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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2024 - V ZR 22/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,33023
BGH, 11.10.2024 - V ZR 22/24 (https://dejure.org/2024,33023)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2024 - V ZR 22/24 (https://dejure.org/2024,33023)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2024 - V ZR 22/24 (https://dejure.org/2024,33023)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Aufstellen eines Gedenksteins in dem als Ziergarten genutzten Gemeinschaftsgarten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 WoEigG, § 20 Abs 4 Halbs 1 Alt 1 WoEigG
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Aufstellen eines Gedenksteins in dem als Ziergarten genutzten Gemeinschaftsgarten

  • IWW

    § 20 Abs. 4 WEG, § 20 Abs. 1 WEG, § 20 Abs. 4 Halbs. 1 Alt. 1 WEG, § 20 Abs. 4 Halbs. 1 Alt. 2 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 20 Abs. 4
    Zulässigkeit baulicher Veränderungen; grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage; Vereinbarkeit mit den in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen spezifischen Vorgaben für die Nutzung und Gestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 20 Abs. 4
    Aufstellung eines Gedenksteins im gemeinschaftlichen Garten als bauliche Veränderung ohne grundlegende Umgestaltung bei Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsordnung

  • meinmietrecht.de

    Bauliche Veränderung nach § 20 WEG: Gedenkstein im Garten laut BGH zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 20 Abs. 4
    Vereinbarkeit einer baulichen Veränderung (hier: Gedenkstein) mit einer in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen spezifischen Vorgabe für die Nutzung und Gestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Ziergarten)

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Aufstellen eines Gedenksteins in dem als Ziergarten genutzten Gemeinschaftsgarten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grabsteinkunstwerk darf in gemeinschaftlichen Ziergarten

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungseigentum - und der neue Gedenkstein im Garten der Wohnanlage

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ist ein Gedenkstein im gemeinschaftlichen Ziergarten erlaubt?

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    WEG-Anlage: Grabsteinähnlicher Gedenkstein darf in Ziergarten aufgestellt werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Installation eines Gedenksteins gestaltet Wohnanlage bei Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsordnung nicht grundlegend um

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Umgestaltung der Wohnanlage durch bauliche Veränderung

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Gedenkstein keine bauliche Veränderung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gedenkstein im gemeinschaftlichen Ziergarten ist keine grundlegende Umgestaltung (IMR 2025, 23)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 13
  • NZM 2025, 52
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22

    Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur …

    Auszug aus BGH, 11.10.2024 - V ZR 22/24
    Die revisionsrechtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob das Berufungsgericht den unbestimmten Rechtsbegriff der "grundlegenden Umgestaltung" zutreffend erfasst und ausgelegt sowie alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt und die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet hat (vgl. Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, NJW 2024, 1030 Rn. 38).

    Eine unbillige Benachteiligung eines Wohnungseigentümers setzt vielmehr weiterhin voraus, dass die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer in zumutbarer Weise nicht abverlangt werden dürfte (vgl. Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, NJW 2024, 1030 Rn. 44).

  • BGH, 19.07.2024 - V ZR 226/23

    Nichtigkeitsverfahren gegen einen Wohnungseigentümerbeschluss: …

    Auszug aus BGH, 11.10.2024 - V ZR 22/24
    Für die danach begründete Beschlusskompetenz kommt es, wie der Senat kürzlich geklärt hat, nicht darauf an, ob die bauliche Veränderung (hier: Aufstellung des Gedenksteins) mit den in der Gemeinschaftsordnung niedergelegten Nutzungsvereinbarungen für den jeweiligen Bereich des Gemeinschaftseigentums (hier: Ziergarten) vereinbar ist (eingehend Senat, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23, juris Rn. 17 ff.).

    Ob und unter welchen Voraussetzungen ein faktischer Widerspruch zu einer Nutzungsvereinbarung einen Beschluss über eine bauliche Veränderung anfechtbar macht, hat der Senat dabei offengelassen (Senat, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23, aaO Rn. 24).

