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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1120
BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77 (https://dejure.org/1980,1120)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1980 - V ZR 240/77 (https://dejure.org/1980,1120)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1980 - V ZR 240/77 (https://dejure.org/1980,1120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Hauses - Setzrisse in Folge von Kanalisationsarbeiten - Erfüllung hoheitlicher Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge - Ausführung durch private Baufirmen - Ungeeignetheit der im Leistungsverzeichnis verlangten Materialien - Entzug ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Drainagewirkung auf angrenzende Grundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 50
  • MDR 1981, 129
  • VersR 1980, 1144
  • BauR 1980, 582
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.06.1964 - III ZR 65/63
    Auszug aus BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77
    Übt eine Körperschaft eine Tätigkeit aus, die ihrer Natur nach auch auf bürgerlich-rechtlicher Grundlage und in einem Verhältnis der Gleichordnung vorgenommen werden kann, so kann sie die Tätigkeit auch privatrechtlich organisieren mit der Folge, daß sich dann auch die Frage einer Haftung gegenüber Dritten privatrechtlich beurteilt (BGH VersR 1964, 1070, 1072 li. Sp.; vgl. auch das Senatsurteil LM GVG § 13 Nr. 95 a.E. sowie BGH NJW 1973, 1650, 1651; BGHZ 72, 289, 294).

    Die Haftung nach §§ 823 Abs. 2, 909 BGB kann, wie das Berufungsgericht rechtsirrtumsfrei zugrunde gelegt hat, auch den mit der Bauausführung beauftragten Bauunternehmer treffen, wenn dieser hätte voraussehen müssen, daß der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verlieren könnte (Senatsurteil LM BGB § 909 Nr. 3/4; BGH VersR 1960, 1116; BGH VersR 1964, 1070, 1072).

    War für die Beklagten erkennbar, daß dieses Material eine weitere wasserentziehende Wirkung haben würde, so mußten sie die Streithelferin auf diesen Umstand hinweisen und - ebenso wie im Falle der Spundwände - versuchen, eine Änderung des Leistungsverzeichnisses zu erreichen (vgl. auch BGH VersR 1964, 1070, 1073); notfalls hätten sie die Fortsetzung der Arbeiten verweigern müssen.

  • BGH, 26.10.1978 - III ZR 26/77

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Bauarbeiten an öffentlicher Straße

    Auszug aus BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77
    Übt eine Körperschaft eine Tätigkeit aus, die ihrer Natur nach auch auf bürgerlich-rechtlicher Grundlage und in einem Verhältnis der Gleichordnung vorgenommen werden kann, so kann sie die Tätigkeit auch privatrechtlich organisieren mit der Folge, daß sich dann auch die Frage einer Haftung gegenüber Dritten privatrechtlich beurteilt (BGH VersR 1964, 1070, 1072 li. Sp.; vgl. auch das Senatsurteil LM GVG § 13 Nr. 95 a.E. sowie BGH NJW 1973, 1650, 1651; BGHZ 72, 289, 294).
  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher …

    Auszug aus BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77
    Etwas anderes gilt nur, wenn die Körperschaft (Behörde) durch die Art ihres Vorgehens, insbesondere durch Weisungen und andere starke Einflußnahmen, sich in einer Form der Baufirma bedient, daß sie das Verhalten der Firma gegen sich wie eigenes gelten lassen muß, weil es so angesehen werden kann, wie wenn sie eine hoheitliche Maßnahme durch ein Werkzeug oder einen Mittler ausführen ließe (BGH 48, 98, 103; BGH VersR 1967, 859, 861; BGH VersR 1973, 417, 418; BGH WM 1980, 468;… BGB-RGRK, 12. Aufl. § 839 Rdn. 104, 105).
  • BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74

    Duldung von Niederspannungsleitungen

    Auszug aus BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77
    Ohne ein solches förmliches Verfahren ist eine Duldungspflicht zu verneinen, weil andernfalls die rechtsstaatlichen Garantien des Bewilligungsverfahrens unterlaufen würden (vgl. zur Frage der Duldung von Niederspannungsleitungen in ähnlichem Sinne das Senatsurteil BGHZ 66, 37, 41, 42).
  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 169/64

    Vertiefung i. S. des § 909 BGB

    Auszug aus BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77
    Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Berufungsgericht zu berücksichtigen haben, daß der Umfang der Beschädigungen zwar möglicherweise durch die Bauausführung des klägerischen Hauses beeinflußt worden ist, dies jedoch im Rahmen der §§ 823 Abs. 2, 909 BGB nur dann zu berücksichtigen ist, wenn vom Vertiefenden ganz außergewöhnliche Opfer zur Befestigung des Nachbargrundstücks verlangt werden, so daß es unbillig wäre, wenn er sie alleine zu tragen hätte (BGHZ 44, 130, 137 [BGH 13.07.1965 - V ZR 169/64]; Senatsurteil NJW 1966, 42, 43).
  • BGH, 18.05.1967 - III ZR 94/65

