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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1969 - V ZR 44/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,6080
BGH, 22.01.1969 - V ZR 44/67 (https://dejure.org/1969,6080)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1969 - V ZR 44/67 (https://dejure.org/1969,6080)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1969 - V ZR 44/67 (https://dejure.org/1969,6080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Klausel eines notariellen Vertrages nach dem Vertragszweck - Feststellung einer grundlegenden Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse - Rüge der nicht erfolgten Vernehmung eines Zeugen

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

    Auszug aus BGH, 22.01.1969 - V ZR 44/67
    Da die Beklagten in der mündlichen Verhandlung ausgeblieben waren und zu ihrem Nachteil erkannt worden ist, hatte die Entscheidung als Versäumnisurteil zu ergehen (BGHZ 37, 79), das nach § 708 Nr. 3 ZPO für vorläufig vollstreckbar zu erklären war.
  • BGH, 05.02.1971 - V ZR 172/69

    Beschränkte gerichtliche Überprüfung der Sachverständigenbewertung - …

    Vor allem aber handelt es sich bei der Findung geeigneter Maßstäbe für die Anpassung von Erbbauzinsen auf Grund von Vertragsklauseln, die so allgemein gefaßt sind wie hier, um eine schwierige tatsächliche Frage, die die Berücksichtigung einer Vielzahl von Gesichtspunkten fordert oder doch als vertretbar erscheinen läßt; für ihre Beantwortung lassen sich allgemeine Regeln nicht aufstellen, sie hängt vielmehr von den jeweiligen besonderen Umständen des Einzelfalls ab (vgl. an bisherigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs: hinsichtlich der Bodenpreise einerseits die Senatsurteile vom 20. März 1964, V ZR 46/63, WM 1964, 561 und vom 10. November 1967, V ZR 105/65, LM ErbbauVO § 9 Nr. 3, andererseits die Senatsurteile vom 18. Oktober 1968, V ZR 63/65, WM 1969, 62, vom 13. Februar 1970, V ZR 63/67, WM 1970, 353, und vom 5. Februar 1971, V ZR 75/70; hinsichtlich der Miet- und Wohnungskosten die genannten Senatsurteile vom 18. Oktober 1968 und 13. Februar 1970 sowie das Senatsurteil vom 14. März 1969, V ZR 174/65; hinsichtlich der Lebenshaltungskosten das Urteil vom 4. März 1964, VIII ZR 214/62, NJW 1964, 1021 und - für einen Grundstücksverkauf auf Rentenbasis - das Senatsurteil vom 22. Januar 1969, V ZR 44/67; wegen der Lohn- und.
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