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| BGH, 23.04.1958 - V ZR 229/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 995
- MDR 1958, 501
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55
Begriff des Rechtsverhältnisses
Auszug aus BGH, 23.04.1958 - V ZR 229/56
« OLG Hamburg in HJW 1955 aaO sowie im angefochtenen Urteil), der bisher in keiner Weise fest umrissen ist, wie die Rechtsprechung zeigt (zur Präge einer Beschwer im materiellen Sinne auf Seiten des Beklagten BGHZ 22, 43, 46/7; IM ZPO § 511 Wr« 3 und § 545 Br« 6;… Ascher, Baur aaO) o. - RG, 21.04.1939 - VII 231/37
1. Über die Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses und die Folgen seines …
Auszug aus BGH, 23.04.1958 - V ZR 229/56
- wr f - >w ütiii w H m m m n " w m " tm m nung getragen werden (…vgl« Baur aaO S« 5, 10, 14; Habscheid, Pestschrift für Lent S« 153. ff, 162/63, 174) o Das Rechtsschutzbedürfnis ist allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung nicht nur für die Klage.- Rechtsschutzbedürfnis des Klägers am beantragten Spruch gegen den Beklagten -, sondern auch für das Rechtsmittel - Rechtsschutzbedürfnis des Rechtsmittelklägers an der beantragten Abänderung der Entscheidung - (RGZ 160, 204; Rosenberg § 134 II 2)o Das Erfordernis der Beschwer ist zwar ein Ausfluß der Erforderlichkeit des Rechtes chutzbedtirfniss es (…RGZ 160 aaO;… Rosenberg aaO); dieses erschöpft sich aber nicht in jenem, sondern wird auch durch die materielle Rechts- und Interessenlage beeinflußt« Ob ein Rechtsschutzbedürfnis vorliegt, hängt vom Interesse des Rechtsschutzbegehren den und der Schutzwttrdigkeit dieses Interesses ab; und zwar muß sich das Interesse im Hinblick auf § 99 Abs« 1 ZPO auf die Entscheidung zur Hauptsache beziehen (hier auf die Präge, ob Klagabweisung oder Erledigungserklärung Platz zu greifen hat); das bloße Interesse an einer Änderung der Entscheidung im Kostenpunkt genügt nicht (Hab scheid, RPfleger 1955, 33, 37 Nr« 4 c)« Ein schutzwürdiges Interesse, bei materieller Erledigung der Hauptsache die Klagabweisung durch Erledigungserklärung zu ersetzen oder umgekehrt, wird meist fehlen, wenn das Erledigungsereignis vom Kläger (Rechtsmittelkläger) selbst herbeigefiihrt worden ist; es kann aber auch dann fehlen, wenn das Ei'ledigungsereignis ohne Zutun des Klägers (Rechtsmittelklägers), vielleicht sogar durch das Verhalten der Gegenpartei eingetreten ist; andererseits kann auch bei seiner Herbeiführung durch den Kläger (Rechtsmittelkläger) ein rechtsschutzwürdiges Interesse ausnahmsweise fortbeetehen (…vgl« wegen des Interesses des Arrestklägers an Erledigungserklärung statt Zurückweisung des Arrestantrags im Hinblick auf § 945 ZPO einerseits OLG Hamburg NJW 1955 aaO;… Habscheid, Pestschrift S« 170, andererseits Göppinger aaO So 479 Pußhote 34). - OLG Hamburg, 21.01.1955 - 4 U 226/54
Auszug aus BGH, 23.04.1958 - V ZR 229/56
Nach § 99 Abs« 1 ZPO ist die Anfechtung der Kostenentscheidung nur zulässig, wenn auch ein Rechtsmittel in der Hauptsache eingelegt wird« Dabei muß es sich anerkannter maßen um ein zulässiges Rechtsmittel in der Hauptsache handeln (RGZ 45, 413) Ob in den hier in Präge stehenden Fällen ein Rechtsmittel in der Hauptsache zulässig ist, wird in Rechtsprechung und lehre nicht einheitlich beantwortet« Die Präge ist vorwiegend für den Pall erörtert, daß das Erledigungsereignis erst nach der letzten mündlichen Verhandlung, der Vorinstanz, aber vor Rechtsmitteleinlegung eintritt oder geltend gemacht wird; sie wird durchweg unter dem Gesichtspunkt behandelt, ob der die Erledigung betreibende Kläger durch die Klagabweisung beschwert sei« Die bejahende Auffassung hebt darauf ab, daß die Klagabweisung für den Kläger ungünstiger sei als sein Antrag in der Vorinstanz r Verurteilung bzw. Erledigungserklärung - (RG JW 1910, 151; JW 1918, 510; ZZP.55, -165; OLG Koblenz ZZP 65, 285; OLG Hamburg NJW 1955, 1115;… Stein/Jonas/ Schönke ZPO 18. Aufl. § 99 II 2.a;… Zöller ZPO 8. Aufl. § 99 Anm. 1; Herzfeld ZZP 58, 215; Lonau ZZP 67, 16; Habscheid MDR 1954, 589).
