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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1957 - V ZR 218/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,3030
BGH, 09.01.1957 - V ZR 218/55 (https://dejure.org/1957,3030)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1957 - V ZR 218/55 (https://dejure.org/1957,3030)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1957 - V ZR 218/55 (https://dejure.org/1957,3030)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1957, 466
  • DNotZ 1957, 194
  • DB 1957, 137
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • RG, 21.03.1925 - V 531/24

    Vorkaufsrecht. Wiederkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 09.01.1957 - V ZR 218/55
    Andernfalls muß, wenn eine Aufschlüsselung nicht möglich ist, der gesamte Vertrag als nichtig angesehen werden (EG in HRR 1930 Nr. 1595; BGB RGRK Anm. 1 [vorletzter Absatz - S 292] zu § 139; vgl. auch Staudinger 11. Aufl § 139 Anm. 14, der darüber hinaus in Übereinstimmung mit RGZ 110, 327 [338] Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts annimmt, wenn anzunehmen ist, daß die Parteien das Geschäft ohne den nichtigen Teil zwar nicht völlig unterlassen, aber wesentlich anders vorgenommen hätten).
  • RG, 01.06.1923 - III 391/22

    Teilweise Nichtigkeit

    Auszug aus BGH, 09.01.1957 - V ZR 218/55
    Wenn somit der wegfallende Teil des Geschäfts nicht so wesentlich war, daß die Parteien bei vernünftiger Abwägung der in Betracht kommenden Verhältnisse das Rechtsgeschäft an der Unwirksamkeit des Teils nicht hätten scheitern lassen (RGZ 107, 39 [40]; 118, 218 [222];… Soergel 8. Aufl. 1952 Anm. II zu § 139 BGB;… BGB RGRK 10. Aufl. Anm. 2 zu § 139), so kann von der Beurteilung der Leistungen der Verkäuferin aus eine Unwirksamkeit des ganzen Geschäfts nicht abgeleitet werden.
  • RG, 18.10.1927 - II 74/27

    1. In welchem Umfang findet § 139 BGB. auf Generalversammlungs-Beschlüsse einer …

    Auszug aus BGH, 09.01.1957 - V ZR 218/55
    Wenn somit der wegfallende Teil des Geschäfts nicht so wesentlich war, daß die Parteien bei vernünftiger Abwägung der in Betracht kommenden Verhältnisse das Rechtsgeschäft an der Unwirksamkeit des Teils nicht hätten scheitern lassen (RGZ 107, 39 [40]; 118, 218 [222];… Soergel 8. Aufl. 1952 Anm. II zu § 139 BGB;… BGB RGRK 10. Aufl. Anm. 2 zu § 139), so kann von der Beurteilung der Leistungen der Verkäuferin aus eine Unwirksamkeit des ganzen Geschäfts nicht abgeleitet werden.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 04.11.1948 - II ZS 13/48
    Auszug aus BGH, 09.01.1957 - V ZR 218/55
    Es steht auch im pflichtmäßigen, in der Revisionsinstanz nicht nachprüfbaren Ermessen des Berufungsgerichts, ob es die Beeidigung anordnen will oder nicht (OGHZ 1, 226 [227]; BGH in NJW 1952, 384;… Baumbach ZPO 24. Aufl. Anm. 2 A zu § 391).
  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 25/94

    Bedeutung einer salvatorischen Klausel in einem Praxis-Übertragungsvertrag

    Das setzt voraus, daß nach dem Willen der Parteien eine Aufschlüsselung der Gegenleistung auf die verschiedenen Teile der Leistung der anderen Seite möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1957 - V ZR 218/55 = LM § 139 BGB Nr. 13;… MünchKomm/Mayer-Maly, 3. Aufl., § 139 BGB Rdnr. 22;… Flume aaO. § 32, 2 d S. 575).
  • BGH, 13.03.1986 - III ZR 114/84

    Vereinbarung eines Gesamthonorars für Rechtsanwalts- und Notartätigkeit

    Nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand kann vielmehr zumindest nicht ausgeschlossen werden, daß die Vertragsparteien das Rechtsgeschäft an der Unwirksamkeit des die Notarkosten betreffenden Teils nicht hätten scheitern lassen (vgl. auch BGH Urteil vom 9. Januar 1957 - V ZR 218/55 = LM BGB § 139 Nr. 13 = MDR 1957, 466 mit Anm. Esser).
  • BGH, 03.07.1974 - V ZB 15/72

    Antrag auf Eintragung als Miteigentümer - Antrag auf Eintragung einer …

    Dabei ist davon auszugehen, daß der Erklärende seine Entscheidung in vernünftiger Abwägung der in Betracht kommenden Verhältnisse getroffen hätte (Urteil des Senats vom 9. Januar 1957 - V ZR 218/55, LM § 139 BGB Nr. 13 unter Bezugnahme auf RGZ 118, 218, 222).
  • BGH, 25.04.1961 - V BLw 13/61

    Rechtsmittel

    Zu Unrecht glaubt die Rechtsbeschwerde, das Oberlandesgericht sei dadurch, daß es trotz Unwirksamkeit der Vereinbarung über die Altenteilswohnung den Übergabevertrag für wirksam gehalten habe, von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Januar 1957 (V ZR 218/55, DNotZ 1957, 194) abgewichen.
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