Rechtsprechung
| BGH, 16.05.2024 - V ZR 213/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssache: Wert der Beschwer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 544 Abs 2 Nr 1 ZPO
Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssache: Wert der Beschwer - IWW
§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 49a GKG, § 48 Abs. 5 WEG, § 49 GKG, § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG, § 49a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 GKG, § 49a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 GKG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 49a Abs. 1 GKG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde; Bewertung des Interesses in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
- datenbank.nwb.de
Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssache: Wert der Beschwer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZMR 2025, 89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.01.2024 - V ZR 50/23
Darlegung und Glaubhaftmachung des Werts der Beschwer durch Beschwerdeführer als …
Auszug aus BGH, 16.05.2024 - V ZR 213/23
Dieses Interesse ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten (zu § 49a GKG aF vgl. Senat…, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZR 2/20, ZWE 2020, 397 Rn. 4 mwN; zu § 49 GKG vgl. Senat…, Beschluss vom 24. März 2022 - V ZR 149/21, NJW 2022, 2195 Rn. 6; Beschluss vom 25. Januar 2024 - V ZR 50/23, juris Rn. 8).Zwar muss das Revisionsgericht im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegebenenfalls eine Schätzung vornehmen; als Grundlage der Schätzung dienen dabei aber nur solche Tatsachen, die der Beschwerdeführer innerhalb der Begründungsfrist dargelegt und glaubhaft gemacht hat oder die jedenfalls in Verbindung mit dem Berufungsurteil offenkundig sind (vgl. Senat…, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NZM 2018, 995 Rn. 6; Beschluss vom 25. Januar 2024 - V ZR 50/23, juris Rn. 7 mwN).
- BGH, 24.03.2022 - V ZR 149/21
Festsetzung des Streitwerts für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen; …
Auszug aus BGH, 16.05.2024 - V ZR 213/23
Dieses Interesse ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten (zu § 49a GKG aF vgl. Senat…, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZR 2/20, ZWE 2020, 397 Rn. 4 mwN; zu § 49 GKG vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2022 - V ZR 149/21, NJW 2022, 2195 Rn. 6;… Beschluss vom 25. Januar 2024 - V ZR 50/23, juris Rn. 8). - BGH, 30.09.2021 - V ZR 258/20
Inanspruchnahme der Gesellschafter einer Bauträgerin wegen Mängeln am …
Auszug aus BGH, 16.05.2024 - V ZR 213/23
Rn. 5 a) Sie meint, ihre Beschwer stimme mit dem von dem Berufungsgericht für das Berufungsverfahren auf der Grundlage des für die vor dem 1. Dezember 2020 bei Gericht anhängig gewordene Beschlussanfechtungsklage anwendbaren § 49a GKG aF (analog § 48 Abs. 5 WEG; vgl. Senat…, Beschluss vom 10. März 2021 - V ZR 174/20, NZM 2021, 517 Rn. 3; Beschluss vom 30. September 2021 - V ZR 258/20, NJW-RR 2022, 20 Rn. 18 f.) festgesetzten Streitwert von 24.000 EUR überein.
- BGH, 21.02.2024 - XII ZR 41/22
Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen
Auszug aus BGH, 16.05.2024 - V ZR 213/23
Er soll die beschwerte Partei vor Nachteilen schützen, die auf einer unrichtigen Entscheidungsform beruhen, und erweitert nicht den Instanzenzug, wenn ein Rechtsmittel nicht gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2024 - XII ZR 41/22, juris Rn. 11 mwN). - BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17
Wohnungseigentumsverfahren: Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen …
Auszug aus BGH, 16.05.2024 - V ZR 213/23
Zwar muss das Revisionsgericht im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegebenenfalls eine Schätzung vornehmen; als Grundlage der Schätzung dienen dabei aber nur solche Tatsachen, die der Beschwerdeführer innerhalb der Begründungsfrist dargelegt und glaubhaft gemacht hat oder die jedenfalls in Verbindung mit dem Berufungsurteil offenkundig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NZM 2018, 995 Rn. 6;… Beschluss vom 25. Januar 2024 - V ZR 50/23, juris Rn. 7 mwN). - BGH, 02.07.2020 - V ZR 2/20
Wohnungseigentumsache: Maßgebliches wirtschaftliches Interesse für …
Auszug aus BGH, 16.05.2024 - V ZR 213/23
Dieses Interesse ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten (zu § 49a GKG aF vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZR 2/20, ZWE 2020, 397 Rn. 4 mwN; zu § 49 GKG vgl. Senat…, Beschluss vom 24. März 2022 - V ZR 149/21, NJW 2022, 2195 Rn. 6;… Beschluss vom 25. Januar 2024 - V ZR 50/23, juris Rn. 8). - BGH, 11.02.2021 - V ZR 140/20
Wert der Beschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigungsfähigkeit …
Auszug aus BGH, 16.05.2024 - V ZR 213/23
Rn. 3 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (Senat, Beschluss vom 11. Februar 2021 - V ZR 140/20, WuM 2021, 333 Rn. 4 mwN). - BGH, 10.03.2021 - V ZR 174/20
Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Bestimmung der …
Auszug aus BGH, 16.05.2024 - V ZR 213/23
Rn. 5 a) Sie meint, ihre Beschwer stimme mit dem von dem Berufungsgericht für das Berufungsverfahren auf der Grundlage des für die vor dem 1. Dezember 2020 bei Gericht anhängig gewordene Beschlussanfechtungsklage anwendbaren § 49a GKG aF (analog § 48 Abs. 5 WEG; vgl. Senat, Beschluss vom 10. März 2021 - V ZR 174/20, NZM 2021, 517 Rn. 3;… Beschluss vom 30. September 2021 - V ZR 258/20, NJW-RR 2022, 20 Rn. 18 f.) festgesetzten Streitwert von 24.000 EUR überein.
- BGH, 18.09.2024 - XII ZR 116/23
Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde in einer Familienstreitsache; …
Auch der Meistbegünstigungsgrundsatz soll die beschwerte Partei insoweit (nur) vor solchen Nachteilen schützen, die auf einer unrichtigen Entscheidungsform beruhen, nicht aber zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzugs führen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 2024 - XII ZR 41/22 - FamRZ 2024, 1135 Rn. 11 …und vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - FamRZ 2018, 839 Rn. 14; vgl. auch BGH Beschluss vom 16. Mai 2024 - V ZR 213/23 - juris Rn. 9). - BGH, 23.10.2024 - V ZR 52/24
Wert der Beschwer bei einer Anfechtungsklage gegen WEG-Beschlüsse
Der Wert der Beschwer bemisst sich hingegen nach dem eigenen Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Mai 2024 - V ZR 213/23, WuM 2024, 567 Rn. 7).
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| BGH, 27.06.2024 - V ZR 213/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
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