Rechtsprechung
| BGH, 10.12.1976 - V ZR 235/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Zurechnung von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beim Überbau
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 375
- MDR 1977, 481
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.06.1964 - V ZR 162/61
Gemeinrechtliche Servitut
Auszug aus BGH, 10.12.1976 - V ZR 235/75
Das BerGer. ist zutreffend in Übereinstimmung mit der Entscheidung des erkennenden Senats vom 24.6.1964 (BGHZ 42, 63 = NJW 1964, 2016) davon ausgegangen, daß Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Architekten beim Überbau in entsprechender Anwendung des § 166 BGB dem Grundstückseigentümer zuzurechnen ist.Auch eine entsprechende Anwendung des § 831 BGB entfällt, da das Gesetz die Regelung des § 912 BGB vom Recht der unerlaubten Handlung getrennt hat (BGHZ 42, 63 = NJW 1964, 2016).
Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers und Bauherrn für Dritte, die einen Überbau vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, könnte daher nur mit einer entsprechenden Anwendung des § 166 BGB begründet werden (BGHZ 42, 63 = NJW 1964, 2016; BGHZ 42, 374 = NJW 1965, 389).
Diese Erwägung hat die Rechtsprechung veranlaßt, § 166 BGB nicht nur bei der Abgabe von Willenserklärungen (Fall der unmittelbaren Anwendung des § 166 BGB), sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen bloß tatsächlicher Dienste des Dritten anzuwenden (vgl. hierzu BGHZ 32, 53 = NJW 1960, 860; BGHZ 41, 17 = NJW 1964, 1277; BGHZ 42, 63 = NJW 1964, 2016).
- BGH, 25.11.1964 - V ZR 185/62
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis
Auszug aus BGH, 10.12.1976 - V ZR 235/75
a) Der Senat hat bereits in BGHZ 42, 374 = NJW 1965, 389 entschieden, daß auf die rechtlichen Beziehungen zwischen Grundstücksnachbarn § 278 BGB nicht anzuwenden ist.Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers und Bauherrn für Dritte, die einen Überbau vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, könnte daher nur mit einer entsprechenden Anwendung des § 166 BGB begründet werden (BGHZ 42, 63 = NJW 1964, 2016; BGHZ 42, 374 = NJW 1965, 389).
- BGH, 09.02.1960 - VIII ZR 51/59
Meßgeräte - § 990 BGB, Bösgläubigkeit des Besitzdieners, § 166 BGB
Auszug aus BGH, 10.12.1976 - V ZR 235/75
Diese Erwägung hat die Rechtsprechung veranlaßt, § 166 BGB nicht nur bei der Abgabe von Willenserklärungen (Fall der unmittelbaren Anwendung des § 166 BGB), sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen bloß tatsächlicher Dienste des Dritten anzuwenden (vgl. hierzu BGHZ 32, 53 = NJW 1960, 860; BGHZ 41, 17 = NJW 1964, 1277; BGHZ 42, 63 = NJW 1964, 2016). - BGH, 15.01.1964 - VIII ZR 236/62
Konkursanfechtung einer Grundschuldbestellung
Auszug aus BGH, 10.12.1976 - V ZR 235/75
Diese Erwägung hat die Rechtsprechung veranlaßt, § 166 BGB nicht nur bei der Abgabe von Willenserklärungen (Fall der unmittelbaren Anwendung des § 166 BGB), sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen bloß tatsächlicher Dienste des Dritten anzuwenden (vgl. hierzu BGHZ 32, 53 = NJW 1960, 860; BGHZ 41, 17 = NJW 1964, 1277; BGHZ 42, 63 = NJW 1964, 2016). - BGH, 09.11.1966 - V ZR 16/65
Inhaberschaft an einem Erbbaurecht an einem einer Stadt gehörigen Grundstück - …
Auszug aus BGH, 10.12.1976 - V ZR 235/75
lediglich beschränkt auf Verstöße gegen anerkannte Bewertungsmaßstäbe nachzuprüfen hat (vgl. hierzu BGH, WM 1966, 1303 [1304]).
- BGH, 16.03.1979 - V ZR 38/75
Überbau von Fundamenten, Mauer und Dach der Autohalle - Die widerspruchslose …
An der Ansicht, daß der Überbauende sich das Verschulden seines Architekten zurechnen lassen muß, hält der Senat fest (BGHZ 42, 63, 69 [BGH 24.06.1964 - V ZR 162/61]; Senatsurteil vom 10. Dezember 1976 - V ZR 235/75 - WM 1977, 342).Denn der Bauherr haftet grundsätzlich nicht für den Bauunternehmer (Senatsurteil vom 10. Dezember 1976 - V ZR 235/75 = WM 1977, 342).
