Rechtsprechung
| BGH, 23.08.2021 - V ZR 205/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Unbegründetheit eines Berichtigungsantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Unbegründetheit eines Berichtigungsantrags
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kosten der Streithilfe vergessen: Berichtigung des Urteils?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 13.01.2020 - 15 O 16626/18
- OLG München, 15.09.2020 - 8 U 455/20
- BGH, 23.08.2021 - V ZR 205/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.03.2016 - VIII ZR 287/15
Voraussetzung für die Nachholung der Entscheidung über die Kosten des …
Auszug aus BGH, 23.08.2021 - V ZR 205/20
Erforderlich ist aber, dass eine versehentliche Abweichung von dem seitens des Gerichts Gewollten vorliegt und die Abweichung "offenbar" ist, mithin sich dies aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder zumindest aus den Vorgängen bei ihrem Erlass oder ihrer Verkündung nach außen deutlich ergibt und damit auch für Dritte ohne Weiteres erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2016 - VIII ZR 287/15, NJW 2016, 2754 Rn. 3 mwN).Rn. 5 2. Eine Umdeutung des Antrags in einen solchen auf Ergänzung des Beschlusses gemäß § 321 Abs. 1 ZPO (analog), der bei der im vorliegenden Fall gegebenen Sachlage in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2016 - VIII ZR 287/15, NJW 2016, 2754 Rn. 3 mwN), scheidet angesichts des Ablaufs der in § 321 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Frist aus (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Januar 2020 - I ZR 80/18, juris Rn. 3).
- BGH, 16.01.2020 - I ZR 80/18
Berichtigung einer gerichtlichen Entscheidung wegen versehentlich unterbliebenen …
Auszug aus BGH, 23.08.2021 - V ZR 205/20
Die bloße Erwähnung der Streithilfe im Rubrum der Entscheidung - wie hier der Fall - genügt insoweit nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2020 - I ZR 80/18, juris Rn. 3).Rn. 5 2. Eine Umdeutung des Antrags in einen solchen auf Ergänzung des Beschlusses gemäß § 321 Abs. 1 ZPO (analog), der bei der im vorliegenden Fall gegebenen Sachlage in Betracht kommt (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. März 2016 - VIII ZR 287/15, NJW 2016, 2754 Rn. 3 mwN), scheidet angesichts des Ablaufs der in § 321 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Frist aus (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2020 - I ZR 80/18, juris Rn. 3).
- BGH, 12.09.2023 - VIII ZR 171/22
Ergänzung eines Kostenanspruchs
Rn. 2 Auf den zulässigen, insbesondere fristgerecht gestellten Antrag der Streithelferin zu 2 ist der Beschluss des Senats vom 18. Juli 2023 - da eine Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO hier insoweit nicht in Betracht kommt - entsprechend § 321 Abs. 1 ZPO um die versehentlich unterbliebene Entscheidung über die Kosten der Streithelferin zu 2 nach § 101 Abs. 1 Halbs. 1 ZPO zu ergänzen (…vgl. hierzu im Einzelnen Senatsbeschluss vom 1. März 2016 - VIII ZR 287/15, NJW 2016, 2754 Rn. 2 ff. mwN;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2020 - I ZR 80/18, juris Rn. 3 ff.; vom 23. August 2021 - V ZR 205/20, juris Rn. 3 ff.;… vom 26. Januar 2023 - III ZR 69/21, juris Rn. 3 ff.).
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