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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2011 - V ZR 280/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16310
BGH, 09.06.2011 - V ZR 280/10 (https://dejure.org/2011,16310)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2011 - V ZR 280/10 (https://dejure.org/2011,16310)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - V ZR 280/10 (https://dejure.org/2011,16310)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Abweisung der Unterlassungsklage eines Grundstückseigentümers gegen eine nachbarrechtliche Störung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG, § 544 ZPO
    Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Abweisung der Unterlassungsklage eines Grundstückseigentümers gegen eine nachbarrechtliche Störung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwer kann nicht durch Vorlegen eines Kostenangebotes für die "Beseitigung von Wasserschäden" glaubhaft gemacht werden; Glaubhaftmachung einer Beschwer durch Vorlegen eines Kostenangebotes für die "Beseitigung von Wasserschäden"

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Beschwerdewert bei Unterlassungsklage gegen nachbarliche Störung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Glaubhaftmachung einer Beschwer durch Vorlegen eines Kostenangebotes für die "Beseitigung von Wasserschäden"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wert der Beschwer bei Grundstücksbeeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 45/10

    Berufungsbeschwer nach Abweisung einer Unterlassungsklage eines …

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - V ZR 280/10
    Rn. 4 1. Die Beschwer der klagenden Partei bei - wie hier - Abweisung einer Unterlassungsklage bemisst sich nach ihrem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bestimmenden Interesse an der Unterlassung der Störung; ein geeigneter Anhaltspunkt für die Bemessung der Beschwer ist die Wertminderung, die das Grundstück der klagenden Partei durch die zu unterlassende Störung erleidet (siehe nur Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 45/10, Grundeigentum 2010, 1418 mwN).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZR 262/12

    Klage des Grundstückseigentümers auf Beseitigung von Geräuschimmissionen durch …

    Das Interesse des Grundstückseigentümers an der Beseitigung einer Störung seines Grundstücks ist grundsätzlich nach dem Wertverlust zu bestimmen, den dieses durch die Störung erleidet (vgl. Senat, Urteil vom 23. Januar 1986 - V ZR 119/85, NJW-RR 1986, 737; Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZR 280/10, GE 2011, 1019).
  • BGH, 12.12.2013 - V ZR 50/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Unzulässigkeit bei fehlender Darlegung und …

    Rn. 7 1. Die Beschwer der klagenden Partei bei - wie hier - Abweisung einer auf ein Vermietungsverbot gerichteten Klage bemisst sich, wie bei der Abweisung einer Unterlassungsklage (dazu Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZR 280/10, Grundeigentum 2011, 1019 f.), nach ihrem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bestimmenden Interesse an der Durchsetzung des Verbots.
  • BGH, 14.11.2013 - V ZR 252/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Unzulässigkeit bei Nichterreichen der …

    Ein geeigneter Anhaltspunkt für die Bemessung der Beschwer ist die Wertminderung, welche das Grundstück der klagenden Partei durch die zu unterlassende Störung erleidet (siehe nur Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZR 280/10, Grundeigentum 2011, 1019 f. mwN).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZR 270/17

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Untersagung des Abrisses einer Garage

    b) Ein geeigneter Anhaltspunkt für die Bemessung der Beschwer der Beklagten ist die Wertminderung, die ihr Grundstück durch die zu unterlassende Handlung erleidet (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZR 280/10, Grundeigentum 2011, 1019 Rn. 4 mwN).
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