Rechtsprechung
| BGH, 26.09.2013 - V ZR 262/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Klage des Grundstückseigentümers auf Beseitigung von Geräuschimmissionen durch den elektrischen Antrieb eines Hoftores: Bemessung des Streitwerts; Anforderungen an die Darlegung der Wertminderung des Grundstücks
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26 Nr 8 ZPOEG
Klage des Grundstückseigentümers auf Beseitigung von Geräuschimmissionen durch den elektrischen Antrieb eines Hoftores: Bemessung des Streitwerts; Anforderungen an die Darlegung der Wertminderung des Grundstücks - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EGZPO § 26 Nr. 8
Streitwert für Störungsbeseitigung nach Wertverlust; quietschendes Hoftor - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8
Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 29.06.2012 - 1 O 541/11
- OLG Karlsruhe, 30.10.2012 - 4 U 175/12
- BGH, 26.09.2013 - V ZR 262/12
Papierfundstellen
- ZMR 2014, 300
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02
Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur …
Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZR 262/12
Rn. 6 2. Dass der so zu bemessende Wert der Beschwer den Betrag von 20.000 EUR übersteigt, hat der Beschwerdeführer darzulegen (BGH, Beschluss vom 20. April 2005 - XII ZR 92/02, NJW-RR 2005, 1011) und gemäß § 294 ZPO glaubhaft zu machen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180). - BGH, 16.05.2013 - VII ZR 253/12
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Neuer Vortrag zur Streitwertbemessung
Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZR 262/12
Rn. 7 In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob es den Klägern verwehrt ist, im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ihre Angaben zum Streitwert in den Vorinstanzen zu korrigieren, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, juris, Rn. 3;… Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris, Rn. 4 - Rügelose Wertfestsetzung II;… Beschluss vom 8. März 2012 - I ZR 160/11, juris, Rn. 3 - Rügelose Wertfestsetzung I). - BGH, 20.04.2005 - XII ZR 92/02
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer …
Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZR 262/12
Rn. 6 2. Dass der so zu bemessende Wert der Beschwer den Betrag von 20.000 EUR übersteigt, hat der Beschwerdeführer darzulegen (BGH, Beschluss vom 20. April 2005 - XII ZR 92/02, NJW-RR 2005, 1011) und gemäß § 294 ZPO glaubhaft zu machen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180).
- BGH, 30.11.2005 - IV ZR 214/04
Wert des Beschwerdegegenstandes bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der …
Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZR 262/12
Rn. 5 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Wert des Beschwerdegegenstands in dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend (BGH, Beschluss vom 30. November 2005 - IV ZR 214/04, NJW 2006, 1142). - BGH, 23.01.1986 - V ZR 119/85
Streitwertbemessung bei Klage auf Beseitigung eines Überbaus
Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZR 262/12
Das Interesse des Grundstückseigentümers an der Beseitigung einer Störung seines Grundstücks ist grundsätzlich nach dem Wertverlust zu bestimmen, den dieses durch die Störung erleidet (vgl. Senat, Urteil vom 23. Januar 1986 - V ZR 119/85, NJW-RR 1986, 737; Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZR 280/10, GE 2011, 1019). - BGH, 08.03.2012 - I ZR 160/11
Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Einwände des Klägers gegen die in den …
Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZR 262/12
Rn. 7 In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob es den Klägern verwehrt ist, im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ihre Angaben zum Streitwert in den Vorinstanzen zu korrigieren, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, juris, Rn. 3; Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris, Rn. 4 - Rügelose Wertfestsetzung II; Beschluss vom 8. März 2012 - I ZR 160/11, juris, Rn. 3 - Rügelose Wertfestsetzung I). - BGH, 09.06.2011 - V ZR 280/10
Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Abweisung der Unterlassungsklage eines …
Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZR 262/12
Das Interesse des Grundstückseigentümers an der Beseitigung einer Störung seines Grundstücks ist grundsätzlich nach dem Wertverlust zu bestimmen, den dieses durch die Störung erleidet (vgl. Senat, Urteil vom 23. Januar 1986 - V ZR 119/85, NJW-RR 1986, 737; Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZR 280/10, GE 2011, 1019).
- BGH, 06.04.2017 - V ZR 254/16
Wohnungseigentumssache: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer eines auf Beseitigung …
Rn. 4 2. Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse eines Wohnungseigentümers, dessen Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums abgewiesen worden ist, bemisst sich grundsätzlich nach dem Wertverlust, den sein Wohnungseigentum durch die bauliche Veränderung erleidet (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 262/12, ZMR 2014, 300 Rn. 5 ff. mwN). - BGH, 11.02.2016 - V ZR 180/15
Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands im Revisionsverfahren für die …
Dieser Wert ist von dem Beschwerdeführer darzulegen und gemäß § 294 ZPO glaubhaft zu machen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 262/12, Grundeigentum 2013, 1584 Rn. 6;… Beschluss vom 7. Mai 2015 - V ZR 159/14, Grundeigentum 2015, 912 Rn. 5). - BGH, 14.01.2016 - V ZR 92/15
Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Neuer Vortrag zur …
Dieser Wert ist von dem Beschwerdeführer darzulegen und gemäß § 294 ZPO glaubhaft zu machen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 262/12, Grundeigentum 2013, 1584 Rn. 6;… Beschluss vom 7. Mai 2015 - V ZR 159/14, Grundeigentum 2015, 912 Rn. 5).
- BGH, 07.05.2015 - V ZR 159/14
Wertfestsetzung für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Klage gegen den …
Dieser ist von dem Beschwerdeführer darzulegen und gemäß § 294 ZPO glaubhaft zu machen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 262/12, Grundeigentum 2013, 1584 Rn. 5 f.). - BGH, 30.06.2016 - V ZR 249/15
Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten …
Es kann dahinstehen, ob es ihm verwehrt ist, im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren seine Angaben zum Streitwert, den er in den Vorinstanzen mit 6.000 EUR beziffert hatte und der von dem Berufungsgericht entsprechend festgesetzt worden war, zu korrigieren, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 262/12, juris Rn. 7). - BGH, 11.03.2019 - V ZR 95/18
Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands in dem beabsichtigten …
Diesen Wert hat der Beklagte nicht - wie geboten (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 262/12, ZMR 2014, 300 Rn. 5 mwN) - dargelegt und gemäß § 294 ZPO glaubhaft gemacht. - BGH, 15.05.2014 - V ZR 245/13
Streitwertermittlung bei Streit über die Beseitigung einer Störung eines …
Dass der so zu bemessende Wert der Beschwer den Betrag von 20.000 EUR übersteigt, hat der Beschwerdeführer darzulegen und gemäß § 294 ZPO glaubhaft zu machen (Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 262/12, Grundeigentum 2013, 1584 Rn. 5 f.). - BayObLG, 20.11.2025 - 102 AR 119/25
Wohnungseigentümergemeinschaft, Antragsgegner, Bayerisches Oberstes …
Rn. 34 Ganz allgemein gilt, dass das Interesse eines Grundstückseigentümers an der Beseitigung einer Störung seines Grundstücks grundsätzlich nach dem Wertverlust zu bestimmen ist, den dieses durch die Störung erleidet (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013, V ZR 262/12, juris Rn. 5; BayObLG…, Beschluss vom 19. September 2022, 102 AR 5/22, juris Rn. 41).
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