in diesem Verfahrenüber die Höhe von Erstattungsansprüchen entschieden wird,über die dem Grunde nach in dem früheren Prozeß entschieden worden ist.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.