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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1974 - V ZR 36/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,336
BGH, 08.11.1974 - V ZR 36/73 (https://dejure.org/1974,336)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1974 - V ZR 36/73 (https://dejure.org/1974,336)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1974 - V ZR 36/73 (https://dejure.org/1974,336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Eigenheimbewerbervertrages durch Prozessvergleich (einheitliches Vertragswerk) - Zulässigkeit einer Klausel zur Zurückhaltung der erstattungsfähigen Eigenleistungen des Bewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 63, 238
  • NJW 1975, 165
  • MDR 1975, 216
  • DNotZ 1975, 218
  • DB 1975, 47
  • BauR 1975, 66
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.06.1970 - VII ZR 187/68

    Vergütung bei vorzeitiger Beendigung eines Steuerberatervertrags

    Auszug aus BGH, 08.11.1974 - V ZR 36/73
    Die Klausel ist deshalb, und zwar vom Revisionsgericht, darauf zu überprüfen, ob die von ihr verdrängte gesetzliche Regelung - wonach die sich aus dem Rücktritt ergebenden Verpflichtungen der Parteien Zug um Zug zu erfüllen sind (§ 348 BGB) - auf bloßen Zweckmäßigkeitsgründen beruht oder ein aus der Natur der Sache sich ergebendes Gerechtigkeitsgebot darstellt, wie stark im letzteren Fall ihr Gerechtigkeitsgehalt ist und ob Gründe vorliegen, die dieses Gerechtigkeitsgebot für die von der Klausel betroffenen Fälle in Frage stellen und eine abweichende Regelung als mit Recht und Gerechtigkeit vereinbar erscheinen lassen (BGHZ 54, 106).
  • BGH, 01.07.1966 - V ZR 167/65

    Räumungsverlangen einer Klägerin wegen eines Rechts zum Rücktritt von dem …

    Auszug aus BGH, 08.11.1974 - V ZR 36/73
    Eine solche Abtrennung ist für die Vereinbarungen über das bis zur Übereignung bestehende Nutzungsverhältnis ohne weiteres möglich (vgl. Urteil vom 1. Juli 1966, V ZR 167/65, WM 1966, 1086; Urteil vom 16. Juni 1967, V ZR 142/66).
  • BGH, 28.02.1973 - IV ZR 34/71

    Maklerprovision für Folgegeschäft

    Auszug aus BGH, 08.11.1974 - V ZR 36/73
    Unwirksam sind danach insbesondere Klauseln, die die ausgewogene Regelung des dispositiven Rechts über den Ausgleich widerstreitender Interessen der Partner verdrängen, ohne daß in anderer Weise ein angemessener Schutz des Kunden gesichert ist (BGHZ 60, 243).
  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73

    Mängelhaftung des Veräußerers

    Auszug aus BGH, 08.11.1974 - V ZR 36/73
    Infolgedessen ist die Klausel nach der neueren Rechtsprechung des Senats wie Allgemeine Geschäftsbedingungen zu behandeln, sowohl hinsichtlich der Revisibilität als auch hinsichtlich Auslegung und Inhaltskontrolle (Urteil vom 29. März 1974, V ZR 22/73, für die Sammlung bestimmt).
  • BGH, 22.10.1969 - VIII ZR 196/67

    Vorbehaltlose Abnahme: Verlust der Mängelrechte nur bei Mangelkenntnis!

    Auszug aus BGH, 08.11.1974 - V ZR 36/73
    In der Rechtsprechung sind auch sonst formularmäßige Einwendungsausschlüsse in Gestalt der Vorleistungspflicht des Partners je nach Sachlage für unwirksam erklärt worden (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1969, VIII ZR 196/67, LM BGB § 476 Nr. 8).
  • BGH, 16.06.1967 - V ZR 142/66

    Bestellung eines Erbbaurechts - Auszahlung eines Darlehens zu Bauzwecken - …

    Auszug aus BGH, 08.11.1974 - V ZR 36/73
    Eine solche Abtrennung ist für die Vereinbarungen über das bis zur Übereignung bestehende Nutzungsverhältnis ohne weiteres möglich (vgl. Urteil vom 1. Juli 1966, V ZR 167/65, WM 1966, 1086; Urteil vom 16. Juni 1967, V ZR 142/66).
  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93

    Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB; …

    Da das Vertragsformular mit einem im wesentlichen gleichen Inhalt für eine Vielzahl von Verträgen benutzt werden soll und der Verwender die darin aufgeführten Bedingungen der Gegenseite abverlangt, erfüllt der gesamte Formularvertrag den gesetzlichen Begriff der AGB (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AGBG; vgl. BGHZ 62, 251, 252 f [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 63, 238, 239; 75, 15, 20).
  • BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82

    Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers

    Unangemessen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine AGB- oder Formularklausel, in der der die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nehmende Verwender mißbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen; ein wesentliches Indiz dafür ist die Abweichung von dispositiven gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese nicht nur auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhen, sondern dem Gerechtigkeitsgebot Ausdruck verleihen (BGHZ 41, 151, 154; 51, 55, 59; 60, 243, 245; 63, 238, 239; 74, 383, 390, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.06.1990 - VII ZR 308/89

    Verweisung auf einzelne unwirksame Klauseln; Bezugnahme auf ein anderes …

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel unangemessen, in welcher der Verwender mißbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorneherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen; ein wesentliches Indiz dafür ist die Abweichung von dispositiven gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese nicht nur auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhen, sondern dem Gerechtigkeitsgebot Ausdruck verleihen (BGHZ 63, 238, 239; 89, 206, 210, 211 [BGH 21.12.1983 - VIII ZR 195/82]; BGH NJW 1985, 2328 [BGH 13.02.1985 - VIII ZR 154/84]).
  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 82/81

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungszweckbestimmungserklärung

    Wie der Senat für den hier maßgeblichen Rechtszustand vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9.12.1976 (AGB-Gesetz) wiederholt entschieden hat, kann ein Vertrag trotz notarieller Beurkundung die Eigenheiten von AGB aufweisen und deshalb als ein ihnen rechtlich gleichstehender Formularvertrag anzusehen sein (BGHZ 62, 251 (253) = NJW 1974, 1135; BGHZ 63, 238 (239) = NJW 1975, 165; BGHZ 67, 101 (103) = NJW 1976, 1934; BGHZ 75, 15 (20) = NJW 1979, 2387).
  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 248/83

    AGB: Hinterlegungspflicht des Erwerbers ohne Rücksicht auf vorhandene Mängel vor …

    Deren Schutzzweck kann nur erreicht werden, wenn es dem Verwender versagt bleibt, besondere, nicht im Gesetz vorgesehene Vorleistungspflichten zu begründen und so seine Ansprüche trotz erwarteter Gegenansprüche durchzusetzen, wodurch sein Vertragspartner unangemessen benachteiligt würde (…vgl. a. Kötz in MünchKomm, AGBG § 11 Rdn. 17, 18;… Dietlein/Rebmann, AGB aktuell § 11 Nr. 2 Rdn. 2;… Palandt/Heinrichs, BGB, 43. Aufl., AGBG § 11 Anm. 2 a aa;… Löwe/von Westphalen/Trinkner, Großkommentar zum AGBG, 2. Aufl., § 11 Nr. 2 Rdn. 13;… Ulmer/ Brandner/Hensen, AGB-Kommentar, 4. Aufl., § 11 Nr. 2 Rdn. 11; vgl. auch BGHZ 63, 238, 240 [BGH 08.11.1974 - V ZR 36/73] zur Rechtslage vor Geltung des AGBG).
  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer …

    Es ist inzwischen gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß Formularverträge in gleicher Weise wie AGB der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen, wenn und soweit sie nach Entstehung und Inhalt das typische Gepräge von AGB haben (BGHZ 62, 251, 252 f; 63, 238, 239; BGH LM Allg.Geschäftsbedingungen Nr. 62).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 72/78

    Rechtsfolgen des Rücktritts eines Grundstücksverkäufers aufgrund vertraglichen …

    Dies gilt zum einen für Verträge, denen Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragsteils zugrundegelegt sind (vgl. etwa BGHZ 54, 106, 109) [BGH 04.06.1970 - VII ZR 187/68]; es gilt zum anderen aber auch für umfangreiche Formularverträge (vgl. BGHZ 51, 55, 59; 60, 243, 245; 60, 377, 380; 63, 238, 239) und auch für formularmäßige Klauseln in notariellen Verträgen (BGHZ 62, 251, 252 f [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 75, 15).

