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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1977 - V ZR 242/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,9543
BGH, 25.03.1977 - V ZR 242/75 (https://dejure.org/1977,9543)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1977 - V ZR 242/75 (https://dejure.org/1977,9543)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1977 - V ZR 242/75 (https://dejure.org/1977,9543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung wegen Immissionen von einer Fabrik - Schadensersatz wegen eines Substanzschadens am Haus und immaterieller Schäden - Verjährung von Ansprüchen - Geltendmachung eines Mietausfallschadens

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 25.03.1977 - V ZR 242/75
    In einem solchen Falle stellt die nachträgliche Aufschlüsselung der Teilklage nur eine zulässige Klarstellung dar und führt nicht erst die Rechtshängigkeit der Ansprüche herbei (vgl. BGHZ 11, 192, 194 mit weiteren Nachweisen).

    Wenngleich die Teilklage mangels hinreichender Aufschlüsselung zunächst unzulässig gewesen ist (vgl. BGHZ 11, 192, 194), so hat es sich doch um eine wirksame Klageerhebung gehandelt, die - in Verbindung mit der späteren Klarstellung - bereits die Rechtshängigkeit und damit die Unterbrechung der Verjährung herbeigeführt hat (…vgl. Palandt/Danckelmann, BGB 35. Aufl. § 209 Anm. 1 b mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 04.03.1977 - V ZR 236/75

    Personenschäden oder Sachschäden durch wiederholte unerlaubte Lärmeinwirkungen …

    Auszug aus BGH, 25.03.1977 - V ZR 242/75
    Der Senat hat bereits in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 4. März 1977 - V ZR 236/75 -, auf dessen Entscheidungsgründe zur Vermeidung von Wiederholungen hingewiesen wird, ausgeführt, daß der für die Bedürfnisse der Strafrechtspflege geschaffene Rechtsbegriff der fortgesetzten Handlung jedenfalls nicht allgemein auf das Zivilrecht übertragen werden kann und daß insbesondere für den Bereich fortgesetzter (wiederholter) Immissionen die Übernahme abzulehnen ist.

    Liegen - wie im hier gegebenen Falle fortgesetzter Immissionen - mehrere (wiederholte) unerlaubte Handlungen vor, die je eigene Schadensfolgen zeitigen und dadurch erst den Gesamtschaden bewirken, so stellt, wie ebenfalls schon im Senatsurteil vom 4. März 1977 - V ZR 236/75 - ausgeführt, jede schädigende (Teil-)Handlung eine verjährungsrechtlich selbständige neue Schädigung dar, die einen neuen Ersatzanspruch mit eigenem Lauf der Verjährungsfrist erzeugt.

  • BGH, 11.06.1974 - VI ZR 37/73

    Beweisführung bei Schädigung durch Steinschlag; Pflichten eines Kraftfahrers in …

    Auszug aus BGH, 25.03.1977 - V ZR 242/75
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts könnte eine sich aus dem krankhaften Zustand der Klägerin zu 2) ergebende besondere Empfindlichkeit die Beklagten nicht entlasten (BGHZ 20, 137, 141; BGH Urteil v. 10. Mai 1966 - VI ZR 243/64 - VersR 1966, 737, 738 und vom 11. Juni 1974 - VI ZR 37/73 - NJW 1974, 1510).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

    Auszug aus BGH, 25.03.1977 - V ZR 242/75
    Von einer Vollstreckbarerklärung des Revisionsurteils ist wegen seines nur aufhebenden und zurückverweisenden Inhalts trotz § 708 Nr. 3 ZPO abzusehen, da auch ohne einen solchen Ausspruch die vorläufige Vollstreckbarkeit des Berufungsurteils außer Kraft tritt (§ 717 Abs. 1 ZPO) und das Revisionsurteil daher als "vollstreckbare Entscheidung" im Sinne des § 775 Nr. 1 ZPO anzusehen ist (vgl. BGHZ 37, 79, 94; Furtner, DRiZ 1957, 184, 186).
  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus BGH, 25.03.1977 - V ZR 242/75
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts könnte eine sich aus dem krankhaften Zustand der Klägerin zu 2) ergebende besondere Empfindlichkeit die Beklagten nicht entlasten (BGHZ 20, 137, 141; BGH Urteil v. 10. Mai 1966 - VI ZR 243/64 - VersR 1966, 737, 738 und vom 11. Juni 1974 - VI ZR 37/73 - NJW 1974, 1510).
  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 53/66

