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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1961 - V ZR 26/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,8294
BGH, 26.04.1961 - V ZR 26/60 (https://dejure.org/1961,8294)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1961 - V ZR 26/60 (https://dejure.org/1961,8294)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1961 - V ZR 26/60 (https://dejure.org/1961,8294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 671
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (10)

  • RG, 23.04.1932 - V 3/32

    1. Zur Auslegung von Grundbucheintragungen. 2. Kann bei der Eintragung einer …

    Auszug aus BGH, 26.04.1961 - V ZR 26/60
    Vielmehr kann sie das Revisionsgericht - ebenso wie vertragliche Vereinbarungen, auf die in ihnen Bezug genommen wird - unbeschränkt nachprüfen und selbständig auslegen (RGZ 136, 232, 234; 142, 156, 159; BGH Urteil vom 13. März 1958, III ZR 197/56, WM 1958, 759).

    Umstände, die außerhalb dieser Urkunden liegen, dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang einer dinglichen Berechtigung nur herangezogen werden, soweit sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (RGZ 131, 158, 168; 136, 232, 234; RG HRR 1933 Nr. 1642 und Nr. 1645;… BGH a.a.O.; Urteil des erkennenden Senats WM 1958, 1158, 1160, insoweit in BGHZ 28, 99 nicht abgedruckt;… Siebert/Baur, BGB 9. Aufl. § 873 Anm. 14).

  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus BGH, 26.04.1961 - V ZR 26/60
    Wiederholungsgefahr ergab sich, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, schon daraus, daß die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag voll aufrechterhielt und im Prozeß nach wie vor die uneingeschränkte Befugnis zur Benutzung der streitigen Gleisanlage für sich in Anspruch nahm (BGHZ 1, 241, 248; 14, 163, 167).
  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
    Auszug aus BGH, 26.04.1961 - V ZR 26/60
    Das Verwenden des dienenden Grundstücks als Abstellbahnhof wäre, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, eine unzulässige Änderung der Benutzungsart, die nach ständiger Rechtsprechung auch durch eine infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung eingetretene Bedarfssteigerung nicht gerechtfertigt wird (Urteile des erkennenden Senats vom 21. Januar 1959, V ZR 133/57, NJW 1959, 2059 mit Nachw., und vom 27. Januar 1960, V ZR 148/58, NJW 1960, 673).
  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 116/57

    Dienstbarkeitsbestellungsanspruch

    Auszug aus BGH, 26.04.1961 - V ZR 26/60
    Umstände, die außerhalb dieser Urkunden liegen, dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang einer dinglichen Berechtigung nur herangezogen werden, soweit sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (RGZ 131, 158, 168; 136, 232, 234; RG HRR 1933 Nr. 1642 und Nr. 1645;… BGH a.a.O.; Urteil des erkennenden Senats WM 1958, 1158, 1160, insoweit in BGHZ 28, 99 nicht abgedruckt;… Siebert/Baur, BGB 9. Aufl. § 873 Anm. 14).
  • BGH, 11.11.1959 - V ZR 98/58

    Notweg

    Auszug aus BGH, 26.04.1961 - V ZR 26/60
    Der erkennende Senat tritt ihr auf Grund eigener Würdigung des Grundbuchinhalts im vollen Umfange bei (vgl. das ein ähnliches Problem auf dem Gebiete des Notwegrechts betreffende Urteil des Senats BGHZ 31, 159).
  • BGH, 21.01.1959 - V ZR 133/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1961 - V ZR 26/60
    Das Verwenden des dienenden Grundstücks als Abstellbahnhof wäre, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, eine unzulässige Änderung der Benutzungsart, die nach ständiger Rechtsprechung auch durch eine infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung eingetretene Bedarfssteigerung nicht gerechtfertigt wird (Urteile des erkennenden Senats vom 21. Januar 1959, V ZR 133/57, NJW 1959, 2059 mit Nachw., und vom 27. Januar 1960, V ZR 148/58, NJW 1960, 673).
  • BGH, 06.03.1951 - I ZR 40/50