    Wie der Senat bereits in BGHZ 63, 238, 239 f ausgeführt hat, ist die in einem Eigenheimbewerbervertrag formularmäßig enthaltene Klausel unwirksam, nach welcher der Bauträger im Falle seines Rücktritts die Rückzahlung der erstattungsfähigen Eigenleistungen des Bewerbers unbefristet so lange zurückhalten darf, als er nicht von einem Nachfolger entsprechenden Ersatz erlangen kann.

    Dieses Risiko darf jedenfalls formularmäßig nicht auf den einzelnen Bewerber (Käufer) ohne Berücksichtigung seiner Belange abgewälzt werden (BGHZ 63, 238, 240;… für die Rechtslage nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im gleichen Sinne § 9 aaO, vgl. auch Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz 3. Aufl. § 10 Nr. 7 Rdn. 20).

  • BGH, 03.03.1982 - IVa ZR 256/80

    Kosten des Sachverständigenverfahrens nach VHB

    Sie stellt vielmehr im wesentlichen eine Kodifizierung der seinerzeit und auch schon bei Abschluß des vorliegenden Versicherungsvertrages im Jahre 1973 bestehenden Rechtslage dar, wie sie sich anhand ständiger und schon damals gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Anschluß an die Entscheidung BGHZ 22, 90 entwickelt hatte (vgl. u.a. BGHZ 60, 243, 245 und 377, 380; 63, 238, 239 und 256, 258; 70, 304, 310; BGH Urteil vom 2. März 1978 VII ZR 104/77 = LM AGB Nr. 84 = MDR 1978, 744; Ulmer/Brandner/Hensen § 9 Rein.
  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80

    Bestellung eines Erbbaurechts für den Grundstückseigentümer

    Nicht zu beanstanden ist, daß das Berufungsgericht als Ergebnis einer Inhaltskontrolle der Wertsicherungsklausel nach den für die Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geltenden Grundsätzen (vgl. dazu für notariell beurkundete Verträge BGHZ 62, 251 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 63, 238; 75, 15, 20) keine Bedenken gegen die Verbindlichkeit der Klausel gesehen hat.
  • BGH, 08.06.1979 - V ZR 191/76

    Zur Vereinbarung von Ankaufspflichten in Erbbaurechtsverträgen und zum Vorliegen …

    Dies hat der Senat für den hier maßgeblichen Rechtszustand vor Einführung des AGB-Gesetzes vom 9. Dezember 1976 wiederholt entschieden (BGHZ 62, 251 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 63, 238; 67, 101), und dies ergibt sich jetzt auch aus § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes.
  • BGH, 01.03.1978 - VIII ZR 70/77

    Eine überraschende Formularklausel - Abschluss eines Bierlieferungsvertrages - …

  • BGH, 02.03.1978 - VII ZR 104/77

    Ehemann-Beschattung - § 611 BGB, Detektivvertrag, AGB-Inhaltskontrolle, …

  • BGH, 10.04.1990 - IX ZR 177/89

    Ausschluß der ordentlichen Kündigung in den AGB eines …

  • BGH, 24.02.1978 - V ZR 182/75

    Aufrechnungsvalutierung; Zurückbehaltungsrecht und Löschungsbewilligung

  • BGH, 04.06.1987 - IX ZR 31/86

    Innenausgleich unter mehreren Bürgen - Wirksamkeit einer unbeschränkten …

  • BGH, 13.01.1975 - VII ZR 194/73

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch …

  • BGH, 12.05.1978 - V ZR 199/75

    Kündigung einer Tilgungshypothek (Eigentümergrundschuld)

  • BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74

    Unzulässige Einschränkungen der Gewährleistung in Allgemeinen …

  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 249/83

    Wirksamkeit der Vereinbarung einer Hinterlegungspflicht - Anwendbarkeit des …

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