Rechtsprechung
| BGH, 23.09.1959 - V ZR 46/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- WM 1959, 1288
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- RG, 28.02.1903 - V 426/02
Auftrag zu Grunderwerb.
Auszug aus BGH, 23.09.1959 - V ZR 46/58
Sie verkennt nicht, daß nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich Formfreiheit besteht, sofern jemand auf Grund eines Auftrages oder sonstigen Geschäftsbesorgungsvertrages für einen anderen als dessen verdeckter Stellvertreter ein Grundstück erwirbt (RGZ 54, 75; 91, 69; RG JW 1925, 1760; 1926, 2571; 1928, 1813 Nr. 34; 1931, 3268 Nr. 9; 1937, 1306 Nr. 2; OGH MDR 1949, 408 unter Nr. 111 1).Die Kritik von Endemann (JW 1925, 1760) und Gut (JW 1929, 710; 1929, 3462; 1930, 651) ist überholt; beide haben übersehen, daß die Entscheidung RGZ 77, 130, die nach ihrer Meinung im Widerspruch zu RGZ 54, 75 stehen soll, kein Auftragsverhältnis betrifft (…zutreffend Großmann JW 1929, 2855 und - besonders eingehend - Staudinger/Werner, BGB 9. Aufl. § 313 Bem. A I 3 a β).
- RG, 17.10.1911 - II 127/11
Verschaffung des Eigentums an einem fremden Grundstück.
Auszug aus BGH, 23.09.1959 - V ZR 46/58
Der Revision ist zuzugeben, daß in Rechtsprechung und Schrifttum gelegentlich zwischen Aufträgen zum Grundstückserwerb für Rechnung des Auftraggebers einerseits und Aufträgen zum Erwerb auf eigene Rechnung andererseits unterschieden und die Meinung vertreten worden ist, nur in den Fällen der ersten Gruppe sei die Form des § 313 BGB entbehrlich (RG HRR 1930 Nr. 202; JW 1937, 1306 Nr. 2; BGB RGRK 10. Aufl. § 313 Anm. 1, S. 585 [die übrigen daselbst angeführten Belegstellen: RGZ 77, 130; WarnRspr 1920 Nr. 189; LZ 1920, 57 sind nicht einschlägig]).Die Kritik von Endemann (JW 1925, 1760) und Gut (JW 1929, 710; 1929, 3462; 1930, 651) ist überholt; beide haben übersehen, daß die Entscheidung RGZ 77, 130, die nach ihrer Meinung im Widerspruch zu RGZ 54, 75 stehen soll, kein Auftragsverhältnis betrifft (…zutreffend Großmann JW 1929, 2855 und - besonders eingehend - Staudinger/Werner, BGB 9. Aufl. § 313 Bem. A I 3 a β).
- RG, 01.11.1939 - II 91/39
Bedarf ein Gesellschaftsvertrag mit dem Ziel, einem Gesellschafter gehörige …
Auszug aus BGH, 23.09.1959 - V ZR 46/58
Daß es für die Anwendbarkeit dieser Vorschrift keine Rolle spielt, ob die Verpflichtung zur Grundstücksübereignung bedingt oder unbedingt übernommen wird, ist allgemein anerkannt (RGZ 77, 415, 417; 162, 78, 84; WarnRspr 1915, Nr. 42;… Staudinger/Werner, BGB 9. Aufl. § 313 Bem. A I 3 a, S. 425;… BGB RGRK 10. Aufl. § 313 Anm. 1, S. 585 unten). - RG, 23.11.1911 - V 427/11
Fristverlängerung bei Grundstücksangeboten. ; Formerfordernis.
