Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1955 - V ZR 38/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,3886
BGH, 06.05.1955 - V ZR 38/54 (https://dejure.org/1955,3886)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1955 - V ZR 38/54 (https://dejure.org/1955,3886)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1955 - V ZR 38/54 (https://dejure.org/1955,3886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,3886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1955, 796
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52

    Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des …

    Auszug aus BGH, 06.05.1955 - V ZR 38/54
    Die Zulässigkeit der Klage war - bereits in der Tatsacheninstanz - von Amts wegen zu prüfen (BGHZ 11, 181 [184]) und auf die Beseitigung bestehender Mängel nach § 139 ZPO hinzuwirken.
  • BGH, 20.10.1952 - IV ZR 44/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1955 - V ZR 38/54
    Die umstrittene Frage, ob ein äusseres Verhalten, das auf einen Geschäftswillen schliessen läßt, nur dann eine Willenserklärung ist, wenn der Äußernde sich bewußt ist, daß aus dem Verhalten auf einen Geschäftswillen geschlossen werden könne (…Enneccerus. Nipperdey Lehrb. 14. Aufl. 1955, § 167 II 2 S. 712, § 145 II A Nr. 1 Anm. 4 und Nr. 3 b Anm. 18), oder aber, ob darüber hinaus auch ein Verhalten, bei dem nicht nur der Geschäftswille, sondern sogar das Erklärungsbewußtsein des Handelnden fehlt, diesem als Willenserklärung zuzurechnen ist, kann wie in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1952 IV ZR 44/52 NJW 1953, 58 auch hier unentschieden bleiben.
  • BGH, 25.09.1952 - III ZR 334/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1955 - V ZR 38/54
    Die Verteilung der Verantwortlichkeit selbst im Rahmen des § 254 BGB gehört in das Gebiet der tatsächlichen Würdigung, in die das Revisionsgericht nur eingreifen könnte, wenn der Tatrichter die vorliegenden Unterlagen nicht ordnungsgemäss verwertet oder sonst ein Rechtsirrtum ersichtlich wäre (BGH 25.IX.52 III ZR 334/51; Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des BGH BGB § 254 (g)-Nr. 1;… 17.XII.52 VI ZR 40/52 a.a.O. Nr. 2; 27.XI.52 VI ZR 56/52).
  • BGH, 17.12.1952 - VI ZR 40/52
    Auszug aus BGH, 06.05.1955 - V ZR 38/54
    Die Verteilung der Verantwortlichkeit selbst im Rahmen des § 254 BGB gehört in das Gebiet der tatsächlichen Würdigung, in die das Revisionsgericht nur eingreifen könnte, wenn der Tatrichter die vorliegenden Unterlagen nicht ordnungsgemäss verwertet oder sonst ein Rechtsirrtum ersichtlich wäre (BGH 25.IX.52 III ZR 334/51; Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des BGH BGB § 254 (g)-Nr. 1; 17.XII.52 VI ZR 40/52 a.a.O. Nr. 2; 27.XI.52 VI ZR 56/52).
  • BGH, 27.11.1952 - VI ZR 56/52
    Auszug aus BGH, 06.05.1955 - V ZR 38/54
    Die Verteilung der Verantwortlichkeit selbst im Rahmen des § 254 BGB gehört in das Gebiet der tatsächlichen Würdigung, in die das Revisionsgericht nur eingreifen könnte, wenn der Tatrichter die vorliegenden Unterlagen nicht ordnungsgemäss verwertet oder sonst ein Rechtsirrtum ersichtlich wäre (BGH 25.IX.52 III ZR 334/51; Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des BGH BGB § 254 (g)-Nr. 1;… 17.XII.52 VI ZR 40/52 a.a.O. Nr. 2; 27.XI.52 VI ZR 56/52).
  • RG, 27.11.1916 - VI 275/16

