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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1990 - V ZR 304/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3030
BGH, 18.05.1990 - V ZR 304/88 (https://dejure.org/1990,3030)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1990 - V ZR 304/88 (https://dejure.org/1990,3030)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88 (https://dejure.org/1990,3030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag als Scheingeschäft bei einer Grundstücksveräußerung - Erteilung einer Löschungsbewilligung bei einer Grundschuld - Widerruf einer Grundstücksschenkung wegen groben Undanks - Vorliegen einer gemischten Schenkung - Widerruf einer Schenkung von Grundschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 531 812
    Gemischte Schenkung und Schenkungswiderruf nach Beendigung einer eheänlichen Beziehung - Bereicherung des Beschenkten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1990, 1790
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen …

    Auszug aus BGH, 18.05.1990 - V ZR 304/88
    Denn erfahrungsgemäß können subjektive Wertvorstellungen weit auseinandergehen und sich von objektiven Werten erheblich entfernen (BGHZ 82, 274, 281).

    Zu der Bereicherung des Beschenkten muß also ein Wissen der Parteien um die Wertdifferenz und die Einigung über die Unentgeltlichkeit des nicht durch Gegenleistungen abgegoltenen Teiles der Zuwendung treten (BGHZ 82, 274, 281).

  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des …

    Auszug aus BGH, 18.05.1990 - V ZR 304/88
    Solche Grundstücksbelastungen mindern den Wert des Geschenkes (BGHZ 107, 156, 159).

    Wie bereits zum Grundstück I. ausgeführt, wird der Wert zudem um die nach dem Vortrag des Beklagten der Klägerin geschenkte Grundschuld von 50.000 DM gemindert (BGHZ 107, 156, 159).

  • BGH, 25.02.1985 - VIII ZR 116/84

    Geltendmachung einer Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses nach …

    Auszug aus BGH, 18.05.1990 - V ZR 304/88
    Damit ist nicht Rechtskraft für die jetzt geltend gemachte Forderung eingetreten (vgl. BGHZ 94, 29, 32, 33) [BGH 25.02.1985 - VIII ZR 116/84].
  • BGH, 29.09.1989 - V ZR 326/87

    Pflichten des Sicherungsgebers bei Unwirksamkeit der dinglichen Einigung …

    Auszug aus BGH, 18.05.1990 - V ZR 304/88
    Demgemäß muß der Beklagte den Beweis führen, daß die Grundschulden geschenkt wurden (…BGH Urt. v. 21. Oktober 1982, VII ZR 369/80, LM BGB § 812 Nr. 157 m.N.), und er müßte alle von der Klägerin behaupteten Rechtsgründe für die Bestellung der Grundschulden widerlegen (Senatsurt. v. 29. September 1989, V ZR 326/87, WM 1989, 1862 = ZIP 1990, 31, 33).
  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 18.05.1990 - V ZR 304/88
    Nachdem der Beklagte auf Anregung des Senats die in den Vorinstanzen und der Revisionsbegründung unterlassene Klarstellung seines Klagebegehrens nachgeholt und erklärt hat, in welcher Reihenfolge die Ansprüche, deren er sich berühmt, geltend gemacht sein sollen, ist der bisherige Mangel der Klage und der Rechtsmittel in zulässiger Weise geheilt (vgl. dazu BGHZ 11, 192, 195).
  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 369/80

    Beweislast - Ungerechtfertigte Bereicherung - Bankkonto - Gutschrift - …

    Auszug aus BGH, 18.05.1990 - V ZR 304/88
    Demgemäß muß der Beklagte den Beweis führen, daß die Grundschulden geschenkt wurden (BGH Urt. v. 21. Oktober 1982, VII ZR 369/80, LM BGB § 812 Nr. 157 m.N.), und er müßte alle von der Klägerin behaupteten Rechtsgründe für die Bestellung der Grundschulden widerlegen (Senatsurt. v. 29. September 1989, V ZR 326/87, WM 1989, 1862 = ZIP 1990, 31, 33).
  • BGH, 01.02.1985 - V ZR 180/83