Auszug aus BGH, 23.09.1959 - V ZR 46/58
Daß es für die Anwendbarkeit dieser Vorschrift keine Rolle spielt, ob die Verpflichtung zur Grundstücksübereignung bedingt oder unbedingt übernommen wird, ist allgemein anerkannt (RGZ 77, 415, 417; 162, 78, 84; WarnRspr 1915, Nr. 42;… Staudinger/Werner, BGB 9. Aufl. § 313 Bem. A I 3 a, S. 425;… BGB RGRK 10. Aufl. § 313 Anm. 1, S. 585 unten). - RG, 08.10.1917 - IV 124/17
Erforderlichkeit einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zum Erwerb eines …
Auszug aus BGH, 23.09.1959 - V ZR 46/58
Sie verkennt nicht, daß nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich Formfreiheit besteht, sofern jemand auf Grund eines Auftrages oder sonstigen Geschäftsbesorgungsvertrages für einen anderen als dessen verdeckter Stellvertreter ein Grundstück erwirbt (RGZ 54, 75; 91, 69; RG JW 1925, 1760; 1926, 2571; 1928, 1813 Nr. 34; 1931, 3268 Nr. 9; 1937, 1306 Nr. 2; OGH MDR 1949, 408 unter Nr. 111 1).
- BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
Pfändungspfandrecht am Miterbenanteil - Reichweite des Verfügungsverbotes des …
Rechtlich kommt es für die Frage eines Aufwendungserstattungsanspruchs nicht darauf an, in wessen Namen die Aufwendungen gemacht wurden, sondern darauf, für wessen Rechnung, mit wessen Mitteln es geschah (über die Bedeutung dieser Unterscheidung in anderer Hinsicht vgl. die Senatsurteile vom 23. September 1959 - V ZR 46/58 WM 1959, 1288/9 und vom 12. Juli 1967 - V ZR 136/64 WM 1967, 1037). - BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
Geschäftsbesorgungsvertrag eines Wohnungsbauunternehmers zur Beschaffung eines …
Der Hinweis der Revision, daß die Beklagte das Grundstück von Peistrup im eigenen Namen gekauft habe, liegt neben der Sache, da es für die hier zu beurteilende Rechtsfrage lediglich darauf ankommt, auf wessen Rechnung der Erwerb stattgefunden hat (Urteil des Senats vom 23. September 1959, V ZR 46/58, WM 1959, 1288, 1289). - BGH, 21.12.1965 - V ZR 43/65
Wirksamkeit eines Kaufanwärtervertrages ohne Beurkundung nach § 313 BGB - Pflicht …
Es entspricht einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung, daß ein Auftrag, ein Grundstück für Rechnung des Auftraggebers zu erwerben, den Beauftragten auch dann, wenn der Auftrag nicht in der Form des § 313 BGB erteilt worden ist, zur Übereignung an den Auftraggeber verpflichtet (BGH DNotZ 1961, 583 [BGH 15.06.1961 - VII ZR 47/60]; BB 1956, 1124; Senatsurteil WM 1959, 1288). - BGH, 15.06.1961 - VII ZR 47/60 Es ist in Rechtsprechung und Lehre allgemein anerkannt, daß ein Auftrag, ein Grundstück für Rechnung des Auftraggebers zu erwerben, den Beauftragten auch dann, wenn der Auftrag nicht in der Form des § 313 BGB erteilt, worden ist, zur Übereignung des Grundstücks an den Auftraggeber verpflichtet (vgl. u.a. RG JW 1928, 1813; 1937, 1306; BGH II ZR 237/54 vom 18. Oktober 1956 = BB 1956, 1124; V ZR 46/58 vom 23. September 1958 = WM 1959, 1288; V ZR 185/58 Vom 4. Mai 1960 = WM 1960, 1123).
- BGH, 23.03.1960 - V ZR 153/58
Auftragsverhältnis hinsichtlich des Anteilserwerbs eines Grundstücks - …
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist, wie das Berufungsgericht in seinen früheren Ausführungen an sich nicht verkennt, der Auftrag, ein Grundstück als verdeckter Stellvertreter im eigenen Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers zu erwerben, formfrei, weil die Pflicht zur Übereignung an den Auftraggeber lediglich die gesetzliche Folge des Auftragsverhältnisses ist und das Grundstück von vornherein nur als Durchgangsposten in das Vermögen des Beauftragten kommt (RGZ 77, 132; 54, 78; 91, 70 Urteil des erkennenden Senats vom 23. September 1959 V ZR 46/58 WM 1959, 1288).
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