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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1953 - V ZR 27/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,2501
BGH, 11.12.1953 - V ZR 27/52 (https://dejure.org/1953,2501)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1953 - V ZR 27/52 (https://dejure.org/1953,2501)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1953 - V ZR 27/52 (https://dejure.org/1953,2501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1954, 197
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.1951 - V ZR 35/50

    Grundstückskauf. Bewirkung der Leistung

    Auszug aus BGH, 11.12.1953 - V ZR 27/52
    Der erkennende Senat hat in den Entscheidungen BGHZ 2, 369 sowie 5, 173 und 214 sowie in einem weiteren nicht veröffentlichten Urteil vom 14. November 1952 (V ZR 95/51) zu der Frage Stellung genommen, wann bei Grundstückkäufen der Verkäufer im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 2 UmstG seine Leistung bewirkt hat, und ausgesprochen: Es genügt, wenn vor dem 21. Juni 1948 das verkaufte Grundstück dem Käufer übergeben und an ihn aufgelassen war, die Anträge auf Eintragung der Eigentumsänderung in das Grundbuch verlautbart und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen erteilt waren.

    Damals stand aber ein Fall wie der vorliegende nicht zur Entscheidung; und das Urteil BGHZ 2, 369 [375] spricht auch nur aus, daß dieser Zeitpunkt regelmassig spätestens bei Vorliegen dieser Aussicht gegeben sei.

  • RG, 10.02.1926 - V 567/24

    Grundstückskauf; Beseitigung von Hypotheken

    Auszug aus BGH, 11.12.1953 - V ZR 27/52
    Sie knüpft dabei an die Rechtsprechung des Reichsgerichts an, das zunächst im Aufwertungsbereich, später aber auch in sonstigen Fällen dem Verkäufer eines Grundstücks den Anspruch auf einen angemessenen Beitrag des Käufers außer dem Kaufpreis zugebilligt hat, wenn infolge nachträglicher unvorhergesehener Belastung des Verkäufers, insbesondere durch Maßnahmen der Gesetzgebung, die als Geschäftsgrundlage angesehene Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung schwer beeinträchtigt worden war (…Palandt BGB 11. Aufl. § 242 Anm. 8; RGZ 112, 329; 121, 146; 125, 37).
  • BGH, 14.11.1952 - V ZR 95/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.12.1953 - V ZR 27/52
    Der erkennende Senat hat in den Entscheidungen BGHZ 2, 369 sowie 5, 173 und 214 sowie in einem weiteren nicht veröffentlichten Urteil vom 14. November 1952 (V ZR 95/51) zu der Frage Stellung genommen, wann bei Grundstückkäufen der Verkäufer im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 2 UmstG seine Leistung bewirkt hat, und ausgesprochen: Es genügt, wenn vor dem 21. Juni 1948 das verkaufte Grundstück dem Käufer übergeben und an ihn aufgelassen war, die Anträge auf Eintragung der Eigentumsänderung in das Grundbuch verlautbart und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen erteilt waren.
  • RG, 13.06.1929 - VI 696/28

    Kann der Veräußerer eines Grundstücks Erstattung der von ihm gezahlten …

    Auszug aus BGH, 11.12.1953 - V ZR 27/52
    Sie knüpft dabei an die Rechtsprechung des Reichsgerichts an, das zunächst im Aufwertungsbereich, später aber auch in sonstigen Fällen dem Verkäufer eines Grundstücks den Anspruch auf einen angemessenen Beitrag des Käufers außer dem Kaufpreis zugebilligt hat, wenn infolge nachträglicher unvorhergesehener Belastung des Verkäufers, insbesondere durch Maßnahmen der Gesetzgebung, die als Geschäftsgrundlage angesehene Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung schwer beeinträchtigt worden war (…Palandt BGB 11. Aufl. § 242 Anm. 8; RGZ 112, 329; 121, 146; 125, 37).
  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 32/53

    Grundstückskauf. Bewirkung der Leistung

    Diese Grundsätze hat der Senat in der Entscheidung BGHZ 5, 214, im Urteil vom 14. November 1952 - V ZR 95/51 - LM § 18 Abs. 1 Nr. 2 - [17] - = BB 1953, 131 und im Urteil vom 11. Dezember 1953 - V ZR 27/52 - bestätigt.
  • BGH, 17.09.2025 - V ZB 22/24

    Eintritt der Bindungswirkung § 878 BGB bei Teilung in Wohnungs-/Teileigentum

    Ihr muss hinreichend deutlich der rechtsgeschäftliche Wille zu entnehmen sein, dass die Grundstücke als rechtliche Einheit behandelt werden sollen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Dezember 1953 - V ZR 27/52, DNotZ 1954, 197, 198;… Meikel/Böttcher, GBO, 12. Aufl., § 5 Rn. 19).
  • BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96

    Prüfung des Umfangs einer Vollmacht durch das Grundbuchamt

    145/5 von 834 m² kann weder als eigenes Flurstück noch als eigenes Grundstück im Grundbuch eingetragen werden, da er in dem Veränderungsnachweis nur als Zuflurstück und nicht als eigenes Flurstück ausgewiesen ist (vgl. BGH DNotZ 1954, 197 f.; BayObLGZ 1954, 258/264 ff.;… Demharter § 2 Rn. 30 und § 5 Rn. 4;… Bengel/Simmerding Grundbuch, Grundstück, Grenze 4. Aufl. § 2 GBO Rn. 94).
  • BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73

    Streit um die Eintragung einer Flurstücksverschmelzung im Bestandsverzeichnis des …

    Es ist anerkannten Rechts, daß Zuflurstücke für die Anwendung des § 890 BGB als selbständige Grundstücke gelten; sie sind aber nicht als solche in das Grundbuch zu übernehmen (BGH DNotZ 1954, 197; BayObLGZ 1954, 258; 1957, 356; BayObLG Rpfleger 1972, 18; OLG Frankfurt Rpfleger 1960, 127;… Horber a.a.O. § 6 Anm. 2 A a).
  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 101/53

    Rechtsmittel

    Der Senat hat zu dieser Frage in Zusammenhang damit, wann der Verkäufer eines Grundstücks die ihm obliegende Leistung im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 2 UmstG "bewirkt" hat, bereits wiederholt Stellung genommen und sich dabei der Auffassung des Reichsgerichts in vollem Umfange angeschlossen (BGHZ 2, 369; 5, 173 [BGH 19.02.1952 - V BLw 27/51]und 214 sowie Urteile vom 14. November 1952 - V ZR 95/51 - [LM Nr. 17 zu UmstG § 18 Abs. 1 Nr. 2] , vom 11. Dezember 1953 - V ZR 27/52 und vom 17. September 1954 - V ZR 32/53).
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