- BGH, 28.06.1985 - V ZR 111/84
Gesetzliches Schuldverhältnis bei Dienstbarkeiten
Endlich steht auch die Rechtsprechung des Senats, wonach das bloße nachbarliche Nebeneinander von Grundstücken für sich allein nicht ausreicht, um zwischen den Beteiligten schuldrechtliche Beziehungen herzustellen (vgl. BGHZ 42, 374, 377; BGHZ 42, 63, 69 [BGH 24.06.1964 - V ZR 162/61] und Senatsurteil vom 10. Dezember 1976, V ZR 235/75, NJW 1977, 375), der Anerkennung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses für die Dienstbarkeit nicht entgegen. - OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 26/04
Zur Beseitigung eines Überbaus und die Verletzung nachbarschützender …
Wegen der im Vergleich zum "echten" Überbau deutlich abgeschwächten Eingriffsintensität ist ferner zu berücksichtigen, dass die dort entwickelten, strengen Haftungskriterien auf den Streitfall nicht oder nur in einem dieser geringeren Eigentumsverletzung entsprechend verringerten Maße übertragbar sind (grobe Fahrlässigkeit bereits bei Einweisungsmängeln, vgl. BGH, NJW 1977, 375;… Palandt-Bassenge, a. a. O., § 912 Rdnr. 9).
- OLG Stuttgart, 25.09.2012 - 10 U 67/12
Haftung des Vermessungsingenieurs: Schadensersatz bei Überbau wegen fehlerhafter …
Auf die rechtlichen Beziehungen zwischen Grundstücksnachbarn ist § 278 BGB nicht anzuwenden (BGH NJW 1977, 375, juris RN 8). - KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97
Lage, Größe und Umfang eines Sondernutzungsrechts
Dabei hat er sich in entsprechender Anwendung des § 166 BGB das Verhalten seines Vertreters, also z.B. des Architekten - nicht aber des Bauunternehmers - (BGH NJW 1977, 375) oder desjenigen, dem er den Ausbau vollständig selbständig überläßt, wie z.B. des Pächters (OLG Frankfurt MDR 1968, 496), zurechnen zu lassen.- Grobe Fahrlässigkeit ist dem überbauenden Wohnungseigentümer jedoch schon dann vorzuwerfen, wenn er sich über die Lage der Grenze nicht sorgfältig unterrichtet (BGHZ 42, 63, 68 = NJW 1964, 2016 = MDR 1964, 996; vgl. auch den in NJW 1977, 375 entschiedenen Fall; OLG Nürnberg RdL 1968, 102, 103;… Säcker in MünchKomm 3. Aufl. § 912 Rdnr. 15).
- LG Konstanz, 20.06.2002 - 2 O 161/01
Beseitigung des Überbaus auf einem Nachbarsgrundstück; Hineinragen einer …
Rn. 24 Zum anderen käme, unabhängig hiervon, eine Duldungspflicht nach § 912 Abs. 1 BGB ohnehin nur dann in Betracht, wenn den Beklagten im Zeitpunkt der Grenzverletzung weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fiele, wobei ihnen das Verschulden des planenden Architekten gegebenenfalls über § 166 BGB zuzurechnen wäre (BGH NJW 1977, 375). - OLG Jena, 29.04.2015 - 2 U 179/14
Internationaler Warenkauf - Schadenersatzanspruch aufgrund Störfall
So verfolgt ein Generalunternehmer seine eigenen, gegenüber seinem Auftraggeber ggf. auch widerläufigen Interessen und sitzt deshalb mit diesem nicht "in einem Boot" (…vgl. Ebert in: Erman, BGB, Vorbemerkung zu §§ 249-253, Rn. 63; siehe auch BGH, Urteil vom 10.12.1976 - V ZR 235/75 -, Rn. 10, juris -, bezogen auf die Zurechnung des Wissens des Bauunternehmers nach § 166 BGB zu Lasten des Bauherrn). - OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 57/00
Zu den Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs wegen der Beschädigung eines …
Diese Norm findet im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis keine Anwendung (BGHZ 42, 374; BGH NJW 1977, 375); dies gilt namentlich bei der Vertiefung eines Nachbargrundstücks (BGH NJW 1960, 335). - VG Aachen, 17.10.2022 - 7 K 1202/18
Wissenszurechnung eines Fachplaners
Rn. 63 Vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1976 - V ZR 235/75 -, juris, Rn. 10. - OLG Düsseldorf, 28.09.2001 - 22 U 137/01
Nachbarrecht - Gemeinschaftsverhältnis - Rechtsansprüche - …
Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis kann keinen Anspruch wegen positiver Forderungsverletzung begründen, denn es handelt sich dabei nicht um ein vertraglichen Verhältnissen vergleichbares Schuldverhältnis, sondern um eine rein tatsächliche Beziehung, die in den nachbarrechtlichen Vorschriften des BGB und den Nachbarrechtsgesetzen der Länder geregelt ist, und lediglich in Ausnahmefällen nach dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben wegen der tatsächlichen Nähe darüber hinausgehende Pflichten beinhaltet (…vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Auflage, § 278 Rdn. 3, Palandt-Bassenge, a.a.O., § 903 Rdn. 310; BGH NJW 1991, 2826, 2827; 1977, 375).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".