Rechtsprechung
| BGH, 31.10.1952 - V ZR 47/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- BGH, 31.10.1952 - V ZR 47/52
- BGH, 23.04.1954 - V ZR 47/52
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- RG, 16.12.1935 - IV 166/35
Wann beginnt die Frist des § 234 ZPO. zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrags …
Auszug aus BGH, 31.10.1952 - V ZR 47/52
Wird dieses abgelehnt, so beginnt nach Ablauf einer angemessenen Schonfrist, die jedoch regelmäßig nicht mehr als eine Woche betragen kann, die in § 234 Abs. 1 ZPO vorgesehene zweiwöchige Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung und die mit ihm zu verbindende Nacholung der versäumten Prozeßhandlung (RGZ 117, 304; 149, 379; 167, 204; JW 1930, 3312 Ziff. 7 u. 8; JW 1938, 1914; vgl. auch Johannsen NJW 1952, 525; Lindenmaier-Möhring Nr. 6 zu § 234 ZPO). - RG, 23.06.1927 - IV B 23/27
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 31.10.1952 - V ZR 47/52
Wird dieses abgelehnt, so beginnt nach Ablauf einer angemessenen Schonfrist, die jedoch regelmäßig nicht mehr als eine Woche betragen kann, die in § 234 Abs. 1 ZPO vorgesehene zweiwöchige Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung und die mit ihm zu verbindende Nacholung der versäumten Prozeßhandlung (RGZ 117, 304; 149, 379; 167, 204; JW 1930, 3312 Ziff. 7 u. 8; JW 1938, 1914; vgl. auch Johannsen NJW 1952, 525; Lindenmaier-Möhring Nr. 6 zu § 234 ZPO).
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Rechtsprechung
| BGH, 23.04.1954 - V ZR 47/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 31.10.1952 - V ZR 47/52
- BGH, 23.04.1954 - V ZR 47/52
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.02.1951 - III ZR 105/50
Gerichtskosten bei Rechtsmittelbeschränkung
Auszug aus BGH, 23.04.1954 - V ZR 47/52
Trotz der im Schrifttum gegen diese Rechtsprechung vorgetragenen Bedenken und trotz der abweichenden Beurteilung der Frage durch eine Reihe von Oberlandesgerichten, insbesondere das Kammergericht, hat das Reichsgericht an diesem Standpunkt festgehalten, und der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit Beschluß vom 16. Februar 1951 unter eingehender Erörterung der verschiedenen Auffassungen dieser Ansicht angeschlossen (BGHZ 1, 205 mit Stellenangaben aus Rechtsprechung und Schrifttum).- Hornig hat in einer Besprechung dieser Entscheidung (NJW 1951, 563) gegen eine so weitgehende Unterscheidung von verfahrensrechtlichen und kostenrechtlichen Begriffen Bedenken erhoben.
Gerade weil die Möglichkeit der Erweiterung des Rechtsmittels besteht, ist es gerechtfertigt, in der Einlegung eines beschränkten Rechtsmittels mit der Möglichkeit späterer Erweiterung der Anträge kostenrechtlich die Einleitung eines Rechtsmittelverfahrens in vollem umfange der Beschwer zu sehen und auch insoweit die Rechtsmitteleinlegung als den "das Verfahren bedingenden" Antrag im Sinne des § 74 Abs. 1 GKG zu behandeln (BGHZ 1, 205 [207]).
- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 81/52
Umstellung von Forderungen
Auszug aus BGH, 23.04.1954 - V ZR 47/52
Wenn der Rechtsmittelkläger auch bei einer beschränkten Rechtsmitteleinlegung den Rechtsschutz auf das höhere Gericht nur für einen Teil seiner Beschwer beantragt, so wird ihm dieser Rechtsschutz doch durch die Tatsache der Rechtsmitteleinlegung vorläufig im vollen Umfange seiner Beschwer zuteil; denn schon die beschränkte Rechtsmitteleinlegung hindert die Rechtskraft des angefochtenen Urteils in vollem umfange (BGHZ 7, 143) und sichert die Möglichkeit, den gesamten Streitstoff der höheren Instanz zu unterbreiten.
- BGH, 25.11.1955 - V ZR 188/54
Enteignungsentschädigung. Preisstop
Solange die Klägerinnen nicht endgültig auf eine Erweiterung ihres Revisionsantrags bis zur vollen Beschwer durch das Urteil des Landgerichts verzichtet hatten, war der Wert des Streitgegenstandes des Revisionsverfahrens nach der vollen Beschwer zu bestimmen, wie es der Senat im Beschluß vom 21. April 1955 in dieser Sache im Anschluß an BGHZ 1, 205 [BGH 16.02.1951 - III ZR 105/50] und 15, 39 sowie den Beschluß vom 23. April 1954 - V ZR 47/52 (LM, Nachschlagewerk Nr. 2 zu GKG § 30) ausgesprochen hat. - BGH, 08.10.1954 - III ZR 34/53
Beschränkung des Rechtsmittelantrags
Dieser Rechtsauffassung sind der V. Zivilsenat (Beschluß vom 23. April 1954 - V ZR 47/52 -) und der VI. Zivilsenat (Beschluß vom 11. Februar 1953 - VI ZR 99/52 -) unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die erwähnte Entscheidung des erkennenden Senats beigetreten. - BGH, 21.04.1955 - V ZR 188/54
Rechtsmittel
Die Klägerinnen glauben, eine Prozeßgebühr insgesamt nur nach einem Streitwert von 16.595 DM zu schulden und bitten um Nachprüfung der Auffassung des Senats im Beschluß vom 23. April 1954 - V ZR 47/52 - (LindMöh, Nachschlagewerk Nr. 2 zu GKG § 30). - BGH, 21.10.1958 - VII ZR 56/57
Rechtsmittel
Dieser Ansicht sind der V. Zivilsenat in dem Beschluß vom 23. April 1954 - V ZR 47/52 - und der II. Zivilsenat im Beschluß vom 12. Juli 1954 - II ZR 69/54 - (…vgl. Lappe a.a.O. S. 76 f und 78 f) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (JW 1938, 2493) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 7, 143, 144 f) beigetreten.
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