    Anspruch auf Schadensersatz - Schäden an Versorgungsleistungen - Geltendmachung …

    Auszug aus BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77
    Etwas anderes gilt nur, wenn die Körperschaft (Behörde) durch die Art ihres Vorgehens, insbesondere durch Weisungen und andere starke Einflußnahmen, sich in einer Form der Baufirma bedient, daß sie das Verhalten der Firma gegen sich wie eigenes gelten lassen muß, weil es so angesehen werden kann, wie wenn sie eine hoheitliche Maßnahme durch ein Werkzeug oder einen Mittler ausführen ließe (BGH 48, 98, 103; BGH VersR 1967, 859, 861; BGH VersR 1973, 417, 418; BGH WM 1980, 468;… BGB-RGRK, 12. Aufl. § 839 Rdn. 104, 105).
  • BGH, 19.10.1965 - V ZR 171/63
    Auszug aus BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77
    Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Berufungsgericht zu berücksichtigen haben, daß der Umfang der Beschädigungen zwar möglicherweise durch die Bauausführung des klägerischen Hauses beeinflußt worden ist, dies jedoch im Rahmen der §§ 823 Abs. 2, 909 BGB nur dann zu berücksichtigen ist, wenn vom Vertiefenden ganz außergewöhnliche Opfer zur Befestigung des Nachbargrundstücks verlangt werden, so daß es unbillig wäre, wenn er sie alleine zu tragen hätte (BGHZ 44, 130, 137 [BGH 13.07.1965 - V ZR 169/64]; Senatsurteil NJW 1966, 42, 43).
  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 110/69

    Beeinträchtigung der Standfestigkeit eines Hauses durch Gemeindekanalisation

    Auszug aus BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77
    Zu Recht hat das Berufungsgericht § 823 Abs. 2 i.V.m. § 909 BGB als Haftungsgrundlage für die Fälle angesehen, in denen einem Grundstück infolge einer Vertiefung die erforderliche Stütze verloren geht (RGZ 144, 170, 172; 62, 370, 372; vgl. auch BGHZ 57, 370, 374;… Soergel/Baur, BGB 11. Aufl. § 909 Rdn. 4;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 909 Rdn. 2).
  • BGH, 11.01.1973 - III ZR 186/71

    Schadensersatz infolge Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Verschütten eines …

    Auszug aus BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77
    Etwas anderes gilt nur, wenn die Körperschaft (Behörde) durch die Art ihres Vorgehens, insbesondere durch Weisungen und andere starke Einflußnahmen, sich in einer Form der Baufirma bedient, daß sie das Verhalten der Firma gegen sich wie eigenes gelten lassen muß, weil es so angesehen werden kann, wie wenn sie eine hoheitliche Maßnahme durch ein Werkzeug oder einen Mittler ausführen ließe (BGH 48, 98, 103; BGH VersR 1967, 859, 861; BGH VersR 1973, 417, 418; BGH WM 1980, 468;… BGB-RGRK, 12. Aufl. § 839 Rdn. 104, 105).
  • BGH, 05.10.1973 - V ZR 163/71

    Beweislastregeln - Beurteilung des Verschuldens - Verschulden - Sorgfaltspflicht …

    Auszug aus BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77
    Nicht auf die übliche Verfahrensweise kommt es an, sondern darauf, ob angesichts der Bodenverhältnisse, die den Beklagten bekannt waren und die sie bereits zu einer anderen Durchführung der Arbeiten im Interesse der Anwohner der Ferbachstraße veranlaßt hatten, die Durchführung von Probebohrungen geboten war, um Möglichkeiten der Vermeidung von schädlichen Folgen, die durch den Wasserentzug eintreten konnten, zu prüfen (Senatsurteile LM BGB § 909 Nr. 3/4; NJW 1973, 2207, 2208; WM 1979, 950, 952).
  • BGH, 04.05.1979 - V ZR 100/75

    Bauträger: Pflicht zur Rücksichtnahme auf Nachbargrundstücke

  • BGH, 24.05.1973 - III ZR 178/70

    Klage auf Schadensersatz infolge Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Ausübung …

  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 121/75

    Nachbargrundstück - Austrocknung - Kanalisationsanlage - Grundwasserstand

  • RG, 07.02.1906 - V 522/05

    Findet das Verbot des § 909 B.G.B. auch dann Anwendung, wenn durch die Vertiefung …

