Rechtsprechung
| BGH, 18.11.1958 - V ZR 40/57 |
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Papierfundstellen
- MDR 1959, 116
- DB 1958, 1460
- JR 1959, 178
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50
Wegfall der Geschäftsgrundlage, wichtiger Grund, Aufklärungs- und …
Auszug aus BGH, 18.11.1958 - V ZR 40/57
Dieses Urteil hat der erkennende Senat am 15. Juni 1951 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (V ZR 86/50).In seinem früheren Urteil (abgedruckt LM § 242 (Ba) BGB Nr. 2 = RdL 1951, 291 = MDR 1951, 610 = NJW 1951, 836) ist der erkennende Senat, ebenso wie die Vorinstanzen, von dem damals nicht bestrittenen Sachvortrag der Beklagten ausgegangen, daß die Grube Hildasglück im Jahre 1927 endgültig stillgelegt worden sei und daß es sich dabei um eine Maßnahme auf Grund des § 83 a der Durchführungsverordnung zu dem Gesetz über die Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 (RGBl S. 663) in der Fassung vom 22. Oktober 1921 (RGBl S. 1312) gehandelt habe.
- BGH, 29.09.1958 - VII ZR 198/57
angefochtener Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § …
Auszug aus BGH, 18.11.1958 - V ZR 40/57
Ob die Auslegung eines Prozeßvergleichs durch den Tatrichter in der Revisionsinstanz frei nachgeprüft werden kann (…bejahend Baumbach/Lauterbach, ZPO 25. Aufl. § 550 Anm. 2 C; verneinend RGZ 154, 319; vgl. auch Urteil des BGH vom 29. September 1958, VII ZR 198/57, S. 12 f), mag auf sich beruhen; denn da im vorliegenden Falle die auszulegenden Vereinbarungen nicht in dem Vergleich vom 11. Juli 1930 allein enthalten sind, sondern der Vergleich zusammen mit dem ihn ergänzenden Briefwechsel und mit der außergerichtlichen Zusatzvereinbarung eine Einheit bildet, kommt hier - wie man sich auch sonst zu der erwähnten Streitfrage stellen will - nur die bei Individualvertragen einzig zulässige beschränkte Nachprüfbarkeit in Betracht. - RG, 21.09.1920 - III 143/20
Recht zur Forderung einer erhöhten Gegenleistung bei Veränderung der eigenen …
Auszug aus BGH, 18.11.1958 - V ZR 40/57
Daß ein Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht notwendig zu einer vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses führt, sondern in derartigen Fällen jeweils geprüft werden muß, ob ein dem Grundsatz von Treu und Glauben gerecht werdendes Ergebnis sich nicht bereits durch Anpassung dieses Verhältnisses an die veränderte Sachlage erreichen läßt, hat der erkennende Senat schon in seinem früheren Urteil in diesem Rechtsstreit hervorgehoben, und dieser Gedanke entspricht der allgemein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Ansicht (vgl. z.B. RGZ 100, 129, 132; 153, 356, 359; BGH LM § 242 (Bb) BGB Nr. 18; § 779 BGB Nr. 2).
