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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1970 - V ZR 27/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,5008
BGH, 30.10.1970 - V ZR 27/68 (https://dejure.org/1970,5008)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1970 - V ZR 27/68 (https://dejure.org/1970,5008)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1970 - V ZR 27/68 (https://dejure.org/1970,5008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zustimmung zur Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks - Dinglich gesicherter Anspruch auf Auflassung durch Bestehen einer Vormerkung - Gegenstand der Auflassungsvormerkung - Fehlerhafte Nichtberücksichtigung des Tatsachenvortrags durch das Gericht - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1971, 95
  • WM 1971, 77
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 27/68
    Hierbei ist das Revisionsgericht nicht an die Auffassung der Vorinstanz gebunden, sondern kann den Eintrag frei würdigen und selbständig auslegen (BGHZ 37, 147, 148 f) [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60].
  • BGH, 14.03.1969 - V ZR 61/66

    Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Sicherungshypothek - Auslegung einer …

    Auszug aus BGH, 30.10.1970 - V ZR 27/68
    Da das Grundbuch über Inhalt und Umfang der eingetragenen Rechte für jedermann die maßgebliche Auskunft erteilt, muß bei Auslegung von Grundbucheinträgen auf deren Wortlaut und Sinn abgestellt werden, wie er sich aus dem Grundbuch selbst sowie aus der in Bezug genommenen Bewilligung für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, während außerhalb dieser Urkunden liegende Umstände nur dann mit herangezogen werden dürfen, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für Dritte ohne weiteres erkennbar sind (ständige Rechtsprechung; vgl. die Urteile des erkennenden Senats LM BGB § 1018 Nr. 11 und WM 1969, 661, 662 m.Nachw,).
  • BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 121/95

    Unwiderrufliche Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks

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  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 149/93

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Kaufvertrages hinsichtlich einer noch zu …

    Es mag sein, daß die Kaufvertragsparteien geringfügige Ungenauigkeiten hinzunehmen haben (vgl. z.B. Senatsurt. v. 30. Oktober 1970, V ZR 27/68, WM 1971, 77, 79;… Palandt/Heinrichs, BGB, 53. Aufl., § 925 Rdn. 11), die sich insbesondere schon daraus ergeben können, daß allein durch die Art der zeichnerischen Darstellung auch in einem maßstabsgerechten Plan gewisse Maßtoleranzen nicht auszuschließen sind.
  • BGH, 03.06.1993 - IX ZR 119/92

    Benachrichtigungspflicht bei drohenden Rechtsnachteilen infolge Bankauflagen

    Damit bezog sich die im Grundbuch eingetragene Vormerkung (§ 883 BGB) auf einen hinreichend bestimmten Eigentumsübertragungsanspruch und sicherte zugleich denjenigen aus dem Kaufvertrag vom 10. März 1990 in vollem Umfang (vgl. BGH, Urt. v. 30. Oktober 1970 - V ZR 27/68, DNotZ 1971, 95, 96 f; v. 13. Juni 1980 - V ZR 119/79, WM 1980, 1013, 1014).
  • BGH, 27.04.1979 - V ZR 218/77

    Bestimmungsrecht einer Vertragspartei zu übereignender Teilfläche

    Es muß dabei auf Wortlaut und Sinn der Eintragung abgestellt werden, wie er sich aus dem Grundbuch selbst und den in Bezug genommenen Bewilligungen für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, während außerhalb dieser Urkunde liegende Umstände nur dann mit herangezogen werden dürfen, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für Dritte ohne weiteres erkennbar sind (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urt. v. 21. Dezember 1973, V ZR 157/72 a NJW 1974, 641 [BGH 21.12.1973 - V ZR 157/72]; v. 30. Oktober 1970, V ZR 27/68 = WM 1971, 77, 79 m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.10.1996 - 27 U 33/96

    Grenzen der Auslegung: Erweiterung des Rechts

    Von dem Beklagten als Dritterwerber, der nicht Schuldner eines etwaigen gesicherten Anspruchs ist, kann lediglich Zustimmung im Sinne des § 19 GBO zu der beabsichtigten Rechtsänderung verlangt werden (…vgl. Palandt-Bassenge, BGB, 55. Aufl., § 888 Rdz. 4 und 5;… MünchKom./Wacke, 2. Aufl., § 883 Rdz. 51; BGH DNotZ 71, 95).
  • BayObLG, 20.06.1985 - BReg. 2 Z 140/84

    Genehmigung einer Grundstücksteilung

    (Vgl. zum ganzen BayObLGZ 1974, 2631266, 267; BayObLG Rpfleger 1979, 337 [= MittBayNot 1979, 202 ]; zu vegleichbaren Tatbeständen BGH DNotZ 1971, 95 - Auflassungsvormerkung für eine Grundstücksteilfläche und Auflassung - und BayObLGZ 1974, 81 - Bevollmächtigung des Bürgermeisters zum Verkauf einer Grundstücksteilfläche und Auflassung -).
  • BGH, 24.05.1974 - V ZR 8/73

    Anspruch auf Auflassung - Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung infolge der …

    Die Auslegung muß deshalb auf den Wortlaut und Sinn der Eintragung abstellen, wie er sich aus dem Grundbuch selbst sowie aus der in Bezug genommenen Bewilligung für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, während außerhalb dieser Urkunden liegende Umstände nur dann mit herangezogen werden dürfen, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. BGH DNotZ 1971, 95, 96 f m.w.N.).
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