    Beurkundung von Vereinbarungen - Vereinbarungen - Vollständigkeitsvermutung - …

    Auszug aus BGH, 18.05.1990 - V ZR 304/88
    Soweit es die Gewährung von Darlehen angeht, hätte der Beklagte zudem die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Kaufurkunden niedergelegten Vereinbarung widerlegen müssen, wonach dem Beklagten gegebene Darlehen als Kaufpreisanteil "zur Zahlung erlassen" sind (vgl. Senatsurt. v. 1. Februar 1985, V ZR 180/83, WM 1985, 699 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1973 - V ZR 24/71

    Einigung über die Unentgeltlichkeit als Voraussetzung einer Schenkung - …

    Auszug aus BGH, 18.05.1990 - V ZR 304/88
    Selbst wenn sie nur zum Ausgleich für die von der Klägerin im Rahmen des eheähnlichen Verhältnisses der Parteien erbrachten Leistungen gedacht waren oder die Klägerin sie jedenfalls als Erfüllung eines ihr vermeintlich insoweit gegen den Beklagten zustehenden Ausgleichsanspruchs entgegengenommen hat, liegt keine Schenkung vor (Senatsurt. v. 19. Januar 1973, V ZR 24/71, WM 1973, 302, 303 = WarnRspr. 1973 Nr. 16).
  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 130/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.05.1990 - V ZR 304/88
    Es steht den Parteien auch grundsätzlich frei, eine objektiv wesentlich geringere Gegenleistung noch als subjektiv gleichwertig anzusehen (BGH Urt. v. 15. Dezember 1955, II ZR 130/54, WM 1956, 353, 354).
  • BGH, 18.10.2011 - X ZR 45/10

    Schenkung: Begriff der gemischten Schenkung

    Rn. 14 1. Mit der Bereicherung des Beschenkten wird ein objektiver Tatbestand vorausgesetzt, bei dem die Leistung des Schenkers den Wert etwaig versprochener Gegenleistungen überwiegt (vgl. BGH, Urteile vom 21. Mai 1986 - IVa ZR 171/84, NJW-RR 1986, 1135 unter II 2; vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88, WM 1990, 1790 zu Grundstück E. unter 2 b).

    Bei gemischten Schenkungen ist dabei besonders zu prüfen, ob die Vertragsparteien sich überhaupt einer Wertdifferenz zwischen den beiden Leistungsseiten bewusst und sich insoweit darüber einig waren, jedenfalls den überschießenden Leistungsteil dem Beschenkten unentgeltlich zuzuwenden, mithin die Gegenleistung nicht lediglich ein gewollt günstiger Preis sein sollte (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juni 1972 - IV ZR 221/69, BGHZ 59, 132, 135; vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88, WM 1990, 1790 zu Grundstück E. unter 2 b; vom 1. Februar 1995 - IV ZR 36/94, NJW 1995, 1349 unter 2 b; RGZ 163, 257, 259 f.).

    Hierfür sind nicht nur die objektiven Werte der Leistungen, sondern vor allem auch die Wertspannen zu berücksichtigen, innerhalb derer die Vertragsparteien den Wert der Leistungen auch unter Berücksichtigung der Beziehung, in der sie zueinander stehen, in einer noch vertretbaren Weise hätten annehmen können (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1981 - IVa ZR 132/80, NJW 1981, 2458 unter I; vom 23. September 1981 - IVa ZR 185/80, BGHZ 82, 274, 281 f.; vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88, WM 1990, 1790 zu Grundstück E. unter 2 b).

  • BGH, 15.05.2012 - X ZR 5/11

    Anspruch auf Herausgabe einer Schenkung wegen Verarmung des Schenkers: …

    Rn. 16 1. Voraussetzung ist zunächst, dass dem Beschenkten objektiv eine Leistung des Schenkers zugewandt wird, die den Wert der versprochenen Gegenleistung überwiegt (vgl. BGH, Urteile vom 21. Mai 1986 - IVa ZR 171/84, NJW-RR 1986, 1135, vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88, WM 1990, 1790).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2016 - 6 U 101/14

