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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1997 - V ZR 312/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1995
BGH, 14.02.1997 - V ZR 312/95 (https://dejure.org/1997,1995)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1997 - V ZR 312/95 (https://dejure.org/1997,1995)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1997 - V ZR 312/95 (https://dejure.org/1997,1995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs zugunsten der Mitglieder einer ungeteilten Erbengemeinschaft; Verdrängung des Grundbuchberichtigungsanspruchs nach § 894 BGB durch die Regelungen des Vermögensgesetzes (VermG); Annahme eines engen inneren Zusammenhangs zwischen dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 3
    Geltendmachung zivilrechtlicher Mängel im Restitutionsverfahren; Wirksamkeit eines mit einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossenen Grundstückskaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 441
  • NJ 1997, 372
  • WM 1997, 775
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 14.92

    Klagegegner - Auftragsangelegenheit - Vermögensfragen - Unlauterkeit - …

    Auszug aus BGH, 14.02.1997 - V ZR 312/95
    Sie werden vom Vermögensgesetz nicht erfaßt (…Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, 2. Aufl., § 13 Rdn. 20;… Neuhaus, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Vermögensgesetz, § 1 Rdn. 112; vgl. auch BVerwG, ZOV 1993, 361, 363).

    Der die zivilrechtliche Unwirksamkeit des Geschäfts begründende Verfahrensfehler genügt dazu allein nicht (…Neuhaus aaO.; vgl. auch BVerwG, VIZ 1994, 27), solange das Veräußerungsgeschäft ansonsten den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen entsprach (vgl. BVerwG, ZOV 1993, 361, 363).

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung …

    Auszug aus BGH, 14.02.1997 - V ZR 312/95
    Die Beklagte ist gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 a VZOG passivlegitimiert (vgl. Senat, Urt. v. 29. März 1996, V ZR 326/94, vorgesehen für BGHZ 132, 245 = WM 1996, 864 = ZIP 1996, 1059 = NJW 1996, 1890).
  • BGH, 19.11.1982 - V ZR 161/81

    Formbedürftigkeit einer Abrede über Anrechnung einer Vorauszahlung

    Auszug aus BGH, 14.02.1997 - V ZR 312/95
    Ein widersprüchliches Verhalten, das im Einzelfall die Berufung auf die Unwirksamkeit als unbeachtlich erscheinen lassen kann (s. nur Senat, BGHZ 85, 315, 318 m.w.N.), ist daher weder den Klägern noch ihren Rechtsvorgängern anzulasten.
  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 42.92

    Territoriale Rationalisierung des Zahlungsverkehrs und Sparverkehrs von …

    Auszug aus BGH, 14.02.1997 - V ZR 312/95
    Der die zivilrechtliche Unwirksamkeit des Geschäfts begründende Verfahrensfehler genügt dazu allein nicht (…Neuhaus aaO.; vgl. auch BVerwG, VIZ 1994, 27), solange das Veräußerungsgeschäft ansonsten den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen entsprach (vgl. BVerwG, ZOV 1993, 361, 363).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

    Jedenfalls tragen die Feststellungen des Berufungsgerichts seine Annahme, dass die Berufung der Beklagten zu 2 auf eine fehlende Vollmacht als Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben wegen widersprüchlichen Verhaltens nach § 242 BGB ausgeschlossen ist (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 14.2.1997 - V ZR 312/95, WM 1997, 775, 777).
  • BGH, 03.11.2000 - V ZR 189/99

    Wirksamkeit und Rechtsfolge einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR

    Der Senat teilt die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, daß Enteignungen nach dem Baulandgesetz der DDR (BGHZ 129, 112, 114) oder, wie hier, nach dem Aufbaugesetz (vgl. Senat, Urt. v. 14. Februar 1997, V ZR 312/95, WM 1997, 775 f) von den Tatbeständen des § 1 Abs. 1 Buchst. a und b VermG (diskriminierende Enteignung) grundsätzlich nicht erfaßt sind.
  • OLG Brandenburg, 12.06.1998 - 4 U 97/97

    Klage eines Landes auf Auskehrung des Erlöses aus dem Verkauf eines Grundstücks …

    Auch die Voraussetzung endgültiger Nachfolge in eine Hauswirtschaft, die als solche noch bei Ablauf des 15. März 1990 bestanden haben muß (vgl. BGH VIZ 1997, 345, 347), wären im Falle der Beklagten nicht gegeben gewesen.

    Die Begründung eines Nutzungsrechts für die Erben eines Neubauern konnte nach § 4 Abs. 2 der BesitzwechselVO vom 07. August 1975 bzw. § 4 Abs. 4 der BesitzwechselVO vom 07. Januar 1988 nur zu dem Zweck geschehen, dem Erben hierdurch Wohnraum zu verschaffen, wobei jedoch Entscheidungen zugunsten von Erben, die nicht Mitglied einer LPG waren, nicht getroffen wurden (vgl. BGH VIZ 1997, 345, 346 m.w.N.).

    Diese Rückführung hat nur zu unterbleiben, wenn in pauschalierter Nachzeichnung der Besitzwechselverordnung die Zuteilung an einen Erben möglich gewesen wäre (vgl. BGH VIZ 1997, 345, 347).

  • BGH, 21.06.2000 - V ZB 32/99

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten bei Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes

    a) Das Oberlandesgericht geht mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 129, 112;… für Enteignungen auch Urt. v. 10. November 1995, V ZR 179/94, WM 1996, 89; ferner Urt. v. 14. Februar 1997, V ZR 312/95, WM 1997, 775) davon aus, daß das Vermögensgesetz zivilrechtliche Ansprüche nur dann verdrängt, wenn ein Restitutionstatbestand nach diesem Gesetz erfüllt ist.
  • BGH, 16.10.1998 - V ZR 65/97

    Begriff der Enteignung

    Denn das Vermögensgesetz verdrängt zivilrechtliche Ansprüche nur dann, wenn ein Restitutionstatbestand erfüllt ist (Senatsurt. v. 14. Februar 1997, V ZR 312/95, WM 1997, 775) oder die Restitution nach diesem Gesetz ausgeschlossen ist (zu § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG: Senat BGHZ 131, 169).
  • LG Bautzen, 01.03.2000 - 2 O 875/99

    Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung von Widersprüchen …

    indessen hier seinen Anspruch darauf stützt, dass er Eigentümer sei, weil etwa eine wirksame Enteignung nicht stattgefunden habe, ist diese Frage der zivilrechtlichen Überprüfung zugänglich (BGH, DtZ 1996, 50 = VIZ 1996, 87 = LM H. 4/1996 § 894 BGB Nr. 18; BGH, DtZ 1997, 195 = VIZ 1997, 345 = LM H. 6/1997 § 1 VermG Nr. 28 = WM 1997, 775; BGH, VIZ 1999, 44 = LM H. 2/1999 § 1 VermG Nr. 32 = ZIP 1998, 2116).
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