  • AG Berlin-Mitte, 02.05.2024 - 22 C 50/23

    Virtuelle WEG-Versammlung: Beschluss über Kommunikationsmittel notwendig?

    Auszug aus BGH, 11.10.2024 - V ZR 22/24
    Rn. 4 Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung unter anderem in ZWE 2024, 332 veröffentlicht ist, verstößt der Beschluss nicht gegen § 20 Abs. 4 WEG.
  • BGH, 25.09.2026 - V ZR 165/25

    Streetart-Fassadengemälde in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

    Die revisionsrechtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob das Berufungsgericht den unbestimmten Rechtsbegriff der "grundlegenden Umgestaltung" zutreffend erfasst und ausgelegt sowie alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt und die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet hat (vgl. zum Ganzen Senat…, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, NJW 2024, 1030 Rn. 38; Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 22/24, NJW-RR 2025, 13 Rn. 11;… Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, NJW 2025, 1569 Rn. 7).

    Eine unbillige Benachteiligung eines Wohnungseigentümers setzt voraus, dass die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer in zumutbarer Weise nicht abverlangt werden dürfte (vgl. Senat…, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, NJW 2024, 1030 Rn. 44 mwN; Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 22/24, NJW-RR 2025, 13 Rn. 16).

    Maßgeblich ist insoweit eine objektive Sicht (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 22/24, aaO Rn. 16 f.;… Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, NJW 2025, 1569 Rn. 9).

    Dass einzelne Wohnungseigentümer eine mehrheitlich beschlossene Maßnahme ablehnen, ist dem Mehrheitsprinzip immanent und der Regelfall einer Anfechtungsklage; eine subjektive Ablehnung reicht aber nicht aus, um mittels einer unbilligen Benachteiligung im Ergebnis ein Vetorecht zu begründen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 22/24, NJW-RR 2025, 13 Rn. 17).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, liegt daher kein Anwendungsfall des § 20 Abs. 4 Alt. 2 WEG vor, wenn ein Wohnungseigentümer die beschlossene Aufstellung eines Gedenksteins als besonders bedrückend empfindet (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 22/24, aaO).

  • BGH, 28.03.2025 - V ZR 105/24

    Kompetenz der Wohnungseigentümer zur Gestattung einer baulichen Veränderung in …

    Gegen diese revisionsrechtlich ohnehin nur beschränkt nachprüfbare Würdigung (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 22/24, NJW-RR 2025, 13 Rn. 11) wendet sich die Revision auch nicht.

    Maßgeblich ist insoweit eine objektive Sicht (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 22/24, NJW-RR 2025, 13 Rn. 16 f.).

  • BGH, 10.10.2025 - V ZR 192/24

    Bauliche Veränderung ermöglicht Umnutzung: Gestattungsbeschluss anfechtbar?

    Ob und unter welchen Voraussetzungen solche Beschlüsse anfechtbar sind, hat der Senat offengelassen (vgl. Senat…, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23, aaO, Rn. 24; Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 22/24, NJW-RR 2025, 13 Rn. 7.).
  • BGH, 23.05.2025 - V ZR 128/24

    Gestattung einer baulichen Veränderung durch Beschluss der Wohnungseigentümer …

    Maßgeblich ist insoweit eine objektive Sicht (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 22/24, NJW-RR 2025, 13 Rn. 16 f.).
  • LG Saarbrücken, 27.08.2025 - 5 S 4/24

    Ziergarten gehört allen?!

    Aus den im Hinweisbeschluss vom 14.07.2025 angeführten Entscheidungen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2024 - V ZR 22/24; LG München I, Beschluss vom 20.12.2017 - 1 S 17182/17 WEG) ergibt sich insoweit lediglich, dass der Begriff des Ziergartens für sich allein keine Aussage dahingehend beinhaltet, ob der Garten von Menschen betreten werden darf oder nicht.
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