    Unterlassungsantrag wegen störender Geräuscheinwirkungen durch ein Konzert - …

    Auszug aus BGH, 25.03.1977 - V ZR 242/75
    Mit Recht macht die Revision ferner geltend, daß es für die Beurteilung von Geräuschimmissionen nicht allein auf die Lautstärke, sondern auch auf die Eigenart und Dauer der Geräusche ankommt (vgl. etwa BGH Urteile vom 6. Juni 1969 - V ZR 53/66 - WM 1969, 1042, und vom 16. Oktober 1970 - V ZR 10/68 - WM 1970, 1460).
  • BGH, 16.10.1970 - V ZR 10/68

    Anspruch auf Unterlassung von Geräuscheinwirkungen auf ein Mietshaus durch einen …

    Auszug aus BGH, 25.03.1977 - V ZR 242/75
    Mit Recht macht die Revision ferner geltend, daß es für die Beurteilung von Geräuschimmissionen nicht allein auf die Lautstärke, sondern auch auf die Eigenart und Dauer der Geräusche ankommt (vgl. etwa BGH Urteile vom 6. Juni 1969 - V ZR 53/66 - WM 1969, 1042, und vom 16. Oktober 1970 - V ZR 10/68 - WM 1970, 1460).
  • BGH, 10.05.1966 - VI ZR 243/64

    Deliktsrechtlicher Haftungsumfang bei Vorschädigung des Geschädigten; Kausalität …

    Auszug aus BGH, 25.03.1977 - V ZR 242/75
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts könnte eine sich aus dem krankhaften Zustand der Klägerin zu 2) ergebende besondere Empfindlichkeit die Beklagten nicht entlasten (BGHZ 20, 137, 141; BGH Urteil v. 10. Mai 1966 - VI ZR 243/64 - VersR 1966, 737, 738 und vom 11. Juni 1974 - VI ZR 37/73 - NJW 1974, 1510).
  • BGH, 08.10.1958 - V ZR 54/56

    Schäden durch Sprengungen im Steinbruch

    Auszug aus BGH, 25.03.1977 - V ZR 242/75
    Für einen allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Aufopferungsanspruch ist hier neben der positiv-rechtlichen Regelung ebensowenig Raum wie für den von der Revision weiter angeführten Gesichtspunkt der Schadloshaltung aus nachbarlichem Gemeinschaftsverhältnis (vgl. auch BGHZ 28, 225, 230).
  • BGH, 09.04.1953 - III ZR 77/52

    Verjährung von Aufopferungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 25.03.1977 - V ZR 242/75
    Die Revision meint weiter, das Berufungsgericht hätte die Verjährungsfrage auch unter dem Gesichtspunkt eines bürgerlich-rechtlichen Aufopferungsanspruchs, der gleich dem öffentlich-rechtlichen Aufopferungsanspruch (BGHZ 9, 209) und dem Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff (…BGH Urt. v. 27. Februar 1956 - III ZR 179/54 - WM 1956, 832) in 30 Jahren verjähre, prüfen müssen.
  • RG, 23.11.1933 - VI 269/33

    1. Zum Beginn der Verjährung nach § 852 BGB. 2. Kann der Gläubiger nach Ablauf …

  • BGH, 18.11.1994 - V ZR 98/93

    Rechtsstellung des von einer Immission Betroffenen; Verjährung des …

    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung ist der Ausgleichsanspruch in unmittelbarer oder analoger Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auch nicht teilweise verjährt, da er mangels einer entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmung der Regel des § 195 BGB folgt und damit in 30 Jahren verjährt (…vgl. BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 906 Rdn. 80;… Erman/Hagen, BGB, 9. Aufl., § 906 Rdn. 49;… MünchKomm/Säcker, BGB, 2. Aufl., § 906 Rdn. 122;… Palandt/Bassenge, BGB, 53. Aufl., § 906 Rdn. 33;… Soergel/Baur, BGB, 12. Aufl., § 906 Rdn. 118; Filthaut, VersR 1992, 150, 154;… Glaser/Dröschel, Das Nachbarrecht in der Praxis, 3. Aufl., S. 193; OLG Hamm, NJW 1988, 1031, 1033; LG Münster, NJW-RR 1986, 947, 954; vgl. auch Senatsurt. v. 25. März 1977, V ZR 242/75, unveröffentlicht, dort allerdings offengelassen).
  • BGH, 24.02.1978 - V ZR 122/75

    Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen

    Denn auch ohne einen solchen Ausspruch tritt die vorläufige Vollstreckbarkeit des Berufungsurteils außer Kraft (§ 717 Abs. 1 ZPO) und das Revisionsurteil ist daher als "vollstreckbare Entscheidung" im Sinne des § 775 Nr. 1 ZPO anzusehen (vgl. BGHZ 37, 79, 94; Senatsurteil vom 25. März 1977 - V ZR 242/75 - Furtner, DRiZ 1957, 184, 186).
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