    Übertragung eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 26.04.1961 - V ZR 26/60
    Wiederholungsgefahr ergab sich, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, schon daraus, daß die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag voll aufrechterhielt und im Prozeß nach wie vor die uneingeschränkte Befugnis zur Benutzung der streitigen Gleisanlage für sich in Anspruch nahm (BGHZ 1, 241, 248; 14, 163, 167).
  • RG, 15.01.1931 - VI 272/30

    1. Nach welchen Grundsätzen sind Verträge auszulegen, durch die unter der …

    Auszug aus BGH, 26.04.1961 - V ZR 26/60
    Umstände, die außerhalb dieser Urkunden liegen, dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang einer dinglichen Berechtigung nur herangezogen werden, soweit sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (RGZ 131, 158, 168; 136, 232, 234; RG HRR 1933 Nr. 1642 und Nr. 1645;… BGH a.a.O.; Urteil des erkennenden Senats WM 1958, 1158, 1160, insoweit in BGHZ 28, 99 nicht abgedruckt;… Siebert/Baur, BGB 9. Aufl. § 873 Anm. 14).
  • BGH, 13.03.1958 - III ZR 197/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1961 - V ZR 26/60
    Vielmehr kann sie das Revisionsgericht - ebenso wie vertragliche Vereinbarungen, auf die in ihnen Bezug genommen wird - unbeschränkt nachprüfen und selbständig auslegen (RGZ 136, 232, 234; 142, 156, 159; BGH Urteil vom 13. März 1958, III ZR 197/56, WM 1958, 759).
  • RG, 25.10.1933 - V 149/33

    1. Unterliegen die privatrechtlichen Bestimmungen der Satzung einer nach dem …

    Auszug aus BGH, 26.04.1961 - V ZR 26/60
    Vielmehr kann sie das Revisionsgericht - ebenso wie vertragliche Vereinbarungen, auf die in ihnen Bezug genommen wird - unbeschränkt nachprüfen und selbständig auslegen (RGZ 136, 232, 234; 142, 156, 159; BGH Urteil vom 13. März 1958, III ZR 197/56, WM 1958, 759).
  • BGH, 21.05.1971 - V ZR 8/69

    Wegerecht, Auslegung der Grundbucheintragung

    Soweit die Revision, um eine eigenmächtige, den zulässigen Rahmen überschreitende Steigerung der Grundstücksbenutzung darzutun, sich auf bestimmte Urteile des Senats bezieht, verkennt sie, daß die dort entschiedenen Fälle mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sind: In den Entscheidungen vom 21. Januar 1959, V ZR 133/57 (NJW 1959, 2059) und vom 10. Mai 1961, V ZR 34/60 (LM BGB § 1018 Nr. 5) - beide betreffen denselben Sachverhalt - handelte es sich um ein Wegerecht "zu haus- und landwirtschaftlichen Zwecken", das der Berechtigte unzulässigerweise gewerblich zu nutzen versuchte; das Urteil vom 26. April 1961, V ZR 26/60 (…LM a.a.O. Nr. 4) betraf eine Gleisanlage, die zwar zum Heranführen und Abholen von Eisenbahnwagen, nicht aber zum Abstellen derselben benutzt werden durfte; bei der Entscheidung vom 7. Januar 1966, V ZR 94/65 (…LM a.a.O. Nr. 14) ging es um die nicht zu billigende Umwandlung eines Wiesengrundstücks in Tennisplätze; aus dem Urteil schließlich vom 27. Januar 1960, V ZR 148/58 (LM BGB § 242 D Nr. 41 = NJW 1960, 673) kann die Revision schon deshalb nichts zu ihren Gunsten herleiten, weil der Senat dort eine mißbräuchliche Wegerechtsausübung verneint hat.
  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83

    Umfang und Ausübung eines Leitungsrechts

    Da zur Auslegung der Eintragungsbewilligung nur Umstände herangezogen werden dürfen, die aus der Bewilligung selbst hervorgehen oder die nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senatsurteile vom 26. April 1961, V ZR 26/60, LM BGB § 1018 Nr. 4; vom 17. Januar 1969, V ZR 162/65, LM BGB § 1018 Nr. 16 = NJW 1969, 502, 503 …und vom 23. Oktober 1981 aaO), ist es bedeutungslos, ob die Leitung bereits angelegt war.
  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 29/87

