Rechtsprechung
| BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtannahme der Revision - Mehrere Beklagte - Teilurteil - Aufnahme einer Teilkostenentscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 554b Abs. 3, § 100
Dem Schlußurteil vorbehaltene Kostenentscheidung nach Nichtannahme der Revision - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 642
- MDR 2001, 596
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.06.1997 - III ZR 152/96
Rechtsnatur des Umlegungsverfahrens im Hinblick auf die betroffenen …
Auszug aus BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00
Mit der Nichtannahme der Revisionen der Parteien kann das gegen einen von mehreren Beklagten ergangene Teilurteil, das die Kostenentscheidung dem Schlußurteil des Berufungsgerichts vorbehalten hatte, durch Aufnahme einer Teilkostenentscheidung geändert werden (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 4).Die Änderung des Berufungsurteils im Kostenpunkt konnte mit der Nichtannahme der Revisionen verbunden werden (…vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 3: für den Fall der unrichtigen Streitwertfestsetzung; BGH, Beschl. v. 26. Juni 1997, III ZR 152/96, aaO, Kostenentscheidung 4: bei Verstoß gegen § 100 Abs. 2 ZPO).
- BGH, 13.06.1995 - V ZR 276/94
Korrektur der Kostenentscheidung im Nichtannahmebeschluß
Auszug aus BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00
Mit der Nichtannahme der Revisionen der Parteien kann das gegen einen von mehreren Beklagten ergangene Teilurteil, das die Kostenentscheidung dem Schlußurteil des Berufungsgerichts vorbehalten hatte, durch Aufnahme einer Teilkostenentscheidung geändert werden (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 4).Die Änderung des Berufungsurteils im Kostenpunkt konnte mit der Nichtannahme der Revisionen verbunden werden (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 3: für den Fall der unrichtigen Streitwertfestsetzung;… BGH, Beschl. v. 26. Juni 1997, III ZR 152/96, aaO, Kostenentscheidung 4: bei Verstoß gegen § 100 Abs. 2 ZPO).
- BGH, 25.11.1959 - V ZR 82/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00
Ein Teilurteil, das hinsichtlich eines Streitgenossen, hier des Klägers im Verhältnis zum Beklagten (früheren Beklagten zu 2), den Prozeß entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (Senatsurt. v. 25. November 1959, V ZR 82/58, LM ZPO § 301 Nr. 11).
- OLG Rostock, 02.02.2021 - 4 U 70/19
Werkvertrag über Errichtung eines Einfamilienhauses: Verjährung von …
Sie war insbesondere nicht dem Schlussurteil vorzubehalten, weil vorliegend nur ein Teilurteil ergeht; denn jedenfalls ein Teilurteil, das den Prozess hinsichtlich eines Streitgenossen im Verhältnis zum Beklagten entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2001, Az.: V ZR 22/00, - zitiert nach juris -, Rn. 2 m. w. N.). - BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04
Imitationswerbung
Da das Teilurteil den Prozess hinsichtlich der Beklagten zu 2 bis 4 abschließend entscheidet, kann der Senat insoweit eine Teilkostenentscheidung treffen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.2001 - V ZR 22/00, NJW-RR 2001, 642 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 58/22
1. Die Grundsätze zur persönlichen Verantwortlichkeit des gesetzlichen Vertreters …
Rn. 184 Ein Teilurteil, das hinsichtlich eines Streitgenossen den Prozess abschließend entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (BGH, NJW-RR 2001, 642).Zwar kann hiervon ausnahmsweise abgewichen werden, wenn ein - von diesem darzulegendes - berechtigtes Interesse des Klägers an einer ausnahmsweise vorgezogenen Teilkostenentscheidung besteht (BGH, NJW-RR 2001, 642; KG, Beschl. v. 24.02.2003, Az.: 5 W 326/02, BeckRS 2003, 30308425;… vgl. auch MüKo ZPO-Schulz, 5. Aufl., § 100 Rz. 59: wenn ein Zuwarten bis zum Schlussurteil unzumutbar ist).
Das kann namentlich dann der Fall sein, wenn die Realisierung des Kostenerstattungsanspruchs aufgrund konkreter Umstände, z.B. wegen des glaubhaft dargestellten Umfangs der in Rede stehenden Kostenmasse oder wegen drohender Verarmung des Zahlungspflichtigen, gefährdet erscheint (…MüKo ZPO-Schulz, 5. Aufl., § 100 Rz. 59; zu einzelnen Anwendungsfällen vgl. BGH, NJW-RR 2001, 642; KG, Beschl. v. 24.02.2003, Az.: 5 W 326/02, BeckRS 2003, 30308425; Beschl. v. 21.08.2013, Az.: 5 W 170/13, BeckRS 2016, 9838).