- BGH, 03.12.2014 - IV ZB 9/14
Pflichtteilsrecht: Reichweite einer Verpflichtung des Erben zur …
Dies kann der Fall sein, wenn bei materieller Erledigung der Hauptsache die Klageabweisung durch Erledigungserklärung ersetzt werden soll (BGH, Urteil vom 23. April 1958 - V ZR 229/56, NJW 1958, 995, 996). - BGH, 29.04.1992 - XII ZR 221/90
Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung; Voraussetzungen für das Vorliegen …
Hierfür konnte ihm ein Rechtsschutzinteresse nicht abgesprochen werden (…vgl. Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 133 III 4 a S. 791;… dazu allgemein: Zöller/Vollkommer ZPO 17. Aufl. § 91a Rdn. 38;… Zöller/Schneider vor § 511 Rdn. 21;… Baumbach/Lauterbach/Albers ZPO 49. Aufl., Grundzüge vor § 511 Anm. 3 A b; auch BGH Urteil vom 23. April 1958 - V ZR 229/56 = NJW 1958, 995, 996) [BGH 23.04.1958 - V ZR 229/56]. - BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92
Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche …
Ebensowenig genügt für die Beschwer, wie § 99 Abs. 1 ZPO zu entnehmen ist, das Interesse des Klägers an einer Korrektur der ihm nachteiligen Kostenentscheidung (z.B. BGH, Urteil vom 23. April 1958 - V ZR 229/56 = NJW 1958, 995, 996; st.Rspr. ).
- BGH, 03.11.1971 - IV ZR 26/70
Erledigung der Hauptsache und Berufung
Das Urteil des V. Zivilsenats des BGH in LM ZPO § 511 Nr. 11 = NJW 1958, 995, auf das sich das Berufungsgericht gestützt hat, steht, wie der V. Zivilsenat auf Antrage erklärt hat, nicht entgegen, da ihm ein anders gelagerter, untypischer Sachverhalt zugrunde gelegen hat. - BGH, 26.10.1990 - V ZR 122/89
Ausdehnung der Klage auf den Konkursverwalter persönlich im Wege der …
Zwar kann ein Rechtsmittel trotz formeller Beschwer ausnahmsweise mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig sein (Senatsurt. v. 23. April 1958, V ZR 229/56, NJW 1958, 995, 996; BGHZ 50, 261, 263); dafür genügt jedoch nicht, daß dem Rechtsmittelkläger, wie hier, im wirtschaftlichen Ergebnis nur an einer Abänderung der ihn belastenden Kostenentscheidung gelegen ist (BGHZ 57, 224 ff [BGH 03.11.1971 - IV ZR 26/70]). - OLG Frankfurt, 18.06.2024 - 11 U 16/23
Keine Behinderung durch Qualitätsbonus für Vertrieb und Service durch NPS (Net …
Es bleibt damit dabei, dass die Beschwer des Klägers formell, also danach zu beurteilen ist, ob der Urteilsausspruch hinter seinen Anträgen zurückbleibt (s.a. BGH, Urt. v. 23.4.1958 - V ZR 229/56, NJW 1958, 995, 996).Es kann dahinstehen, ob die Zulässigkeit der Berufung über die Beschwer hinaus ein Rechtsschutzbedürfnis als allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung nicht nur für die Klage, sondern auch für das Rechtsmittel voraussetzt und das Erfordernis der Beschwer nur Ausfluss dieses Rechtsschutzbedürfnisses ist (so BGH, Urt. v. 23.4.1958 - V ZR 229/56, NJW 1958, 995, 996 im Anschluss an RGZ 160, 204, 208 ff) oder ob nicht vielmehr bei Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsmittels die Begründetheit des Rechtsmittels und damit die Zulässigkeit der (fortgeführten) Klage zu unterstellen ist, wie auch bei Prüfung der Zulässigkeit der Klage die Begründetheit der Klage unterstellt wird.
- BGH, 16.12.1975 - VI ZR 202/74
Statthaftigkeit eines Rechtsmittels wenn es offensichtlich nur darum geht, die …
Jeder Kläger ist durch ein Urteil beschwert, wenn und soweit er darin mit den von ihm gestellten Anträgen nicht durchgedrungen ist (BGH, Urteil v. 23. April 1958 - V ZR 229/56 = LM ZPO § 511 Nr. 11 NJW 1958, 995; vgl. BGHZ 45, 91, 93). - BGH, 22.01.1965 - Ib ZR 109/63
Abgabe eines durch eine Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungsversprechens - …
Die vom Berufungsgericht für seine abweichende Auffassung angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1958, 995, 996) [BGH 23.04.1958 - V ZR 229/56] betrifft den völlig anders liegenden Fall, daß der Kläger anstelle der vom Beklagten begehrten Klageabweisung die Erledigterklärung des Rechtsstreits anstrebt. - BGH, 16.06.1959 - V ZR 156/58
Rechtsmittel
Besonderer Prüfung bedarf das Rechtsschutzbedürfnis der Beklagten zur Einlegung der Revision, das über die Beschwer hinaus allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung auch für das Rechtsmittel ist (Senatsurteil V ZR 229/56 vom 23. April 1958 = LM Nr. 11 zu § 511 ZPO). - BGH, 13.05.1974 - VIII ZB 12/74
Unzulässigkeit der Berufung mangels Rechtschutzinteresses - Einseitige …
Ob die Annahme des Berufungsgerichts, der Kläger sei bei Einlegung der Berufung nicht mehr beschwert gewesen, gerechtfertigt ist, erscheint zweifelhaft (vgl. hierzu BGH, Urt. vom 23. April 1958 - V ZR 229/56 - LM ZPO § 511 Nr. 11;… Urt. vom 3. November 1971 - IV ZR 26/70 = BGHZ 57, 224; OLG Hamburg MDR 1973, 767, m.w.Nachw.). - BGH, 04.10.1962 - III ZR 104/61
- BGH, 23.01.1963 - Ib ZR 167/61
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