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Löschungsklage; Grunddienstbarkeit auf Entnahme …

    Diese tatsächliche Handhabung des Wasserentnahmerechts seit Bestellung der Dienstbarkeit im Jahre 1916 bis zum Bau des.Tiefenbrunnens und auch noch darüber hinaus kann zur Auslegung des nicht eindeutigen Wortlauts der Dienstbarkeit mit herangezogen werden (vgl. Senatsurteile v. 27. Januar 1960, V ZR 148/58, NJW 1960, 673, v. 26. April 1961, V ZR 26/60, LM BGB § 1018 Nr. 4; v. 30. November 1965, V ZR 90/63, WM 1966, 254, 255; v. 28. November 1975, V ZR 9/74, NJW 1976, 417, 418).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …

    Die Gründe, die für eine Beschränkung der Umstände maßgeblich sind, die bei der Auslegung einer Grundbucherklärung herangezogen werden dürfen, gelten für das zum Inhalt des Sondereigentums zählende Zustimmungserfordernis in vollem Umfang; die Eintragung und die - soweit nach §§ 874 BGB, 3 Abs. 2 der Verfügung zulässig - in Bezug genommene Bewilligung müssen als solche geeignet sein, jedem Gutgläubigen und jedem der unbestimmten Rechtsnachfolger und Rechtsverpflichteten maßgeblich Auskunft über Bestehen und Umfang der Verfügungsbeschränkung zu erteilen (vgl. Senatsurt. v. 26. April 1961, V ZR 26/60, LM BGB § 1018 Nr. 4; v. 12. Oktober 1990, V ZR 149/89).
  • BGH, 06.10.1989 - V ZR 127/88

    Anspruch auf Bestellung einer Baulast

    Dabei kann offen bleiben, ob hier schon der Inhalt der Grunddienstbarkeit eine Anpassung ausschließt, denn auch eine eingetretene Bedarfssteigerung des herrschenden Grundstücks rechtfertigt keine Änderung der Benutzungsart (vgl. Senatsurt. v. 26. April 1961, V ZR 26/60, LM BGB § 1018 Nr. 4).
  • BGH, 07.01.1966 - V ZR 94/65

    Einräumung eines Wegerechts - Duldung eines Gehverkehrs und Fahrverkehrs über ein …

    Dem tritt der erkennende Senat - der insoweit nicht an die Auslegung des Tatrichters gebunden ist, vielmehr Grundbucheintragungen selbständig würdigen und frei auslegen kann (BGHZ 13, 133, 134 [BGH 23.04.1954 - V ZR 145/52]; Urteil vom 13. April 1962, V ZR 197/60, WM 1963, 765, 766, m. Nachw.) - unbedenklich bei; er billigt insbesondere den Standpunkt des angefochtenen Urteils, wonach hier keine bloße, durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung herbeigeführte Steigerung einer an sich gleich bleibenden Benutzungsart vorliegt, sondern eine willkürliche, im Zeitpunkt der Grunddienstbarkeits-Bestellung nicht voraussehbare Umgestaltung des herrschenden Grundstücks (vgl. Urteile des Senats vom 21. Januar 1959, V ZR 133/57, MW 1959, 2059, vom 27. Januar 1960, V ZR 148/58, NJW 1960, 673 = LM BGB § 242 D Nr. 41, und vom 26. April 1961, V ZR 26/60, LM BGB § 1018 Nr. 4 = MDR 1961, 671); denn die Wiese war etwas von einem Tennisplatz durchaus Verschiedenes, mag sie auch vor 1954 neben der Gewinnung von Viehfutter gelegentlich den Pensionsgästen der Frau Sch. als Liegewiese gedient haben.

    Wieso sich die Notwendigkeit einer solchen Betrachtungsweise aus dem Urteil des erkennenden Senate vom 26. April 1961, V ZR 26/60 (LM BGB § 1018 Nr. 4) ergeben sollte, ist nicht ersichtlich.