- OLG Celle, 02.06.2010 - 14 U 205/03
Mithaftung des Bauherrn für Versäumnisse des Architekten bei der Bauaufsicht; …
Ist ein gegen mehrere Beklagte gerichteter Rechtsstreit wegen Insolvenz eines der verklagten Streitgenossen teilweise unterbrochen, besteht jedoch eine besondere Prozesssituation, die ein Abweichen vom Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidung rechtfertigt, weil gänzlich ungewiss ist, wann der Rechtsstreit fortgesetzt und mit einer Kostenentscheidung versehen werden kann, was insbesondere bei dem im vorliegenden Fall gegebenen Umfang der Kostenmasse den Parteien nicht zumutbar ist (vgl. dazu z. B. KG, KGR 2003, 357 und 311; BGH, NJW-RR 2001, 642). - OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 17/20
Elektrohydraulische Pressgeräte
Ein Teilurteil, das hinsichtlich eines Streitgenossen den Prozess abschließend entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (BGH, NJW-RR 2001, 642).Zwar kann hiervon ausnahmsweise abgewichen werden, wenn ein - von diesem darzulegendes - berechtigtes Interesse des Klägers an einer ausnahmsweise vorgezogenen Teilkostenentscheidung besteht (BGH, NJW-RR 2001, 642; KG, Beschl. v. 24.02.2003, Az.: 5 W 326/02, BeckRS 2003, 30308425;… vgl. auch MüKo ZPO-Schulz, 5. Aufl., § 100 Rz. 59: wenn ein Zuwarten bis zum Schlussurteil unzumutbar ist).
Das kann namentlich dann der Fall sein, wenn die Realisierung des Kostenerstattungsanspruchs aufgrund konkreter Umstände, z.B. wegen des glaubhaft dargestellten Umfangs der in Rede stehenden Kostenmasse oder wegen drohender Verarmung des Zahlungspflichtigen, gefährdet erscheint (…MüKo ZPO-Schulz, 5. Aufl., § 100 Rz. 59; zu einzelnen Anwendungsfällen vgl. BGH, NJW-RR 2001, 642; KG, Beschl. v. 24.02.2003, Az.: 5 W 326/02, BeckRS 2003, 30308425; Beschl. v. 21.08.2013, Az.: 5 W 170/13, BeckRS 2016, 9838).
- OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12
Schadensersatz wegen Beitritt zu einer Publikums-KG: Haftung des …
(Vgl. zu den Voraussetzungen einer solchen Teil-Kosten-Entscheidung BGH, NJW-RR 2001, 642.). - OLG Düsseldorf, 11.05.2010 - 24 U 46/10
Rechtsfolgen der Verschmelzung zweier Gesellschaften; Hinweis und …
Rn. 37 V. Die auf den ersten Rechtszug bezogene (notwendige) Teilkostenentscheidung (vgl. BGH NJW-RR 2001, 642 m.w.Nachw.) beruht auf § 92 Abs. 1 ZPO; über die Verteilung der im ersten Rechtszug entstandenen Restkosten ist in dem gegen die Stadt geführten Berufungsverfahren (I-24 U 123/09 OLG Düsseldorf) abschließend zu entscheiden. - OLG Frankfurt, 18.01.2019 - 8 U 223/12
Haftung eines Zahntechnikers für das Beschleifen einer Prothese
Ein Teilurteil, das hinsichtlich eines Streitgenossen den Prozess entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2001 - V ZR 22/00, NJW-RR 2001, 642; Teilurteil vom 06.12.2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628, 632). - LG Hamburg, 05.03.2025 - 330 O 3/21
Gesamtschuldnerausgleich bei steuerlicher Gesamtschuld aus Cum/Ex-Transaktionen
Rn. 238 Soweit die Klagen gegen die Beklagten zu 2), 4) und 5) abgewiesen worden sind, konnte über die außergerichtlichen Kosten entschieden werden (vgl. LG Cottbus, Urt. v. 11.07.2023 - 6 O 59/18 -, Rn. 162, juris unter Verweis auf BGH, Beschl. v. 25.01.2001 - V ZR 22/00, juris sowie BGH, Urt. v. 25.11.1959 - V ZR 82/58 -, juris). - OLG Braunschweig, 12.07.2012 - 1 U 1/04
Gynäkologie; Geburtsmedizin; Arzthaftung; Arzthaftpflichtrecht; …
Rn. 121 Die (Teil-) Kostenentscheidung folgt hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.) wegen deren Ausscheidens aus dem Rechtsstreit aus § 97 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 2001, 642). - BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04
Abfassung eines Beschlusses in Notarsachen
- OLG Brandenburg, 15.10.2024 - 6 U 149/19
Schadensersatzansprüche wegen eines Unfalls mit einem Heißluftballon
- BAG, 01.06.2023 - 9 AZB 1/23
Bindung an die Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren - …
- KG, 24.02.2003 - 5 W 326/02
Ablehnung einer Prozesstrennung im Falle der Insolvenz eines Streitgenossen; …
- LG Köln, 23.11.2022 - 13 S 124/21
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 15 Sa 1274/09
Keine zwingende bauliche Prägung beim Ausbaugewerbe
- LG Köln, 30.01.2008 - 28 O 340/06
- LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2010 - 14 S 4281/10
Kostenentscheidung: Abänderung einer Kostenentscheidung des Gerichtes der ersten …
- LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 10 O 68/17
- LG Düsseldorf, 07.08.2020 - 6 O 317/15
- LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 58/18
Stereoskopische Bildvorrichtung
- OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 10/16
- KG, 04.05.2010 - 2 U 80/07
Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Umfang der Aufklärungspflichten bei …
- KG, 08.09.2003 - 22 U 271/01
Mietzahlungsklage gegen Gewerberaummieter und Mietbürgen: Insolvenz des mit dem …
- LG Cottbus, 11.07.2023 - 6 O 59/18
- LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 148/10
Fahrgastsitz
- LG Düsseldorf, 09.02.2010 - 4a O 265/08
Kreuzverbinder
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".