Rechtsprechung
| BGH, 16.01.1963 - V ZR 47/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60
Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)
Auszug aus BGH, 16.01.1963 - V ZR 47/61
Dieser Beweisantrag ist nur in der Klagschrift enthalten (GA 2 R), bereits im erstinstanzlichen Schriftsatz vom 6. Februar 1959 (GA 52 R) auf einzelne Indizien für Schreibunfähigkeit beschränkt (Schüttellähmung, stark zitternde Hände, Schwierigkeiten beim Zuführen der Kaffeetasse an den Mund) und im Berufungsverfahren überhaupt nicht mehr konkret wiederholt worden, obwohl auch das den Klägern im Endergebnis günstige Landgerichtsurteil in diesem Punkt (S. 14) nicht den Klägern, sondern den Beklagten gefolgt ist (vgl. BGHZ 35, 103). - BGH, 16.05.1951 - II ZR 61/50
Herabsetzung von Ruhegehältern. Vertragshilfe
Auszug aus BGH, 16.01.1963 - V ZR 47/61
Auch wo der Geber die Höherwertigkeit seiner Leistung und ihren Umfang nicht positiv kennt, kann er rechtswirksamen Schenkungswillen haben, wenn er nur mit der Möglichkeit jener Höherwertigkeit rechnet - ebenso wie a zur rechtswirksamen Genehmigung eines Rechtsgeschäfts nicht die positive Kenntnis von seiner Mangelhaftigkeit (Genehmigungsbedürftigkeit) nötig ist, sondern lediglich Bewußtsein und Wille, das Geschäft für den Fall, daß es mangelhaft sein sollte, von seinem Mangel zu befreien (BGHZ 2, 150, 153) [BGH 16.05.1951 - II ZR 61/50]. - BGH, 06.07.1962 - V ZR 17/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.01.1963 - V ZR 47/61
Aber auch wenn man das bejahen wollte, würde diese Bestimmung - als Schlußerbeinsetzung der Abkömmlinge nach Stämmen - nur eine widersprechende Verfügung von Todes wegen hindern, nicht aber auch die Weggabe von selbst wesentlichen Vermögensteilen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden (entsprechende Anwendung des § 2286 BGB), letzteres jedenfalls dann nicht, wenn der Erblasser das mit der Weggabe verbundene Vermögensopfer noch zu seinen Lebzeiten selbst erbringen und nicht erst von seinen Erben erbracht wissen will (Senatsurteile LM BGB § 2271 Hr. 11 sowie vom 6. Juli 1962, V ZR 17/61 BWNotZ 1962, 262).
- BGH, 16.10.1963 - V ZR 73/61
Rechtsmittel
Sie scheitert schon daran, daß nach dem vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt der Erblasser das Vermögensopfer, nämlich die Weggabe des Grundstücks weit unter Wert und später auch die Rückgabe der zunächst als Kaufpreis bezahlten 6.300 DM, bereits zu seinen Lebzeiten erbringen wollte und erbracht hat (s. über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Senatsurteile vom 22. Februar 1961, LM BGB § 2271 Nr. 11 a NJW 1961, 1111 = MDR 1961, 402 = FamRZ 1961, 271 , vom 6. Juli 1962, V ZR 17/61, BWNotZ 1962, 262 , vom 16. Januar 1963, V ZR 47/61 , vom 27. März 1963, V ZR 117/61 und vom 2. Oktober 1963, V ZR 140/61.).
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