Rechtsprechung
| BGH, 24.02.1995 - V ZR 244/93 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 505 Abs. 2
Wirkung der Vereinbarung von Vorfälligkeitszinsen gegenüber dem Vorkaufsberechtigten - Wolters Kluwer
Vorkaufsrecht der Gemeinde - Vorfälligkeitszinsen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 284
Vorfälligkeitszinsen nach Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 505 Abs. 2
Anspruch gegen den Vorkaufsberechtigten auf Leistung mit dem Erstkäufer vereinbarter Vorfälligkeitszinsen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 505
Vorfälligkeitszinsen bei Ausübung des Vorkaufsrechts
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1827
- MDR 1995, 566
- NVwZ 1995, 928 (Ls.)
- DNotZ 1996, 429
- WM 1995, 1027
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.1982 - V ZR 147/81
Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag wegen Unmöglichkeit pünktlicher …
Auszug aus BGH, 24.02.1995 - V ZR 244/93
Sie werden deshalb auch vom Vorkaufsberechtigten geschuldet; lediglich ihre Fälligkeit ist danach anzupassen, wann sie der Vorkaufsberechtigte nach Ausübung seines Rechts frühestens erbringen kann (Abgrenzung des Senatsurt. v. 8.10.1982 -- V ZR 147/811, NJW 1983, 682).*).Mit Recht wendet sich die Revision gegen die Ansicht des BerufungsG, aus dem Senatsurt. v. 8.10.19821 (NJW 1983, 682) sei zu folgern, daß der Vorkaufsberechtigte vor Fälligkeit des Kaufpreises Zinsen darauf in keinem Falle schulde.
- BGH, 24.04.1992 - V ZR 13/91
Abgrenzung zwischen Fälligkeitszinsen, Schadenspauschalierung und …
Auszug aus BGH, 24.02.1995 - V ZR 244/93
Solche Zinsleistungen stehen in keinem inneren Zusammenhang mit der Überlassung von Nutzungen, sondern werden neben dem Kaufpreis als weitere Gegenleistung geschuldet (vgl. auch Senatsurt. v. 24.4. 1992 -- V ZR 13/912, WM 1992, 1411 betr. Fälligkeitszinsen; Grziwotz, NVwZ 1994, 215/218); sie können unabhängig davon geschuldet und erbracht werden, wann der Kaufpreis fällig wird.
- BGH, 23.02.2022 - VIII ZR 305/20
Zulässigkeit von "differenzierten Preisabreden" in Kaufverträgen über eine mit …
Rn. 22 Demnach ist zwischen den Parteien gemäß § 464 Abs. 2 BGB ein selbständiger Kaufvertrag zu denselben Bedingungen neu begründet worden, wie er zwischen der Beklagten und der Erstkäuferin abgeschlossen worden ist (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14, NJW-RR 2016, 784 Rn. 28; vom 24. Februar 1995 - V ZR 244/93, NJW 1995, 1827 unter II 1 [zu § 505 Abs. 2 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung; im Folgenden: aF]; vom 3. Dezember 1999 - V ZR 329/98, NJW 2000, 1033 unter II [zu § 505 Abs. 2 BGB aF]). - BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 298/97
Berücksichtigung von Vorfälligkeitszinsen bei der Wertberechnung
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Revision angezogenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Februar 1995 (V ZR 244/93 = WM 1995, 1027, 1028). - BGH, 01.03.2000 - VIII ZR 77/99
Nutzungszinsen im Unternehmenskaufvertrag
Die Parteien haben mit der Verzinsung ein Entgelt für die Nutzung des von der Zinsregelung betroffenen Teils des Kaufgegenstandes - Betriebsvermögen einschließlich Betriebsgebäude ohne Grundstück - bis zur Zahlung des hierauf entfallenden Anteils des Kaufpreises festgelegt (BGH, Urteil vom 25. November 1999 - IX ZR 32/98 unter I 2 a, zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. ferner BGH, Urteile vom 24. Februar 1995 - V ZR 244/93, WM 1995, 1027 = NJW 1995, 1827 unter II 1 und vom 24. April 1992 - V ZR 13/91, WM 1992, 1411 = NJW 1992, 2625 unter II 2 a).Sie ist am Maßstab des § 452 BGB zu messen (OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 169, 170, in Verbindung mit dem Nichtannahmebeschluß des BGH vom 21. Oktober 1999 - V ZR 98/99, nicht veröffentlicht; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1999 - V ZR 112/98, NJW 2000, 71 unter II 2 b; BGH, Urteil vom 24. Februar 1995 - V ZR 244/93 aaO; BGH…, Urteil vom 24. April 1992 - V ZR 13/91 aaO unter II 2 a; Keim DNotZ 1999, 612, 621; Blank DNotZ 1998, 339, 340 ff).
- BGH, 26.05.2000 - V ZR 49/99
Formularmäßige Vereinbarung von Nutzungszinsen beim Grundstückskauf
Darin unterscheidet sich dieser Fall von dem der Senatsentscheidung vom 24. Februar 1995 (V ZR 244/93, NJW 1995, 1827), die das Berufungsgericht für seine Auffassung heranzieht.
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