- RG, 16.02.1937 - VII 233/36
1. Zur Frage der unrichtigen Rechtsausübung beim Festhalten an einem Vergleich, …
Auszug aus BGH, 18.11.1958 - V ZR 40/57
Daß ein Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht notwendig zu einer vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses führt, sondern in derartigen Fällen jeweils geprüft werden muß, ob ein dem Grundsatz von Treu und Glauben gerecht werdendes Ergebnis sich nicht bereits durch Anpassung dieses Verhältnisses an die veränderte Sachlage erreichen läßt, hat der erkennende Senat schon in seinem früheren Urteil in diesem Rechtsstreit hervorgehoben, und dieser Gedanke entspricht der allgemein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Ansicht (vgl. z.B. RGZ 100, 129, 132; 153, 356, 359; BGH LM § 242 (Bb) BGB Nr. 18; § 779 BGB Nr. 2). - RG, 27.04.1937 - VII 333/36
Inwieweit unterliegt die Auslegung eines Prozeßvergleichs durch das …
Auszug aus BGH, 18.11.1958 - V ZR 40/57
Ob die Auslegung eines Prozeßvergleichs durch den Tatrichter in der Revisionsinstanz frei nachgeprüft werden kann (…bejahend Baumbach/Lauterbach, ZPO 25. Aufl. § 550 Anm. 2 C; verneinend RGZ 154, 319; vgl. auch Urteil des BGH vom 29. September 1958, VII ZR 198/57, S. 12 f), mag auf sich beruhen; denn da im vorliegenden Falle die auszulegenden Vereinbarungen nicht in dem Vergleich vom 11. Juli 1930 allein enthalten sind, sondern der Vergleich zusammen mit dem ihn ergänzenden Briefwechsel und mit der außergerichtlichen Zusatzvereinbarung eine Einheit bildet, kommt hier - wie man sich auch sonst zu der erwähnten Streitfrage stellen will - nur die bei Individualvertragen einzig zulässige beschränkte Nachprüfbarkeit in Betracht. - BGH, 25.02.1955 - V ZR 103/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.11.1958 - V ZR 40/57
gegen Kaliwerke P. A. vom 25. Februar 1955, V ZR 103/53, auf das sich die Beklagte zur Rechtfertigung der Ansicht, daß ihre Kündigung nicht verspätet gewesen sei, in der mündlichen Revisionsverhandlung schließlich noch berufen hat, betrifft einen in den wesentlichen Punkten anders gelagerten Sachverhalt.
- BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62
Arglisteinwand gegenüber einem formnichtigen Grundstückskaufvertrag - …
Selbst wenn man gegen eine Einschränkung des Untragbarkeitserfordernisses auf die gegenwärtige Lage und die grundsätzliche Ausklammerung zukünftiger Entwicklungen etwa Bedenken hegen sollte (vgl. zu der verwandten Frage, inwieweit Ereignisse aus der Vergangenheit im Rahmen von Billigkeitserwägungen berücksichtigt werden dürfen, das Urteil des Senats vom 18. November 1958, V ZR 40/57, LM BGB 242 Ba Nr. 27), wird die Verneinung eines untragbaren Ergebnisses hier auf jeden Fall durch den zusätzlichen Hinweis auf die Möglichkeit, das Milchgeschäft zu verpachten, gerechtfertigt. - BGH, 24.02.1960 - V ZR 119/58 Bergbau GmbH und den Grundeigentümern von geschlossenen Kaliabbauvertrages gewesen oder später geworden sei; auch nach dem Eintritt der Beklagten in das Vertragsverhältnis (1930) seien keine abändernden Vereinbarungen getroffen worden, durch welche die Möglichkeit der Quotennutzung zur Geschäftsgrundlage hätte werden können Die Feststellung, ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundläge gewesen sei oder nicht, liegt auf tatsächlichem Gebiet und ist daher, sofern sie nicht auf einer Rechtsverletzung beruht, fUr das Revisionsgericht bindend (Urteile des Senats vom 15. Juni 1951, V ZR 86/50, RdL 1951, 291, und vom 18 November 1958, V ZR 40/57, LM BGB § 242 (Ba) Kr. 2? Bl. 5 R ) .
- BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61
Erstattung einer Hypothekengewinnabgabe - Wegfall der Geschäftsgrundlage - …
Die Feststellung, ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundlage geworden ist oder nicht, liegt auf tatsächlichem Gebiet und ist, sofern sie nicht auf einer Rechtsverletzung beruht, für das Revisionsgericht bindend (Urteile des erkennenden Senats vom 15. Juni 1951, V ZR 86/50 S. 24 f, vom 25. Februar 1955, V ZR 103/53 S. 18 und vom 18. November 1958, V ZR 40/57, LM BGB § 242 Ba Nr. 27 Bl. 3 R). - BGH, 11.11.1959 - V ZR 25/59
Rechtsmittel
Es kann (mit den Senatsurteilen V ZR 19/58 vom 5. November 1958 S. 9 und V ZR 40/57 vom 18. November 1958 S. 19) dahingestellt bleiben, ob die inhaltliche Auslegung des Prozeßvergleichs im Hinblick auf seine rechtliche Doppelnatur vom Revisionsgericht unbeschränkt nachgeprüft werden kann ober (mit RGZ 154, 319 und dem insoweit in BGHZ 28, 171 nicht abgedruckten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1958 VII ZR 198/57 S. 12 ff.) nur darauf, ob gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind.
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