Rechtsprechung
| BGH, 20.03.1957 - V ZR 217/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.01.1957 - V ZR 80/55
Wahrheitspflicht im Schiedsgerichtsverfahren
Auszug aus BGH, 20.03.1957 - V ZR 217/55
Die Auslegung von Schiedsverträgen kann in der Revisionsinstanz nur in beschränktem Umfange nachgeprüft werden, nämlich Lediglich nach der Richtung, ob sie von unrichtigen Rechtsrundsätzen ausgeht oder auf Verfahrensmängeln beruht (Urteile des Senats vom 16. Januar 1957, V ZR 100/55, vom 30. Januar 1957, V ZR 80/55 [zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen], und vom 20. Februar 1957, V ZR 101/55). - BGH, 23.01.1957 - V ZR 132/55
Vernehmung von Schiedsrichtern als Zeugen
Auszug aus BGH, 20.03.1957 - V ZR 217/55
Gegen die Zeugenvernehmung eines Schiedsrichters über Vorgänge, die - wie hier - nicht dem Beratungsgeheimnis unterliegen, bestehen vom verfahrensrechtlichen Standpunkt keine Bedenken (vgl. das zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil des Senats vom 23. Januar 1957, V ZR 132/55). - RG, 27.05.1913 - II 625/12
Knebelvertrag; Verstoß gegen die guten Sitten
Auszug aus BGH, 20.03.1957 - V ZR 217/55
Ihm hat dabei anscheinend vorgeschwebt, daß nach einem in Rechtsprechung und Schrifttum bei Erörterung der sogenannten Auslegungsfähigkeit von Willenserklärungen entwickelten Grundsatz nur das ausgelegt werden kann, was irgendwie mißverständlich oder mehrdeutig ist; ist eine Erklärung, zumal eine urkundliche, so klar und zweifelsfrei, daß jede andere Deutung ausgeschlossen erscheint, dann ist für eine Auslegung kein Raum (RG Warn 1912 Nr. 4; RGZ 82, 308 [316]; RG Gruch 70, 245; RG HRR 1928 Nr. 206;… RGRK BGB 10. Aufl. § 133 Anm. 1 Abs. 1;… Staudinger-Riezler 10. Aufl. § 133 Randziffer 8).
- BGH, 16.01.1957 - V ZR 100/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.03.1957 - V ZR 217/55
Die Auslegung von Schiedsverträgen kann in der Revisionsinstanz nur in beschränktem Umfange nachgeprüft werden, nämlich Lediglich nach der Richtung, ob sie von unrichtigen Rechtsrundsätzen ausgeht oder auf Verfahrensmängeln beruht (Urteile des Senats vom 16. Januar 1957, V ZR 100/55, vom 30. Januar 1957, V ZR 80/55 [zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen], und vom 20. Februar 1957, V ZR 101/55). - BGH, 20.02.1957 - V ZR 101/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.03.1957 - V ZR 217/55
Die Auslegung von Schiedsverträgen kann in der Revisionsinstanz nur in beschränktem Umfange nachgeprüft werden, nämlich Lediglich nach der Richtung, ob sie von unrichtigen Rechtsrundsätzen ausgeht oder auf Verfahrensmängeln beruht (Urteile des Senats vom 16. Januar 1957, V ZR 100/55, vom 30. Januar 1957, V ZR 80/55 [zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen], und vom 20. Februar 1957, V ZR 101/55). - RG, 18.01.1910 - VII 179/09
Feststellungsklage; Teilurteil
- BGH, 03.02.1960 - V ZR 159/58
Prüfung eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Inhalt des Vertrages selbst als …
Ob die Würdigung einer Vertragsbestimmung durch den Tatrichter in dem Sinne, sie sei unzweideutig und infolgedessen nicht auslegungsfähig (RGZ 82/308, 316; RG WarnRspr 1919 Nr. 2;… BGB RGRK 11. Aufl § 133 Anm. 3;… Siebert/Hefermehl, BGB 9. Aufl. § 133 Anm. 15; Urteil des erkennenden Senats vom 20. März 1957, V ZR 217/55, S. 9), in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar ist, oder ob in einem solchen Falle der Grundsatz Platz greift, daß bei unterbliebener tatrichterlicher Auslegung das Revisionsgericht den Vertragswillen selbständig und völlig frei ermitteln darf (BGHZ 16, 4, 10 f) [BGH 14.12.1954 - I ZR 65/53], kann dahingestellt bleiben.
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