    Schenkung: Widerruf einer schenkungsweisen Zuwendung von Kommandit- und …

    Die Vertragsparteien müssen sich einer Wertdifferenz zwischen den beiden Leistungsseiten bewusst gewesen und sich darüber einig geworden sein, jedenfalls den überschießenden Leistungsteil dem Beschenkten unentgeltlich zuzuwenden, so dass die Gegenleistung nicht lediglich ein gewollt günstiger Preis sein sollte (BGHZ 59, 132; BGH, Urt. v. 18.05.1990 - V ZR 304/88, WM 1990, 1790;… Urt. v. 18.12.2011 - X ZR 45/19, NJW 2012, 605 Rn. 17 zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 9 UF 219/07

    Hinzurechnung von gemischten Schenkungen zum Anfangsvermögen eines Ehegatten; …

    Den Parteien steht es auf Grund ihrer Privatautonomie frei, auch eine aus objektiver Sicht wesentlich geringere Gegenleistung subjektiv noch als gleichwertig anzusehen, sogenanntes Prinzip der subjektiven Äquivalenz (BGH, WM 1990, 1790, 1792 [BGH 18.05.1990 - V ZR 304/88] ;… MünchKomm/Kollhosser und Staudinger/Wimmer-Leonhardt, jeweils am a.a.O.).
  • KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11

    Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Anforderungen an den Nachweis der …

    Es steht den Parteien auch grundsätzlich frei, eine objektiv wesentlich geringere Gegenleistung noch als subjektiv gleichwertig anzusehen (BGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88 - Juris; Senat, Beschluss vom 6. Mai 1968 - 1 W 807/68 - OLZ 1968, 337, 339).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1995 - 9 U 71/95

    Entgeltlichkeit einer Grundstücksüberlassung

    b) Selbst eine unter AuBerachtlassung des Wertes zuknftiger Pflegeleistungen verbleibende objektive Ungleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung wåŠ nur ein Indiz fr eine gemischte Schenkung; denn erfahrungsgemaB k6nnen subjektive Wertvorstellungen weiter auseinandergehen und sich )ãƒ" von objektiven Werten entfernen (vglãƒ" BGHZ 82, 274 /28 1 Entscheidend ist deshalb nicht nur der objektive Mastab, sondern die \ ã‚'rtvorstellung der Vertragsparteien. Es steht ihnen n勘ilich frei, eine objektiv geringere Gegenleistung noch als subjektiv gleichweæ£g anzusehen (vgl. BGH WM 1990, 1790/1792).
  • LG Paderborn, 03.09.2010 - 2 O 53/10

    Die Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten als Gegenleistung für den Verzicht …

    Den Vertragsparteien steht es daher frei, auch die objektiv wesentlich geringere Gegenleistung subjektiv noch als gleichwertig anzusehen (BGH, Urt. v. 18.05.1990, Az. V ZR 304/88, WM 1990, 1790).
  • FG Düsseldorf, 08.04.2025 - 10 K 245/22

    Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft: Vorangegangener …

    Rn. 62 (1) Mit der Bereicherung des Beschenkten wird ein objektiver Tatbestand vorausgesetzt, bei dem die Leistung des Schenkers den Wert etwaig versprochener Gegenleistungen überwiegt (vgl. BGH-Urteile vom 21. Mai 1986 IVa ZR 171/84, NJW-RR 1986, 1135, und vom 18. Mai 1990 V ZR 304/88, WM 1990, 1790).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20

    Abhängigkeit der Eintragung einer Erwerbsvormerkung von Genehmigung bzw. …

    Es steht den Parteien auch grundsätzlich frei, eine objektiv wesentlich geringere Gegenleistung noch als subjektiv gleichwertig anzusehen (BGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88; KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).
  • LG Bochum, 24.06.2024 - 5 O 467/23

    Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Bei solchen engen persönlichen Verhältnissen besteht für die subjektive Bewertung ein weiter Spielraum, d.h. gerade in diesen Verhältnissen wird auch ein objektiv an sich bestehendes Missverhältnis vielfach gleichwohl als subjektiv gleichwertiges Zuwendungsverhältnis anzusehen sein (vgl. BGH WM 1990, 1790; OLG Karlsruhe ErbR 2010, 296).
  • LG Bochum, 15.07.2024 - 5 O 467/23
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