Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2003 - V ZR 39/02 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
VermG § 7 Abs. 7; UStG § 15
Herausgabepflicht des Verfügungsberechtigten nach Vermögensgesetz umfaßt auch vereinnahmte Umsatzsteuer - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einsatz der Miete für Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen ; Verwendung der Mieteinnahmen aus restitutionsbelasteten Grundstücken ; Herausgabe der Umsatzsteuervergütung aus den Mietverhältnissen ; Option zur Umsatzsteuer; Umsatzsteuer als unselbständiger Teil des ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 7 Abs. 7; UStG § 15
Nutzungsentgeltherausgabeanspruch; Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 7 Abs. 7; UStG § 15
Umfang des Anspruchs auf Herausgabe des Mietzinses - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vermögensrecht - Umfang der Herausgabepflicht des Verfügungsberechtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 2004, 156
- WM 2004, 889
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.12.2001 - V ZR 493/99
Ansprüche des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Abtretung von …
Auszug aus BGH, 10.10.2003 - V ZR 39/02
a) Unter Entgelt im Sinne des § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG ist die für die Überlassung der Nutzung des Vermögenswertes dem Verfügungsberechtigten zustehende Gegenleistung zu verstehen (Senat, Urt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 493/99, WM 2002, 613 = VIZ 2002, 214).Zur Entgegennahme von Nachzahlungen ist er, nicht der neue Eigentümer berechtigt (…BGH, Urt. v. 14. September 2000, III ZR 211/99, VIZ 2000, 734; Senat, Urt. v. 14. Dezember 2001, aaO).
Das treuhandähnliche Rechtsverhältnis, das § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG zwischen den Restitutionsbeteiligten schafft (Senat, Urt. v. 14. Dezember 2001, aaO;… Urt. v. 28. Juni 2002, V ZR 165/01, WM 2002, 2425 = VIZ 2002, 62), führt allerdings dazu, daß die Umsatzsteuervergütung aus den Mietverhältnissen nicht ohne Rücksicht auf die Umsatzsteuerschuld des Verfügungsberechtigten herauszugeben ist.
Danach hat der Verfügungsberechtigte dem Berechtigten Schadensersatz zu leisten, wenn ab dem 1. Juli 1994 entstandene Ansprüche aus dem Nutzungsverhältnis infolge einer ordnungswidrigen Verwaltung durch den Verfügungsberechtigten erloschen oder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchsetzbar sind und den Verfügungsberechtigten hieran ein Verschulden trifft (Urt. v. 14. Dezember 2001 aaO;… vgl. auch Urt. 28. Juni 2002 aaO).
- BGH, 28.06.2002 - V ZR 165/01
Voraussetzungen des Anspruchs des Verfügungsberechtigten auf Erstattung der …
Auszug aus BGH, 10.10.2003 - V ZR 39/02
Das treuhandähnliche Rechtsverhältnis, das § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG zwischen den Restitutionsbeteiligten schafft (…Senat, Urt. v. 14. Dezember 2001, aaO; Urt. v. 28. Juni 2002, V ZR 165/01, WM 2002, 2425 = VIZ 2002, 62), führt allerdings dazu, daß die Umsatzsteuervergütung aus den Mietverhältnissen nicht ohne Rücksicht auf die Umsatzsteuerschuld des Verfügungsberechtigten herauszugeben ist.Danach hat der Verfügungsberechtigte dem Berechtigten Schadensersatz zu leisten, wenn ab dem 1. Juli 1994 entstandene Ansprüche aus dem Nutzungsverhältnis infolge einer ordnungswidrigen Verwaltung durch den Verfügungsberechtigten erloschen oder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchsetzbar sind und den Verfügungsberechtigten hieran ein Verschulden trifft (…Urt. v. 14. Dezember 2001 aaO; vgl. auch Urt. 28. Juni 2002 aaO).
- BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99
Eintritt des Berechtigten in bestehende Mietverhältnisse
- BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87
Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer
Auszug aus BGH, 10.10.2003 - V ZR 39/02
Die von dem Mieter vergütete Umsatzsteuer des Vermieters ist ein unselbständiger Teil der Gegenleistung, nämlich des vereinbarten Mietzinses (…BGH, Urt. v. 6. Dezember 1995, XII ZR 228/93, WM 1996, 463; vom 22. Oktober 1997, XII ZR 142/95, WM 1998, 609, 613; für den Kaufpreis: BGHZ 103, 284, 287). - BGH, 22.10.1997 - XII ZR 142/95
Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung einer Apotheke
Auszug aus BGH, 10.10.2003 - V ZR 39/02
Die von dem Mieter vergütete Umsatzsteuer des Vermieters ist ein unselbständiger Teil der Gegenleistung, nämlich des vereinbarten Mietzinses (…BGH, Urt. v. 6. Dezember 1995, XII ZR 228/93, WM 1996, 463; vom 22. Oktober 1997, XII ZR 142/95, WM 1998, 609, 613; für den Kaufpreis: BGHZ 103, 284, 287). - BGH, 06.12.1995 - XII ZR 228/93
Umsatzsteuerpflicht der Entschädigung wegen verspäteter Rückgabe der Pachtsache
Auszug aus BGH, 10.10.2003 - V ZR 39/02
Die von dem Mieter vergütete Umsatzsteuer des Vermieters ist ein unselbständiger Teil der Gegenleistung, nämlich des vereinbarten Mietzinses (BGH, Urt. v. 6. Dezember 1995, XII ZR 228/93, WM 1996, 463; vom 22. Oktober 1997, XII ZR 142/95, WM 1998, 609, 613; für den Kaufpreis: BGHZ 103, 284, 287). - BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98
Anspruch des Restitutionsberechtigten auf Auskehrung erzielter Mindestmiet- oder …
Auszug aus BGH, 10.10.2003 - V ZR 39/02
Grund für die Einführung des Anspruchs durch das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2624) war es, dem Mißstand abzuhelfen, daß Mieteinnahmen aus restitutionsbelasteten Grundstücken vielfach nicht für notwendige Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen zugunsten des Objekts eingesetzt, sondern für andere Zwecke verwendet werden; zugleich sollte einer Verzögerung des Restitutionsverfahrens entgegengewirkt und eine Gleichbehandlung der Berechtigten, unabhängig vom Zeitpunkt der Restitution, gefördert werden (…BT-Drucks. 12/7588, S. 48; Senat, BGHZ 142, 111).
- BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05
Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines …
Ist der Mieter vertraglich zur Zahlung von Mehrwertsteuer verpflichtet worden, ist der Mehrwertsteueranteil nach allgemeiner Ansicht als unselbständiger Teil des als Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung zu zahlenden Entgelts anzusehen (BGH Urteil vom 10. Oktober 2003 - V ZR 39/02 - NZM 2004, 156 m.w.N.). - BGH, 16.05.2008 - V ZR 182/07
Anspruch des Berechtigten auf Nutzungsentgelt
Da der Maßstab des Herausgabeanspruchs des Berechtigten in § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG nach dem bestimmt worden ist, was dem Verfügungsberechtigten aus dem Nutzungsverhältnis zusteht, hatte die Beklagte den ihr als Grundstückseigentümerin gegenüber den Erbbauberechtigten zustehenden Anspruch auf den Erbbauzins geltend zu machen und durfte keine dem Berechtigten nachteiligen Verfügungen darüber treffen (…vgl. Senat, Urt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 493/99, VIZ 2002, 214; Urt. v. 10. Oktober 2003, V ZR 39/02, WM 2004, 889;… Urt. v. 30. September 2005, V ZR 185/04, ZOV 2005, 359, 360). - BGH, 02.03.2007 - V ZR 61/06
Rechtsfolgen der Restitution eines Erbbaurechts; Herausgabe von Nutzungen aus …
Zugleich sollte ein Beitrag zur zügigen Rückübereignung der zu restituierenden Immobilien geleistet werden, indem finanzielle und betriebliche Interessen der Verfügungsberechtigten an der Aufrechterhaltung der Verwaltung und damit an einer Verzögerung der Restitutionsverfahren entfielen (vgl. Senat, BGHZ 141, 232, 235;… Urt. v. 25. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88; Urt. v. 10. Oktober 2003, V ZR 39/02, WM 2004, 889, 890;… BGH, Urt. v. 19. März 1998, III ZR 145/97, WM 1998, 1348, 1349).
- BFH, 11.01.2005 - IX R 66/03
Nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG erlangte Mietentgelte sind als Entschädigung zu …
Obschon das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen ihr und der Verfügungsberechtigten Züge einer gesetzlichen Treuhand trägt (BGH-Urteile in WM 2002, 613, und vom 10. Oktober 2003 V ZR 39/02, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 393), ist allein die Verfügungsberechtigte und nicht die Berechtigte bis zur Bestandskraft des Rückübertragungsbescheides Träger der Rechte und Pflichten, die sich aus der Rechtsstellung als Vermieterin ergeben. - BGH, 06.07.2007 - V ZR 244/06
Obliegenheiten des Verfügungsberechtigten zur Bewirtschaftung eines …
Gleiches gilt in dem weiteren Fall der Herausgabepflicht nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG (…Senat, Urt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 493/99, aaO; Urt. v. 10. Oktober 2003, V ZR 39/02, WM 2004, 889, 890;… Urt. v. 30. September 2005, V ZR 185/04, ZOV 2005, 359, 360). - BGH, 14.02.2008 - V ZR 285/06
Bindungswirkung und Rechtswirkung eines Zuordnungsbescheides
Die Herausgabe der Mieten umfasst auch Herausgabe der Umsatzsteuer, weil die nach §§ 4 Nr. 12, 9 Abs. 1 UStG mögliche Option für die Umsatzsteuer nicht dazu dient, einen durchlaufenden Posten zu verwalten, sondern einen Vorsteuerabzug nach § 15 UStG zu ermöglichen (Senat, Urt. v. 10. Oktober 2003, V ZR 39/02, VIZ 2004, 69, 71;… Urt. v. 30. September 2005, V ZR 185/04, ZOV 2005, 359, 360 beide zu § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG). - BGH, 30.09.2005 - V ZR 185/04
Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe der gezahlten Umsatzsteuer
A. Revision der Beklagten 1. Der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts zur Pflicht zur Herausgabe der auf die Mieten gezahlten Umsatzsteuer entspricht den Vorgaben des Senats in seiner ersten Entscheidung in dieser Sache (Urt. v. 10. Oktober 2003, V ZR 39/02, WM 2004, 889). - OLG Düsseldorf, 07.05.2004 - 10 U 48/03
Rückzahlungsanspruch des Leasingnehmers bei gewerblichem Leasing
Die auf die Grundleasingraten entrichteten Mehrwertsteuerbeträge unterfallen danach als unselbständige Teile der vereinbarten Leasingraten (vgl. zur Miete: BGH WM 1996, 463; WM 1998, 609; zuletzt Urteil vom 10.10.2003, V ZR 39/02) den Verjährungsregeln für Leasingverträge.
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