    Haftung der Stadtgemeinden für Verkehrssicherheit der Straßen

    Auszug aus BGH, 06.05.1955 - V ZR 38/54
    Die Unterlassung der zum Schutz der Klägerin erforderlichen Maßnahmen beruhe entweder auf fehlerhafter Organisation der beklagten Partei oder auf fehlerhafter Aufsicht, wobei offen bleiben könne, woran der Fehler im einzelnen gelegen habe und welchen gesetzlichen Vertreter die Schuld getroffen habe (§§ 31, 89 BGB; RGZ 89, 136).
  • BGH, 20.03.1963 - V ZR 143/61
    Auszugehen ist davon, daß die langjährige Duldung einer über ein bestehendes dingliches Recht hinausgehenden Nutzung des belasteten Grundstücks dieses dingliche Recht ohne entsprechende Eintragung weder rechtsgeschäftlich noch etwa durch Ersitzung erweitern kann« Wie eine zusätzliche schuldrechtliche Vereinbarung im Falle der Begründung eines Nutzungsrechts bedarf auch die spätere Erweiterung eines bestehenden Nutzungsrechts allein durch obligatorischen Vertrag einer zweifelsfreien Vereinbarung, die in aller Regel nur in einer ausdrücklichen Erklärung gefunden werden kann« Per Senat hat zwar auch schlüssige Handlungen als rechtsgeschäftliche Erklärungen solchen Inhalts in Erwägung gezogen (Urteile vom 6« Mai 1955 - V ZR 38/54 und vom 21. Januar 1959 - V ZR 133/57), jedoch unter Bezugnahme auf BUB RGRK 10. Aufl. Vorbem. 2 vor § 116 und RG WarnRspr 1919 Nr« 132 verlangt, daß die schlüssige Handlung des Erklärenden mit Gewißheit und unter Ausschluß jeder sonstigen Auslegungsmöglichkeit die Absicht erkennen lasse, einen vorhandenen Geschäftswillen kundzugeben« An dieser Rechtsprechung ist auch nach erneuter Prüfung fest zuhalten.
  • BGH, 21.01.1959 - V ZR 133/57

    Rechtsmittel

    Eine stillschweigende Willenserklärung liegt nur dann vor, wenn die schlüssigen Handlungen des Erklärenden mit Gewißheit und unter Ausschluß jeder sonstigen Auslegungsmöglichkeit die Absicht erkennen lassen, einen vorhandenen Geschäftswillen kundzugeben (…BGB RGRK 10. Aufl. Vorbem. 2 vor § 116; RG WarnRspr 1919 Nr. 132; Urteil des erkennenden Senats vom 6. Mai 1955, V ZR 38/54 S. 13).
  • BGH, 13.12.1961 - V ZR 33/60

    Rechtsmittel

    Mit ihren Hinweisen auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach gerade bei Vertragsbestimmungen, über die eine ausdrückliche Erklärung zuvor nicht abgegeben worden war, besonders genaue Feststellungen geboten seien (Urteil vom 22. Februar 1956, V ZR 114/54, S. 16) und wonach eine stillschweigende Willenserklärung nur dann angenommen werden könne, wenn die schlüssigen Handlungen des Erklärenden mit Gewißheit und unter Ausschluß jeder anderen Auslegungsmöglichkeit die Absicht zur Kundgabe eines vorhandenen Geschäftswillens erkennen ließen (Urteile vom 6. Mai 1955, V ZR 38/54, S. 13, und vom 21. Januar 1959, V ZR 133/57, S. 13), trifft die Revision nicht den Kern der Sache.
  • BGH, 07.03.1962 - V ZR 101/60

    Beeinträchtigung eines Grundstücks durch eine Aufschüttung auf dem …

    Die Revision der Beklagten gegen dieses Urteil ist durch das Urteil des erkennenden Senates vom 6. Mai 1955 (V ZR 38/54) zurückgewiesen worden, soweit sie gegen die Verurteilung (Grundurteil über die Klage auf Zahlung) und den Beseitigungsanspruch gerichtet war.
  • BGH, 18.01.1961 - V ZR 92/59

    Rechtsmittel

    Diesen Ausführungen gegenüber meint die Revision zunächst unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 6. Mai 1955, V ZR 38/54 und vom 21. Januar 1959, V ZR 133/57 sowie auf RG WarnRspr 1919 Nr. 132, eine stillschweigende Willenserklärung könne nur dann angenommen werden, wenn die schlüssigen Handlungen des Erklärenden mit Gewißheit und unter Ausschluß jeder anderen Auslegungsmöglichkeit die Absicht erkennen ließen, einen vorhandenen Geschäftswillen kundzugeben; diese Voraussetzungen träfen auf die Erklärungen, die der Kläger in seinem Brief vom 7. Dezember 1929 abgegeben habe, keinesfalls zu.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht