Rechtsprechung
| BGH, 26.01.1951 - V ZR 43/50 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 16.01.1951 - V ZR 43/50
- BGH, 25.01.1951 - V ZR 43/50
- BGH, 26.01.1951 - V ZR 43/50
Papierfundstellen
- BGHZ 1, 109
- NJW 1951, 400
- MDR 1951, 288
- DNotZ 1951, 178
- DB 1951, 228
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (4)
- OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 04.05.1950 - I ZS 97/49
Auszug aus BGH, 26.01.1951 - V ZR 43/50
Diese Rechtsprechung ist von dem Obersten Gerichtshof für die Britische Zone für die durch die Währungsreformen des Jahres 1948 entstandenen Verhältnisse übernommen worden (OGHZ 1, 386 (392); 4, 51 (56)). - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 31.03.1949 - I ZS 169/48
Auszug aus BGH, 26.01.1951 - V ZR 43/50
Diese Rechtsprechung ist von dem Obersten Gerichtshof für die Britische Zone für die durch die Währungsreformen des Jahres 1948 entstandenen Verhältnisse übernommen worden (OGHZ 1, 386 (392); 4, 51 (56)). - RG, 31.07.1936 - VII 7/36
1. Ist auf die Tilgung einer in Südwestafrika unter der Herrschaft deutschen …
Auszug aus BGH, 26.01.1951 - V ZR 43/50
Das Reichsgericht hat gerade für den Fall der Einführung einer neuen Währung in den früheren deutschen Schutzgebieten die persönliche Forderung nach deutschem Recht behandelt, obwohl das die Forderung sichernde Grundpfandrecht dem im Bereich des belasteten Grundstücks neu eingeführten fremden Währungsrecht unterworfen war (RGZ 152, 53 (64)). - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 25.11.1949 - II ZS 27/49
Auszug aus BGH, 26.01.1951 - V ZR 43/50
Ein solcher Anspruch unterliegt, falls westdeutsches Währungsrecht anzuwenden ist, der Umstellung nach § 16 UmstG (OGHZ 3, 131 (133); OLG Celle NJW 1949 S. 223).
- BGH, 31.01.1952 - IV ZR 70/51
Rechtsmittel
Der Senat schliesst sich der Rechtsprechung des V. Zivilsenats in BGHZ 1, 109 an, dass die Umstellung einer persönlichen Forderung sich in der Regel nach dem Währungsrecht des Gebiets richtet, in dem der Schuldner im Zeitpunkt der Währungsreform gewohnt hat.Die Streitfrage, welches Währungsrecht anzuwenden ist, hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 26. Januar 1951 - V ZR 43/50; BGHZ 1, 109 - im Anschluss an die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone in OGHZ 4, 51 für eine Darlehensforderung dahin entschieden, dass die Umstellung einer von der Währungsumstellung entstandenen Forderung gegen einen im westdeutschen Währungsgebiet wohnenden Schuldner sich nach dem westdeutschen Umstellungsgesetz richte, da nur der Wohnsitz des Schuldners im Zeitpunkt der Währungsreform als Anknüpfungspunkt in.
Auch bei der hier geltend gemachten Forderung aus dem Erbauseinandersetzungsvertrag vom 8./17. Oktober 1937 handelt es sich - wie bei einer Darlehensforderung - um eine rein persönliche Verpflichtung des Schuldners, für die eine etwaige Ausnahme wegen einer engen Verbindung mit einer dinglichen Sicherung (vgl. BGHZ 1, 109 [114]) nicht in Frage stellt.
Der Beklagte hat in der Verhandlung vor dem Senat noch vortragen lassen, im vorliegenden Falle sei der Sachverhalt wesentlich anders gelagert als in dem von dem V. Zivilsenat in BGHZ 1, 109 entschiedenen Falle.
- BGH, 29.03.2006 - XII ZB 69/03
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung einer Ehe zu Zeiten der …
a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war bereits frühzeitig anerkannt, dass interlokal-privatrechtliche Kollisionsregeln auf innerdeutsche Rechtskonflikte im Grundsatz Anwendung finden (BGHZ 1, 109, 111 f.; BGHZ 12, 79, 83). - BGH, 30.03.1955 - IV ZR 210/54
Schuldstatut und Währungsstatut
Das Landgericht stimme mit seiner Ansicht, daß auch in diesen Fällen die Forderung am Wohnsitz des Schuldners belegen sei, mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 1, 109 [112, 114]; BGHZ 5, 35 = NJW 1952, 540; NJW 1952, 420 = LM Art. 7 ff EGBGB Nr. 2) überein, der ganz besondere, erheblich über die hier vorgetragenen Gründe hinausgehende Umstände fordere, falls das Recht der belegenen Sache auch für die persönliche Forderung gelten solle.Im Urteil des V. Zivilsenats vom 26. Januar 1951 - V ZR 43/50 - ist die Frage ausdrücklich dahingestellt geblieben (BGHZ 1, 109 [114]).
Anwendung der oben wiedergegebenen Grundsätze zum Schuldstatut zunächst zu prüfen, ob sich - mangels ausdrücklicher oder stillschweigender Parteiabrede - bei einer objektiven Wertung der beiderseitigen Interessen ein Schwerpunkt feststellen läßt, der auf die eine oder die andere Rechtsordnung hinweist, bevor etwa an den Erfüllungsort oder - an Stelle eines durch die Ereignisse überholten Erfüllungsortes (BGHZ 1, 109 [112]) - an den Wohnsitz des Schuldners vom 20. Juni 1948 angeknüpft werden kann (BGH NJW 1952, 540 [541]; BGHZ 5, 302 [309-311]; BGHZ 7, 231 [234 f];… Raape, Internationales Privatrecht 3. Aufl. S. 347; vgl. hierzu auch KG NJW 1953, 29 bei Grundbesitz in Westberlin und Schuldnerwohnsitz in Westdeutschland).
- BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52
Vermögenseinziehung und Lebensversicherung
Der Ort, an dem eine Forderung belegen ist, wird nach herrschender Ansicht durch den Wohnsitz des Schuldners, und wenn es sich um eine juristische Person handelt, durch deren Sitz bestimmt ( BGHZ 1, 109 [112], 222; OGHZ 1, 391; 4, 54). - BGH, 14.01.1958 - I ZR 171/56
Rechtsmittel
Unter Bezugnahme auf BGHZ 1, 109; 1, 52, 54 [BGH 12.01.1951 - I ZR 43/50] ; 11, 156 [BGH 04.11.1953 - VI ZR 64/52] hat das Berufungsgericht auf den Schadensersatzanspruch von 33, 50 RM als einen vor der Währungsreform entstandenen "reinen Geldanspruch" das Umstellungsgesetz angewendet und danach die Beklagte zu 2) zur Zahlung von 3, 35 DM verurteilt.Bestand aber im Zeitpunkt der Währungsreform der Schaden lediglich in einer Minderung der Geld mittel des Geschädigten, so stellt ein solcher Schadensersatzanspruch einen "primären Geldersatzanspruch" (Krause BB 1948, 425) oder "Geldsummenanspruch" (Harmening-Duden, Währungsgesetze 1949 S. 177) dar, der nach § 16 UmstG der Umstellung 10 zu 1 unterliegt (vgl. BGHZ 1, 109, 115) [BGH 16.01.1951 - V ZR 43/50] .
- OLG Brandenburg, 10.08.2005 - 4 U 186/04
Anspruch auf Erteilung der Löschungsbewilligung einer Golddollar-Hypothek zur …
(1) Auf das dingliche Recht (Sicherungshypothek) finden hier aufgrund der auch in Art. 43 Abs. 1 EGBGB vorgenommenen Belegenheitsanknüpfung, die wegen der Ordnungsfunktion der sachenrechtlichen Beziehungen für Immobilien einer abweichenden Rechtswahl nicht zugänglich ist (vgl. schon BGH, Urteil vom 26.01.1951, Az.: V ZR 43/50;… auch Palandt-Heldrich, 64. Auflage 2005, BGB, § 43 EGBGB Rn. 2), allein die deutschen Vorschriften zur Entstehung, Bedeutung und dem Erlöschen von Rechten an einem Grundstück - insbesondere also das BGB - Anwendung (…vgl. auch MüKo-Sonnenberger, Band 10, 3. Auflage 1998, Einl. IPR, Rn. 204 m. w. N.). - BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
Ostenteignung
Es ist anerkannten Rechts, daß eine von einem Staat ausgesprochene Enteignungsmaßnahme in ihrer Wirkung nicht über die räumlichen Grenzen des enteignenden Staates hinausreicht (OGHZ 1, 386 [390] mit zahlreichen Zitaten aus Rechtsprechung und Schrifttum des Inlands und des Auslands: 4, 54: BGHZ 1, 109 [112]; 2, 218 [222]; 5, 27 [35]; 5, 35 [37]: 9, 34 [38]; 12, 79 [84]; 13, 106 [108]; 17, 209 [212]). - BFH, 15.02.1963 - III 471/59 U
Berücksichtigung einer lastenden Verbindlichkeit auf einem in der sowjetischen …
Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil V ZR 43/50 vom 26. Januar 1951 (NJW 1951 S. 400, BGHZ 1 S. 109) der Rechtsprechung des Reichsgerichtes (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen - RGZ - Band 152 S. 53 ff., S. 64) angeschlossen, wonach im Falle der Enteignung eines Grundstückes bzw. einer Hypothek mangels einer Unterstellung der Parteien unter die neugesetzten Rechtsnormen das Recht am Ort der belegenen Sache außer Betracht zu lassen ist.Es ist deshalb auf den Wohnsitz des Schuldners abzustellen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs V ZR 43/50 vom 26. Januar 1951, a.a.O.).
- BGH, 01.02.1952 - V ZR 16/51
Rechtsmittel
Nach interzonalem Privatrecht unterliegt dem für das Grundpfandrecht geltenden Recht nicht notwendig auch die Forderung gegen den in einer anderen Zone wohnenden, persönlichen Schuldner (BGH 1, 109).Eine verschiedene Beurteilung der Hypothek und der persönlichen Forderung ist denn auch schon vom Reichsgericht bei der Frage der Aufwertung (RG 152, 53 [64]) und vom erkennenden Senat bei der Frage der Umstellung (BGH 1, 109 [113]) vorgenommen worden.
- BGH, 26.03.1953 - IV ZR 128/52
Interzonales Währungsrecht
Die Ermittlung des in solchen Fällen maßgebenden Währungsrechts ist Gegenstand von Urteilen des I., des IV. und des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs gewesen (vgl. BGHZ 1, 109; 5, 35 [BGH 01.02.1952 - I ZR 23/51]= NJW 1952, 540; 5, 303und 7, 231 sowie Lindenmaier-Möhrung Nr. 3 zu Art. 7 EGBGB).Der V. Zivilsenat hat sich allgemein in dem Urteil vor 26. Januar 1951 (BGHZ 1, 109 [112]) für den Wohnsitz des Schuldners zur Zeit der Währungsreform als den maßgebenden Anknüpfungspunkt entschieden, weil nur er dem Umstand Rechnung trage, daß währungsrechtliche Eingriffe ein Ausfluß der staatlichen Währungshoheit seien, und daß sie nur gegenüber denjenigen Rechts- und Schuldverhältnissen durchgesetzt werden könnten, die der Gesetzgebungs- und Zwangsgewalt des über das Währungsrecht bestimmenden Hoheitsträgers unterlägen.
- BGH, 24.03.1960 - VII ZR 44/59
Rechtsmittel
- BGH, 14.03.1952 - V ZR 29/51
Rechtsmittel
- BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50
Belegenheit einer Forderung
- BGH, 21.06.1963 - V ZB 3/63
Güterstand der Sowjetzonenflüchtlinge
- BGH, 30.09.1952 - I ZR 31/52
Interzonales Währungsrecht
- BVerwG, 22.02.1968 - III C 73.67
Geltendmachung eines Verlusts an Reichsmark-Spareinlagen und eines anteiligen …
- BGH, 27.05.1957 - II ZR 178/56
Rechtsmittel
- BGH, 29.05.1951 - I ZR 65/50
Steckengebliebene Ost-West-Überweisung
- BGH, 19.02.1959 - II ZR 22/58
Währungsspaltung. Pensionsanspruch
- BGH, 18.02.1965 - VII ZR 240/63
Ausländische Währungsumstelllung
- BGH, 15.02.1961 - V ZR 192/59
- BGH, 23.10.1980 - III ZR 70/79
Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen wegen der Gefahr für wirtschaftliche …
- BGH, 09.11.1973 - I ZB 8/73
Entschädigungslose Enteignung eines Pachtgutes in der sowjetischen Besatzungszone …
- BGH, 14.01.1959 - V ZR 38/58
Rechtsmittel
- BGH, 19.09.1957 - VII ZR 431/56
Rechtsmittel
- BGH, 15.04.1955 - V ZR 65/54
Rechtsmittel
- BGH, 19.02.1954 - V ZR 66/53
Rechtsmittel
- BGH, 04.06.1957 - 5 StR 87/57
Rechtsmittel
- BGH, 24.11.1954 - II ZR 236/53
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BGH, 16.01.1951 - V ZR 43/50 |
Verfahrensgang
- BGH, 16.01.1951 - V ZR 43/50
- BGH, 25.01.1951 - V ZR 43/50
- BGH, 26.01.1951 - V ZR 43/50
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 14.01.1958 - I ZR 171/56
Rechtsmittel
Bestand aber im Zeitpunkt der Währungsreform der Schaden lediglich in einer Minderung der Geld mittel des Geschädigten, so stellt ein solcher Schadensersatzanspruch einen "primären Geldersatzanspruch" (Krause BB 1948, 425) oder "Geldsummenanspruch" (Harmening-Duden, Währungsgesetze 1949 S. 177) dar, der nach § 16 UmstG der Umstellung 10 zu 1 unterliegt (vgl. BGHZ 1, 109, 115) [BGH 16.01.1951 - V ZR 43/50] . - BGH, 03.04.1952 - IV ZR 136/51
Versorgungsvertrag
Der V. Zivilsenat hat in BGHZ 1, 112 [BGH 16.01.1951 - V ZR 43/50] allgemein ausgesprochen, daß Forderungen, die vor der Währungsreform durch Vertrag begründet worden sind, nach dem Recht umgestellt werden, das an dem Ort gilt, an dem der Schuldner zur Zeit der Währungsreform seinen Wohnsitz hatte. - BGH, 17.10.1952 - I ZR 45/52
Hinterlegung im Ost-West-Streit
Das Berufungsgericht folgt insoweit der in der Deutschen Bundesrepublik herrschenden Rechtsauffassung, wonach Enteignungsmaßnahmen in der Ostzone nach den anerkannten Rechtsgrundsätzen des internationalen und interzonalen Privatrechts nur das in der Ostzone belegene Vermögen des Enteigneten ergreifen, zu dem die Forderung der Klägerin gegen die in Westdeutschland ansässige Beklagte nicht zu rechnen ist (BGHZ 1, 112 [BGH 16.01.1951 - V ZR 43/50] ; 2, 218, 222) [BGH 29.05.1951 - I ZR 65/50] .
- BGH, 19.02.1959 - II ZR 22/58
Währungsspaltung. Pensionsanspruch
Da sich die Frage, in welcher Währung die Schuld des Beklagten zu zahlen ist, durch die Währungsspaltung ergeben hat, ist die Entscheidung nach denjenigen Verhältnissen zu treffen, die für das geltend gemachte Schuldverhältnis am 20. Juni 1948 maßgebend waren (BGHZ 1, 109, 113 [BGH 16.01.1951 - V ZR 43/50]; 5, 302, 310 [BGH 03.04.1952 - IV ZR 136/51]; NJW 1952, 540;… Raape, Internationales Privatrecht, 4. Aufl. S. 507/8;… Martin Wolff, Das Internationale Privatrecht Deutschlands, 3. Aufl. S. 93). - BGH, 20.11.1952 - IV ZR 35/52
Rechtsmittel
Zwar bestehen keine rechtlichen Bedenken, die Vorschriften des deutschen internationalen Rechts sinngemäß auf Kollisionsfälle des deutschen interlokalen Rechts anzuwenden (vgl. RG in RGZ 170, 202 und Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1944 S. 67, BGHZ 1, 111 f [BGH 16.01.1951 - V ZR 43/50]; ferner Raape Deutsches Internationales Privatrecht S. 106, Staudinger-Raape Anm. II IV der Einleitung zu Art. 7-32 EGBGB, Palandt Anm. 14 a Vorbem zu Art. 7 EGBGB). - BGH, 24.03.1960 - VII ZR 44/59
Rechtsmittel
Die Revision verweist auf die Rechtsprechung, wonach anstelle eines durch die Ereignisse überholten Erfüllungsorts ein anderer angemessener Erfüllungsort zu treten habe (vgl. BGHZ 1, 109, 112 [BGH 16.01.1951 - V ZR 43/50]; 17, 89, 94) [BGH 30.03.1955 - IV ZR 210/54].
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Rechtsprechung
| BGH, 25.01.1951 - V ZR 43/50 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BGH, 16.01.1951 - V ZR 43/50
- BGH, 25.01.1951 - V ZR 43/50
- BGH, 26.01.1951 - V ZR 43/50
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- RG, 31.07.1936 - VII 7/36
1. Ist auf die Tilgung einer in Südwestafrika unter der Herrschaft deutschen …
Auszug aus BGH, 25.01.1951 - V ZR 43/50
Das Reichsgericht hat gerade für den Fall der Einführung einer neuen Währung in den früheren deutschen Schutzgebieten die persönliche Forderung nach deutschem Recht behandelt, obwohl das die Forderung sichernde Grundpfandrecht dem im Bereich des belasteten Grundstücks neu eingeführten fremden Währungsrecht unterworfen war (RGZ 152, 53 (64)).
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