Rechtsprechung
| BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 463 Abs. 1
Rechtsqualität der Erklärung des Grundstücksverkäufers, verdeckte Mängel seien ihm nicht bekannt - JLaw (App) | www.prinz.law
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Feuchte Kellerwände sind wesentliche, mitteilungsbedürftige Mängel; §§ 459, 463, 476 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hausverkauf - Feuchter Kellerraum - Zugesicherte Mangelfreiheit - Zugesicherte Eigenschaft - Arglistiges Verschweigen - Mangel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BGB § 459, § 463
Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im verkauften Haus
Besprechungen u.ä. (2)
- arneburgmueller.de
, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Feuchtigkeit im Keller: Schadensersatz ? (IBR 1992, 250)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 333
Wird zitiert von ... (76) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86
Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß - …
Auszug aus BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90
Nach den vom Berufungsgericht, wenn auch in anderem Zusammenhang, getroffenen Feststellungen, die Kellerwände seien gegen Feuchtigkeit nur unzulänglich isoliert, ein in der Vergangenheit durchgeführter Reparaturversuch habe sich darüber hinaus als unzulänglich erwiesen, liegt allerdings ein Fehler des Gebäudes (§ 459 Abs. 1 BGB) vor (vgl. Senatsurt. v. 10. Juli 1987, V ZR 152/86, WM 1987, 1285, 1286).Eine Vermutung für das Weiterbestehen eines einmal eingetretenen tatsächlichen Zustandes, hier eines Vorsatzes des Beklagten hinsichtlich des Mangels, ist nicht anerkannt (Senatsurt. v. 10. Juli 1987, aaO).
- BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88
Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum
Auszug aus BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90
Bei der Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (st. Rspr., vgl. Senatsurt. v. 7. Juli 1989, V ZR 21/88, WM 1989, 1735 m.w.N.). - BGH, 09.11.1990 - V ZR 194/89
Ausübung des Ermessens bei Zulassung verspätet angetretenen Zeugenbeweises
Auszug aus BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90
Die Erklärung des Beklagten im Kaufvertrag, ihm seien verdeckte Mängel nicht bekannt, stellt entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts keine Zusicherung dar, solche Mängel seien nicht vorhanden (Senatsurt. v. 9. November 1990, V ZR 194/89, NJW 1991, 1181, 1182). - BGH, 10.07.1963 - V ZR 66/62
Auszug aus BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90
Der Eintritt von Feuchtigkeit in die Kellerwände stellt regelmäßig einen für den Kaufentschluß maßgeblichen Mangel dar, den der Verkäufer redlicherweise nicht verschweigen darf; hier kommt hinzu, daß dem Beklagten die ausdrückliche Erklärung abverlangt worden war, verdeckte Mängel seien ihm nicht bekannt (vgl. Senatsurt. v. 10. Juli 1963, V ZR 66/62, WM 1963, 967, 968).
- OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von …
Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; NJW-RR 1992, 333 ; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. nur BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; BGH, NJW-RR 1992, 333 ).
- OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
Hauskauf: Vertrauen des Verkäufers auf eine Fehlerfreiheit bei Unkenntnis der …
Rn. 92 Zwar ist eine Vermutung für das Weiterbestehen eines einmal eingetretenen tatsächlichen Zustandes, hier eines Vorsatzes der Beklagten hinsichtlich des Mangels, nicht anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1991 - V ZR 215/90 -, NJW-RR 1992, S. 333, 334). - BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01
Begriff der Arglist
Die Versicherung in dem notariellen Vertrag, keine versteckten Mängel zu kennen und keine bekannten Mängel zu verschweigen, stellt keine Zusicherung einer Eigenschaft der Kaufsache dar (…Senat, Urt. v. 9. November 1990, V ZR 194/89, NJW 1991, 1181, 1182; Urt. v. 22. November 1991, V ZR 215/90, NJW-RR 1992, 333;… Urt. v. 3. März 1995, V ZR 43/94, NJW 1995, 1549).
- OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05
Haftung des Hausverkäufers bei Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit
b) Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1996, 1332 und BGH NJW-RR 1992, 333 jeweils zum arglistigen Verschweigen von Hausfeuchtigkeit; Senat VersR 2004, 1057).Der Eintritt von Feuchtigkeit in die Kellerwände wegen fehlender Außenabdichtung stellt regelmäßig einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel dar, den der Verkäufer redlicherweise nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333 ).
- BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten …
Eine solche Versicherung stellt noch keine Zusicherung der Mangelfreiheit dar (…Senat, Urt. v. 9. November 1990, V ZR 194/89, NJW 1991, 1181, 1182 [BGH 09.11.1990 - V ZR 194/89]; Urt. v. 22. November 1991, V ZR 215/90, NJW-RR 1992, 333). - OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06
Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen von Mängeln bei …
Rn. 44 aa) Von einem arglistigen Verschweigen im Sinne des § 444 BGB ist dann auszugehen, wenn der Verkäufer einen Mangel kennt oder ihn mindestens für möglich hält oder mit ihm rechnet und dann billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer ihn übersieht und den Vertrag in Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1996, 1205;… Münchener Kommentar/Westermann, 5. Aufl., 2008, § 438 BGB Rn. 29), wobei es sich um Umstände handeln muss, die für die Kaufentscheidung von Bedeutung sind. - OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08
Grundstückskaufvertrag: Anfechtung wegen Verschweigens extremer Durchfeuchtung …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, sind auch ohne entsprechende Nachfrage des Käufers solche Umstände offenbarungspflichtig, die für den Kaufentschluss erkennbar von maßgeblicher Bedeutung sind und die der Verkäufer deshalb redlicherweise nicht verschweigen darf, wie etwa ein Feuchtigkeitsbefall (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW-RR 1996, 1332; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2002, 1 U 208/02, zitiert nach juris).Eintritt erheblicher Feuchtigkeit in die Kellerwände eines Hauses stellt regelmäßig einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel dar (BGH NJW-RR 1992, 333).
- BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94
Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG
a) Arglist setzt voraus, daß der Verkäufer den Mangel der Kaufsache kennt, damit rechnet oder weiß, daß der Käufer diesen Mangel nicht kennt, und er die Vorstellung hat, der Käufer würde bei Kenntnis des Mangels den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abschließen (BGH, Urteil vom 22. November 1991 - V ZR 215/90 = NJW-RR 1992, 333 unter II 2).Hierbei steht dem Kläger zwar keine die Beweislast umkehrende Vermutung zur Seite, daß ein einmal vorhandenes tatsächliches Wissen bei dem Angestellten K. - etwa bis zum Ausfüllen der Vereinbarung - fortbestanden habe (BGH, Urteile vom 10. Juli 1987 - V ZR 152/86 = NJW-RR 1987, 1415 unter II 3 und vom 22. November 1991 - V ZR 215/90 = NJW-RR 1992, 333 unter II 2 a.E.).
- OLG Koblenz, 15.01.2013 - 4 U 874/12
Marderbefall im Dach: - Wer den genauen Umfang eines Mangels beim Hausverkauf …
Rn. 31 Eine Arglisthaftung wegen Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, dass der Käufer keine Kenntnis von diesen Fehlern hatte und er bei der Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1996, 1332; NJW-RR 1992, 333). - OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei …
Es ist nämlich höchstrichterlich anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in die Wände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42;… OLG Celle, Urt. v. 10.05.2007 Az.: 8 U 11/07). - OLG Rostock, 08.12.2011 - 3 U 16/11
Wohnungskaufvertrag: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Verschweigen fehlender …
- OLG Hamm, 21.02.2008 - 22 U 145/07
Arglistige Täuschung wegen verschwiegener fehlender Baugenehmigung - Angaben "ins …
- OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11
Rücktritt vom Kauf eines alten Gebäudes: Arglist des Verkäufers wegen des …
- BGH, 07.11.2008 - V ZR 138/07
Umfang der Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht; Haftung …
- OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer …
- OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 7/04
Gewährleistung beim Grundstückskauf: Unzureichende Isolierung des …
- BGH, 05.10.2001 - V ZR 275/00
Zusicherung von Mieterträgen bei freiwilliger Versteigerung eines Grundstücks
- OLG Koblenz, 06.02.2003 - 5 U 996/02
Arglisthaftung des Immobilienverkäufers für Feuchtigkeitsschaden
- OLG Köln, 27.10.2015 - 22 U 93/14
Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Hauses
- OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 137/14
Verwertung eines Privatgutachtens
- BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93
Begriff der Zustellung "demnächst"
- AG Brandenburg, 11.05.2018 - 31 C 14/16
Hund mit Wasserkopf ein Sachmangel
- OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 18 U 31/01
Grundstückskauf: Schadensersatz bei Zusicherung erzielbarer Mieterträge und …
- OLG Hamm, 08.06.2000 - 22 U 172/99
Zusicherung von Eigenschaften des Kaufobjekts aufgrund Angaben im Exposè des …
- OLG Rostock, 06.04.2023 - 3 U 33/21
Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen von Schwammbefall
- OLG Köln, 14.11.1994 - 2 U 76/93
Arglistiges Verschweigen von Fluglärm bei Grundstücksverkauf
- OLG Koblenz, 24.10.2019 - 1 U 13/19
Für Arglist reicht bedingter Vorsatz!
- KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06
Kauf von Altbauwohnungen: Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung am …
- OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 21 U 175/14
Pflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zur Aufklärung über eindringende …
- OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 7 U 126/03
Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer eines Hausgrundstückes wegen …
- OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07
Gewährleistung bei Grundstückskaufvertrag: Ersatz des merkantilen Minderwertes …
- OLG Saarbrücken, 06.02.1996 - 4 U 422/95
Unterschutzstellung eines Gebäudes als Sachmangel
- LG Kassel, 10.10.2013 - 6 O 892/13
- LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15
Eigentumswohnungskauf - Sachmangel bei Marderbefall
- OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages und Verpflichtung zum …
- OLG Hamburg, 12.12.2024 - 6 U 116/21
Beschaffenheitsvereinbarung und Mängel beim Immobilienkauf
- OLG Rostock, 02.02.2017 - 3 U 80/14
Grundstückskauf: Inhaltskontrolle der vom Notar verwendeten vorformulierten …
- OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 26/20
Feststellung der Nichtigkeit eines Lizenzvertrags ex tunc Wirksamkeit einer …
- LG München II, 30.08.2019 - 11 O 5772/13
Kein Schadensersatz für Wasserschaden
- LG Bonn, 20.11.2012 - 18 O 169/12
Wirksamer Gewährleistungsausschluss und Ausschluss der Garantie bei einem …
- OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 27/20
Urkundenprozess auf Zahlung von Lizenzgebühren aus Lizenzvertrag Lizenzvertrag …
- LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 252/11
Kauf Eigentumswohnung - Marderbefall als Mangel
- OLG Köln, 16.02.2011 - 11 U 144/10
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens von …
- OLG Brandenburg, 04.12.2025 - 5 U 23/25
Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag wegen Arglist
- OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 11/01
Feuchtigkeitsdurchlässigkeit von Wänden als Sachmangel
- OLG Koblenz, 04.10.2012 - 2 U 1020/11
Sachmängelhaftung beim Grundstückskauf: Kenntnis des Verkäufers vom Befall mit …
- OLG Koblenz, 19.01.2009 - 2 U 422/08
Pflichten des Verkäufers eines am Hang gelegenen Hausanwesens zur Offenbarung von …
- OLG Hamm, 02.11.2004 - 34 U 152/03
Anforderungen an eine Eigenschaftszusicherung als Garantieübernahme in einem …
- LG Itzehoe, 17.04.2024 - 10 O 68/22
Täuschung eines Gebrauchtwagenhändlers über die Unfallfreiheit des Fahrzeugs; …
- OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 216/05
Gewährleistung: Schadensersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens von …
- OLG Hamm, 10.01.2002 - 22 U 73/01
Wandlungsvoraussetzungen bei Rückabwicklung eines in Gang gesetzten, aber noch …
- OLG Koblenz, 20.02.2009 - 2 U 848/08
Anspruch auf Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung an der Fäkalienhebeanlage
- LG Essen, 06.02.2018 - 19 O 123/17
Zur Arglist eines Verkäufers einer Immobilie bei Verschweigen von Bergbauschäden; …
- OLG Hamm, 19.10.2009 - 22 U 131/08
Zurückweisung der Vollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme des Käufers …
- OLG Düsseldorf, 15.01.2007 - 9 U 82/06
Anwaltshaftung - Rückabwicklung eines Kaufvertrages - Aufklärung über …
- OLG Hamm, 04.08.2003 - 22 U 63/02
Anforderungen an den Nachweis der fehlenden Erinnerung an einen …
- LG Köln, 14.12.2018 - 3 O 220/17
Umfassender Gewährleistungsausschluss in einem Kfz-Kaufvertrag
- LG Nürnberg-Fürth, 14.08.2014 - 10 O 3910/14
Keine arglistige Täuschung bei Verkauf eines Unfallwagens - Wissenszurechnung
- OLG Saarbrücken, 13.10.1999 - 1 U 157/99
Nichtigkeit des Gährleistungsausschlusses im Falle eines vom Verkäufer arglistig …
- LG Köln, 30.08.2005 - 5 O 479/04
- OLG Hamm, 14.11.2005 - 22 U 110/05
Gewährleistung: Aufklärungspflichtiger Sachmangel - Arglistiges Verschweigen
- OLG Koblenz, 29.11.1999 - 13 U 1950/98
Arglistiges Verschweigen eines Mangels
- OLG Koblenz, 19.07.2007 - 5 U 684/06
- OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00
Anforderungen an die Offenbarungspflicht des Verkäufers bei Mängeln der …
- OLG Hamm, 15.01.2001 - 22 U 100/00
Arglistiges Verschweigen bei geringfügig erscheinendem Mangel
- LG Augsburg, 04.04.2014 - 32 O 2105/13
Rückabwicklungsanspruch Grundstückskaufvertrag bei vorvertraglicher …
- OLG Düsseldorf, 19.01.2004 - 9 U 2/03
Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Hausgrundstück im Wege des großen …
- OLG Hamm, 29.06.2000 - 22 U 8/00
Berufung - Zulässigkeit - Nichtbenennung eines Beklagten in Berufungsschrift - …
- OLG Hamm, 01.07.2004 - 22 U 73/03
Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Kauf eines Studentenwohnheims aufgrund des …
- OLG Hamm, 30.01.2003 - 22 U 34/02
Haftung des Veräußerers für Feuchtigkeitsschäden
- LG Arnsberg, 24.02.2006 - 2 O 229/02
Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag über ein mit einem Einfamilienhaus …
- KG, 14.03.2003 - 14 U 212/01
Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage bei …
- OLG Köln, 14.04.1997 - 12 U 183/96
- LG Bielefeld, 12.08.2005 - 8 O 372/04
Anspruch auf Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung beim Erwerb einer …
- OLG Köln, 08.06.1993 - 24 U 215/92
- LG Köln, 18.09.2025 - 33 O 538/24
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