  • BGH, 17.01.1969 - V ZR 162/65

    Notweg zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des rückwärtigen Gartens - …

    Doch gelten für die Grundbucheintragung strengere Voraussetzungen als sonst: Maßgebend sind Wortlaut und Sinn, wie er sich aus Eintragungsvermerk und Eintragungsbewilligung für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen zur Auslegung nur herangezogen werden, soweit sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senatsurteil vom 26. April 1961 - V ZR 26/60 LM § 1018 Nr. 4).
  • BGH, 28.11.1975 - V ZR 9/74
    a) Zutreffend ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats der rechtliche Ausgangspunkt des Oberlandesgerichts, wonach zur Bestimmung des Inhalts und Umfangs einer Grunddienstbarkeit auszugehen ist vom Wortlaut und Sinn - und zwar so, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt - des Grundbucheintrags, gegebenenfalls einschließlich der darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung; Umstände, die außerhalb dieser Urkunde liegen, dürfen herangezogen werden, soweit sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 44, 171 mit Nachweisen; Senatsurteil vom 26. April 1961 - V ZR 26/60 -, LM BGB § 1018 Nr. 4).
  • BGH, 12.11.1976 - V ZR 254/74

    Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung - Anforderungen an die …

    Im Grundsatz zutreffend ist in diesem Zusammenhang auch der weitere Hinweis der Revision, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine (eingetragene) Wegegerechtigkeit, die sich auf das Befahren beschränkt, nichts anderes bedeutet, als daß der Berechtigte auf dem belasteten Grundstück nur verweilen darf, um die Überfahrt in verkehrsüblicher Weise auszuführen, nicht aber um dort Fahrzeuge abzustellen (…Urt. v. 30. April 1965 - V ZR 17/63 - BB 1965, 1125 = WM 1965, 1009; vgl. auch Urt. v. 26. April 1961 - V ZR 26/60 - LM BGB § 1018 Nr. 4; ferner BGHZ 31, 159 - Notweg).
  • BGH, 20.03.1963 - V ZR 143/61
    Aus der Eintragung läßt sich jedenfalls entnehmen, daß die namentlich genannten Rentengutseigentümer als Eigentümer der aufgeführten Parzellen die Berechtigten sein sollten« Die Bedenken der Revision des Klägers erweisen sich daher als unbegründet« Bei der klaren Bezeichnung des Inhalts der Grunddienstbarkeit (Mfür alle land- und hauswirtschaftlichen Zwecke' ) bestehen keine Zweifel, daß das dingliche Recht keine Benutzung des belasteten Grundstücks zu gewerblichen Zwecken umfaßt (vgl« Urteile des Senats vom 21« Januar 1959 - V ZR 133/57 NJW 1959 . 2059 und vom 10« Mai 1961 - V ZR 34/60 LM BGB § 1018 Nr« 5)« Allein durch einestillschweigende Einigung konnte das dingliche Recht auch nicht, erweitert werden« Eino Änderung des dinglichen Rechts hätte nur durch Eintragung des abgeänderten Inhalts bewirkt werden können (BGH aaO und weiter in den Urteilen vom 27 Januar I960 V ZR 148/58 LM 3GB § 242 (D) Nr« 41 und vom 26« April 1961 V ZR 26/60 LM BGB § 1018 Nr« 4)« Bei dem klaren Wortlaut bedarf die Eintragung im vorliegenden Rail daher keiner Auslegung hinsichtlich des Umfangs der Grunddienstbarkeit; in Rrage steht nur, ob gegen über dem eindeutigen Inhalt der Grunddienstbarkeit durch eine obligatorische Verpflichtung eine inhaltliche Erweiterung des Nutzungsrechts stattgefunden hat (vgl« das genannte Urteil vom 21« Januar 1959)-.
  • BGH, 25.11.1983 - V ZR 60/83

    Inhalt und Umfang einer Grunddienstbarkeit - Möglichkeit der räumlichen …

  • BGH, 02.12.1964 - V ZR 173/62
  • BGH, 13.04.1962 - V ZR 197/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.05.1961 - V ZR 34/60
  • LG Düsseldorf, 16.11.1984 - 20b S 158/84

    Unwirksamkeit der Gewährleistungsfristverkürzung in AGB durch Verweis allein auf …

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