  • RG, 17.03.1934 - V 28/34

    1. Wird durch die Anwendung des sog. Strauß'schen Gründungsverfahrens eine …

  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 280/94

    Normadressat des Vertiefungsverbots

    b) Wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, richtet sich das Verbot des § 909 BGB, dem Nachbargrundstück die Stütze zu entziehen, nicht nur gegen den Eigentümer des Grundstücks, von dem die Störung ausgeht, sondern gegen jeden, der an der Vertiefung mitwirkt, wie z.B. gegen den Architekten (Senat, BGHZ 85, 375, 378 ff; BGHZ 101, 290 f), den Bauunternehmer (Senat, Urt. v. 4. Juli 1980, V ZR 240/77, NJW 1981, 50 f m.w.N.) , den bauleitenden Ingenieur (…BGH, Urt. v. 18. Juni 1964, III ZR 65/63, VersR 1964, 1070, 1072) oder auch den Statiker, dessen Berechnungen die Grundlage für den Bodenaushub und die dabei zu beachtenden Sicherungsmaßnahmen bilden (OLG Düsseldorf, BauR 1975, 71; OLG Köln, BauR 1987, 472;… MünchKomm-BGB/Säcker, 2. Aufl., § 909 Rdn. 25;… Staudinger/Beutler, BGB, 12. Aufl., § 909 Rdn. 28;… Soergel/Baur, BGB, 12. Aufl., § 909 Rdn. 8).
  • OLG Saarbrücken, 19.11.2015 - 4 U 124/14

    Standfestigkeitsverlust an Anliegergrundstücken aufgrund von Straßenbauarbeiten …

    Übt eine Körperschaft eine Tätigkeit aus, die ihrer Natur nach auch auf bürgerlich-rechtlicher Grundlage und in einem Verhältnis der Gleichordnung vorgenommen werden kann, so kann sich die öffentliche Hand zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben privater Mittel bedienen und insoweit die Durchführung ihrer öffentlichen Aufgaben auf die Ebene des Privatrechts verlegen, mit der Folge, dass sich dann auch die Frage einer Haftung gegenüber Dritten im Regelfall privatrechtlich beurteilt (…BGH, Urteile vom 18.12.1987 - V ZR 223/85, bei Juris Rn. 33 und vom 4.7.1980 - V ZR 240/77, bei Juris Rn. 13).

    Rn. 33 b) Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn aufgrund einer engen Weisungsgebundenheit oder einer anderweitigen Einflussnahme der Beklagten davon ausgegangen werden müsste, dass die Beklagte das Handeln des Privatunternehmens wie eigenes gegen sich gelten lassen müsste und es so anzusehen wäre, als habe die Beklagte die hoheitliche Maßnahme durch ein Werkzeug oder einen Mittler ausführen lassen (…vgl. BGH, Urteile vom 18.12.1987 - V ZR 223/85, bei Juris Rn. 33; vom 4.7.1980 - V ZR 240/77, bei Juris Rn. 13;… vom 15.6.1967 - III ZR 23/65, bei Juris Rn. 12).

  • BGH, 27.05.1987 - V ZR 59/86

    Beeinträchtigung von Grundstück: Verursachungsvermutung

    (2) Ebenso wäre die Rechtslage bei den Straßenbauarbeiten der Gemeinde G. und den Entwässerungsarbeiten des Zweckverbandes K., wenn diese privatrechtlich organisiert (und daher auch privatrechtlich zu beurteilen) gewesen sein sollten (vgl. dazu etwa BGHZ 72, 289, 293; BGH Urt. v. 4. Juli 1980, V ZR 240/77, NJW 1981, 50).
  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85

    Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten …

    Deshalb beurteilt sich auch die Haftung der Beklagten für Vertiefungsschäden grundsätzlich privatrechtlich (vgl. Senatsurt. v. 4. Juli 1980, V ZR 240/77, BauR 1980, 582, 583 = NJW 1981, 50/51; BGHZ 72, 289, 293 f).

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Beklagte durch die Art ihres Vorgehens, insbesondere durch Weisungen und andere starke Einflußnahmen sich in einer Form der Streithelfer bedient hätte, daß sie deren Verhalten wie eigenes gegen sich gelten lassen müßte, weil es so angesehen werden könnte, als habe sie eine hoheitliche Maßnahme durch ein Werkzeug oder einen Mittler ausführen lassen (Senatsurt. v. 4. Juli 1980 aaO).

    Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen kann die durch den gemeinsamen schlechten Untergrund bewirkte größere Unsicherheit bei der Begrenzung des benachbarten Eigentums durch § 909 BGB nach Treu und Glauben zu berücksichtigen sein, z.B. dann, wenn der auf die Vertiefung angewiesene Grundeigentümer im Verhältnis zum Nutzen des Grundstücks zu außergewöhnlichen Opfern zwecks Sicherung des Nachbargrundstücks veranlaßt wird (BGHZ 44, 130, 137; Senatsurteile v. 19. Oktober 1965, V ZR 171/63, NJW 1966, 42, 43; v. 27. Juni 1969, V ZR 41/66, NJW 1969, 2140, 2141, 2142; v. 4. Mai 1979, V ZR 100/75, WM 1979, 950, 952; v. 4. Juli 1980, V ZR 240/77, NJW 1981, 50, 51).

  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 223/85

    Ausgleichsansprüche bei Verkauf des beeinträchtigenden Grundstücks

    Deshalb beurteilt sich auch die Haftung der Beklagten für Vertiefungsschäden grundsätzlich privatrechtlich (vgl. Senatsurt. v. 4. Juli 1980, V ZR 240/77, BauR 1980, 582, 583 = NJW 1981, 50/51; BGHZ 72, 289, 293 f.).

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Beklagte durch die Art ihres Vorgehens, insbesondere durch Weisungen und andere starke Einflußnahmen sich in einer Form der Streithelfer bedient hätte, daß sie deren Verhalten wie eigenes gegen sich gelten lassen müßte, weil es so angesehen werden könnte, als habe sie eine hoheitliche Maßnahme durch ein Werkzeug oder einen Mittler ausführen lassen (Senatsurt. v. 4. Juli 1980 aaO).

  • OLG Koblenz, 14.03.2000 - 1 U 364/97

    Haftung der Gemeinde für Schäden nach Kanalbauarbeiten

    Die Haftung und der Pflichtenkreis des Bauunternehmers wird im Rahmen der Haftung nach § 909 BGB recht weit gezogen (BGH, NJW 1981, 50 f., Senatsurteil vom 10. Mai 1995 - 1 U 271/94).

    Hier nun hätte die Beklagte zu 2) spätestens nach dem Wassereintritt in die Kanalgräben die eigenständige Verpflichtung gehabt, Abflußsperren, Sperrriegel einzubauen, um die ursprüngliche Grundwassersituation zu sichern, die eingetretene "Drainagewirkung" durch die von ihr errichteten Gräben zu stoppen oder aber zumindest und zeitnah die Beklagte zu 1) (Auftraggeber) auf die entstandene prekäre Lage hinzuweisen, auf Abhilfe zu dringen und sogar notfalls die Arbeiten einzustellen (vgl. zum Umfang dieser Pflichten BGH, NJW 1981, 50 f., Staudinger-Roth a.a.O., § 909 Rn. 55).

  • BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98

    Pflicht des Tatsachengerichts auf Antrag ein weiteres Gutachten zu einer …

    Als Ursache hierfür kommt auch der Entzug von Grundwasser in Betracht (BGH aaO S. 109 und NJW 1981, 50/51).

    Insoweit trifft den Beklagten eine gesteigerte Prüfungspflicht, wenn ihm bekannt war, daß das Gelände stark wasserhaltig ist (BGH NJW 1981, 50/51).

  • OLG München, 13.08.2003 - 21 U 5348/02

    Haftung des Bauunternehmers für Vertiefungsschäden beim Nachbarn

    Wenn sein Beitrag an der Vertiefung pflichtwidrig und schuldhaft ist, haftet er nach §§ 823 Abs. 2, 909 BGB auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens (vgl. BGH NJW 1996, 3205/3206; 1981, 50/51 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 13.08.2003 - 21 U 5348/03

    Haftung eines Bauunternehmers aus Vertiefung bei Beschädigung einer nachbarlichen …

    Wenn sein Beitrag an der Vertiefung pflichtwidrig und schuldhaft ist, haftet er nach §§ 823 Abs. 2, 909 BGB auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens (vgl. BGH NJW 1996, 3205/3206; 1981, 50/51 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 27.06.1988 - 12 U 1157/87
    Handelt es sich um eine Zielsetzung, die auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge von der öffentlichen Hand mit hoheitlichen Mitteln oder auf der Ebene des Privatrechts verfolgt werden kann, so kommt es darauf an, wie die öffentliche Hand die Bewältigung dieser Aufgabe organisiert hat (vgl. BGH VersR 1973, 562 = NJW 73, 1650; 1980, 1144 = NJW 81, 50).
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