Rechtsprechung
| BGH, 01.04.2011 - V ZR 230/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 1 S 2 WoEigG
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wahrung der Klagefrist des § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)durch eine nicht gegen die übrigen Wohnungseigentümer, sondern gegen den Verband gerichteten Klage
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Klagefrist auch bei falscher Parteibezeichnung im Anfechtungsverfahren eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft gewahrt, wenn ein Parteiwechsel erfolgt; § 46 Abs. 1 S. 2 WEG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 46 Abs. 1 S. 2
Wahrung der Klagefrist des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG durch eine nicht gegen die übrigen Wohnungseigentümer, sondern gegen den Verband gerichteten Klage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wahrung der Klagefrist durch Angabe des WEG-Verwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Moers, 24.11.2009 - 564 C 42/08
- LG Düsseldorf, 05.10.2010 - 16 S 142/09
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 230/10
- LG Düsseldorf, 28.04.2011 - 16 S 142/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 345
- NZM 2012, 207
- AnwBl 2011, 171
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) …
Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 230/10
Rn. 4 Die Auffassung des Berufungsgerichts entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG auch durch eine gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Frist der Verwalter angegeben und die Klage später im Wege eines Parteiwechsels gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt und deren namentliche Bezeichnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376; zuletzt, mit nochmaliger Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 21.01.2011 - V ZR 140/10
Wohnungseigentumsverfahren: Fristwahrende Klage auf Ungültigerklärung eines …
Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 230/10
Rn. 4 Die Auffassung des Berufungsgerichts entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG auch durch eine gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Frist der Verwalter angegeben und die Klage später im Wege eines Parteiwechsels gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt und deren namentliche Bezeichnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376; zuletzt, mit nochmaliger Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der …
Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 230/10
Rn. 4 Die Auffassung des Berufungsgerichts entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG auch durch eine gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Frist der Verwalter angegeben und die Klage später im Wege eines Parteiwechsels gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt und deren namentliche Bezeichnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376; zuletzt, mit nochmaliger Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10
Parteiwechsel durch Prozesserklärung in der mündlichen Verhandlung
Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZR 230/10
Rn. 4 Die Auffassung des Berufungsgerichts entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG auch durch eine gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Frist der Verwalter angegeben und die Klage später im Wege eines Parteiwechsels gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt und deren namentliche Bezeichnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376; zuletzt, mit nochmaliger Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10, zur Veröffentlichung bestimmt).
- LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212 Rn. 63 Der Bundesgerichtshof hat an dieser Rechtsprechung trotz geäußerter Kritik festgehalten (Urteil vom 5. März 2010, - V ZR 62/09; Urteil vom 17. September 2010, - V ZR 5/10; Urteil vom 21. Januar 2011, - V ZR 140/10; Urteil vom 1. April 2011, - V ZR 230/10).
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