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| BGH, 15.10.1954 - V ZR 42/54 |
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Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.12.1951 - V ZR 5/50
Auszug aus BGH, 15.10.1954 - V ZR 42/54
Deshalb seien die Grundsätze anzuwenden, die in der Rechtsprechung, insbesondere neuerdings vom Bundesgerichtshof in NJW 1952, 620 und 1953, 1391 für die Verpachtung eines Unternehmens entwickelt worden seien.Ob die Platz- und Raumüberlassung im Vergleich zu der Gestattung des Gewerbetriebes ganz nebensächlich ist (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1951 - V ZR 5/50 NJW 1952, 620; ferner RGZ 168, 44), ist im wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung.
- BGH, 29.06.1953 - VI ZR 216/52
Auszug aus BGH, 15.10.1954 - V ZR 42/54
Deshalb seien die Grundsätze anzuwenden, die in der Rechtsprechung, insbesondere neuerdings vom Bundesgerichtshof in NJW 1952, 620 und 1953, 1391 für die Verpachtung eines Unternehmens entwickelt worden seien.Der Revision ist zuzugeben, dass die oben bezeichnete Entscheidung des erkennenden Senats hinsichtlich der Abgrenzung von Sachpacht gegenüber der Pacht anderer Gegenstände mit dem Urteil des VI. Zivilsenats vom 29. Juni 1953 - VI ZR 216/52 - (NJW 1953, 1391) nicht übereinstimmt.
- RG, 13.11.1941 - V 79/41
Zum Begriff "Pachtverhältnis über Räume" in Fällen, in denen die Pacht außer …
Auszug aus BGH, 15.10.1954 - V ZR 42/54
Ob die Platz- und Raumüberlassung im Vergleich zu der Gestattung des Gewerbetriebes ganz nebensächlich ist (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1951 - V ZR 5/50 NJW 1952, 620; ferner RGZ 168, 44), ist im wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung.
- BGH, 26.01.1994 - XII ZR 93/92
Abtretung von Rechten aus einem Vertrag über die Aufstellung von Werbetafeln auf …
Ein Vertrag dieser Art ist einem Vertrag über die Verpachtung eines Rechts gleichzustellen; seine werkvertraglichen oder mietrechtlichen Elemente treten gegenüber dem Recht, auf dem Übungsgelände des Beklagten Werbung betreiben zu dürfen, als nebensächlich zurück, zumal sie nur Nebenpflichten betreffen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 14. Dezember 1951 - V ZR 5/50 - LM § 36 MSchG Nr. 1 = NJW 1952, 620; vom 15. Oktober 1954 - V ZR 42/54 - LM § 581 Nr. 10;… vom 20. November 1967 aaO, jeweils m.w.N.; BFH UStR 1965, 262;… Staudinger/Sonnenschein, BGB 12. Aufl. § 581 Rdn. 45 m.N.). - BGH, 20.11.1967 - VIII ZR 92/65
Verzicht auf den Rückübereignungsanspruch - Verzicht auf die Rückübereignung des …
Die Rechtsprechung hat demgemäß Raumpacht verneint bei der Überlassung eines Raumes zum Betriebe einer Bahnhofswechselstube (RGZ 108, 369, zugleich wegen des öffentlich rechtlichen Einschlages), des Platzes für einen Bahnhofsbuchhandel (BGH Urteil vom 15. Oktober 1954 - V ZR 42/54 - LM BGB § 581 Nr. 11), eines Raumes in einer Hotelhalle zum Verkauf buchhändlerischer Erzeugnisse (RG Gruchot 68, 310 Nr. 14) und der Flächen zum Aufstellen von Plakatsäulen (BGH Urteil vom 14. Dezember 1951 - V ZR 5/50 - LM MSchG § 36 Nr. 1 = NJW 1952, 620). - BFH, 22.03.1972 - I R 179/70
Zur Hinzurechnung immaterieller Wirtschaftsgüter beim Pächter
Außerdem sei der Gebrauch der Räume nur dazu bestimmt, den Zwecken der DB zu dienen (Hinweis auf BGH-Urteile VIII ZR 10/65 vom 22. März 1967, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 47 S. 202; V ZR 42/54 vom 15. Oktober 1954, Lindenmaier-Möhring, a. a. O., Nr. 11 zu § 581 BGB: Bahnhofbuchhändler).
- BGH, 09.12.1955 - V ZR 41/55
Kündigung von Geschäfts räumen
Wie der erkennende Senat bereits im Urteil vom 15. Oktober 1954 - V ZR 42/54 - (Ka. ./. Deutsche Bundesbahn) ausgeführt hat, ist bei der Beurteilung dieser Frage davon auszugehen, daß die gewöhnliche Kündigung eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Pachtvertrages mangels anderweitiger Vereinbarung keines sie rechtfertigenden Grundes bedarf, mag auch die Kündigung sich für den anderen Vertragsteil besonders nachteilig auswirken, weil anderenfalls der Rechtsverkehr in einer Weise unsicher gemacht und erschwert werden würde, die mit dem ihn beherrschenden Grundsatz der Vertragsfreiheit nicht in Einklang stünde. - BGH, 14.01.1958 - VIII ZR 2/57
Rechtsmittel
Doch ist dieser nach den Regeln über die Verpachtung eines Rechts zu behandeln (Urt. des BGH vom 15. Oktober 1954 - V ZR 42/54 - LM BGB § 581 Nr. 11). - BGH, 09.04.1957 - VIII ZR 50/56
Rechtsmittel
Dafür daß durch die Kündigung ihre wirtschaftliche Existenz vernichtet wäre, ist ausreichendes nicht vorgetragen (BGH Urteil vom 15. Oktober 1954 - V ZR 42/54 - Abschnitt A II 5 der Entscheidungsgründe).
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