Rechtsprechung
| BGH, 22.03.1961 - V ZR 39/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BGH, 22.03.1961 - V ZR 39/60
- BGH, 24.03.1961 - V ZR 39/60
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54
Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten …
Auszug aus BGH, 22.03.1961 - V ZR 39/60
Die Widmung zum Gemeingebrauch und auch die Gestattung von Sondernutzungsrechten schließt den Besitz des Eigentümers insoweit nicht aus, als die Widmung oder die Gestattung anderen keinen Gebrauch der Sache gestattet (BGHZ 21, 327 [BGH 14.07.1956 - V ZR 223/54]; 19, 92) [BGH 18.11.1955 - V ZR 162/54]. - BGH, 19.01.1959 - III ZR 160/57
Rechtsweg vor den Zivilgerichten
Auszug aus BGH, 22.03.1961 - V ZR 39/60
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 29, 187, 188 [BGH 19.01.1959 - III ZR 160/57] mit Nachweisen) ist für die Frage, ob ein bürgerlicher Rechtstreit im Sinne des § 13 GVG vorliegt, die rechtliche Natur des Klagebegehrens, wie sie sich aus dem zugrunde liegenden Sachverhalt ergibt, entscheidend. - BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54
Standgeld für Straßenverkaufsstand
Auszug aus BGH, 22.03.1961 - V ZR 39/60
Die Widmung zum Gemeingebrauch und auch die Gestattung von Sondernutzungsrechten schließt den Besitz des Eigentümers insoweit nicht aus, als die Widmung oder die Gestattung anderen keinen Gebrauch der Sache gestattet (BGHZ 21, 327 [BGH 14.07.1956 - V ZR 223/54]; 19, 92) [BGH 18.11.1955 - V ZR 162/54]. - BVerwG, 14.03.1957 - I C 16.55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.03.1961 - V ZR 39/60
Der von der Revision angezogene, vom Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 13. März 1957 entschiedene Fall (BVerwGE 4, 342) betrifft einen anderen Streitgegenstands Die Kläger haben dort einen Verwaltungsakt angefochten, der nach ihrer Meinung den ihnen zustehenden Gemeingebrauch beeinträchtigt hat. - BGH, 26.03.1953 - III ZR 220/52
Rechtliche Stellung einer Universitätsklinik
Auszug aus BGH, 22.03.1961 - V ZR 39/60
Vor allem sind jedoch keine Anhaltspunkte für ein besonderes Gewaltverhältnis bei der Benutzung der Brücke zwischen der Klägerin und dem Brückenbenutzer vorgetragen (vgl. BGHZ 9, 145, 148 f) [BGH 26.03.1953 - III ZR 220/52].
- BGH, 29.03.1974 - V ZB 6/74
Festsetzung des Interesses bei einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
Es kommt zwar nicht darauf an, daß, wie die Beklagten meinen, ihr Interesse an dem Erfolg ihres Rechtsmittels entsprechend dem Aufwand für die Beseitigung des bisherigen Gewächshauses und der Errichtung eines neuen Gewächshauses in Höhe von 140.000 DM zu bemessen ist; denn der Beschwerdewert ist nach oben durch den Wert des Streitgegenstands begrenzt, für den der mit der Klage erhobene Anspruch, also das Interesse des Klägers, maßgebend ist (Urteil des Senats vom 22. März 1961 - V ZR 39/60 S. 9; RGZ 63, 98, 99;… Baumbach/Lauterbach ZPO 31. Aufl. § 511 a Anm. 3 b;… Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. § 546 III 1; vgl. auch Urteil des Senats vom 14. Februar 1973 - V ZR 179/72, LM ZPO § 3 Nr. 47). - BGH, 10.04.1963 - V ZR 114/61
Rechtsmittel
Dieser Rechtsweg ist jedoch ausgeschlossen, wenn der streitige Anspruch nach dem vom Kläger vorgetragenen Tatbestand nur als öffentlich-rechtlicher Anspruch möglich ist (BGHZ 29, 187, 189 [BGH 19.01.1959 - III ZR 160/57]; Urteile des erkennenden Senats vom 22. März 1961, V ZR 39/60 und vom 14. Februar 1962, V ZR 128/60).
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| BGH, 24.03.1961 - V ZR 39/60 |
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