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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38215
BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14 (https://dejure.org/2014,38215)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2014 - V ZR 5/14 (https://dejure.org/2014,38215)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2014 - V ZR 5/14 (https://dejure.org/2014,38215)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    WEG § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2; BGB § 1004

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Aktivlegitimation zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 6 S 3 Halbs 2 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG, § 1004 BGB
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Aktivlegitimation zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

  • IWW

    § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG, § ... 1004 BGB, § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG, § 10 WEG, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 322 Abs. 1 ZPO, § 48 WEG, § 1011 BGB, § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1004; WEG §§ 10 Abs. 6, 15 Abs. 3, 27 Abs. 1 Nr. 1, 48
    Alleinige Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung von Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss an sich, so begründet sie so ihre alleinige Zuständigkeit für die Geltendmachung vor Gericht.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Geltendmachung von Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Vergemeinschaftung von Unterlassungsansprüchen; §§ 10 Abs. 6 Satz 3 WEG, 1004 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2; BGB § 1004
    Alleinige Zuständigkeit der WEG für Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche wegen Störung des Gemeinschaftseigentums; Ansichziehen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 2; BGB § 1004
    Ansichziehen gerichtlicher Geltendmachung von Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums durch WEG aufgrund Mehrheitsbeschlusses begründet alleinige Zuständigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; WEG § 10 Abs. 6 S. 3 Hs. 2
    Gerichtliche Geltendmachung von Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG zieht Vorgehen gegen Störungen an sich: Eigentümer kann nicht (mehr) klagen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Ansprüche gegen einen Störer kann die Gemeinschaft durch Beschluss an sich ziehen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterlassungsansprüche in der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche - und ihre Durchsetzung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Alleinige Zuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss zur Durchsetzung gemeinschaftsbezogener Ansprüche möglich

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterlassungsansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Eigentümer muss Klage der Gemeinschaft abwarten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alleinige Zuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss zur Durchsetzung gemeinschaftsbezogener Ansprüche möglich

  • hausundgrund-rheinland.de (Zusammenfassung)

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn die Substanz oder die Nutzung des Gemeinschaftseigentums beeinträchtigt oder gestört wird

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 16.12.2014)

    Eigentümergemeinschaften: Ein BGH-Richter sieht rot

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn es darum geht, dass Störungen des Gemeinschaftseigentums unterlassen oder beseitigt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vergemeinschaftung schließt individuelle Rechtsverfolgung durch Wohnungseigentümer aus

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vergemeinschaftung schließt individuelle Rechtsverfolgung durch Wohnungseigentümer aus

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Keine Individualklage bei Vergemeinschaftung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Klage auf Unterlassung von Prostitution in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Klagerecht der Wohnungseigentümer

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer WEG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

Besprechungen u.ä. (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Ansprüche gegen einen Störer kann die Gemeinschaft durch Beschluss an sich ziehen

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Störungen des Wohnungseigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergemeinschaftung: Wohnungseigentümer verlieren Prozessführungsbefugnis! (IMR 2015, 112)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 203, 327
  • NJW 2015, 1020
  • ZIP 2014, 100
  • MDR 2015, 13
  • MDR 2015, 267
  • NZM 2015, 220
  • ZMR 2015, 11
  • ZMR 2015, 248
  • NJ 2015, 296
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14
    Hierfür reicht es - jedenfalls außerhalb des Bereichs der Sachmängelhaftung (dazu: BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42 Rn. 20) - schon aus, dass die Rechtsausübung durch den Verband förderlich ist (…Senat, Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9;… vom 8. Februar 2013 - V ZR 238/11, NJW 2013, 3092 Rn. 13 …und vom 14. Februar 2014 - V ZR 100/13, NJW 2014, 1093 Rn. 6).

    Zieht der Verband die Durchsetzung solcher Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss an sich, so begründet er damit seine alleinige Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung (BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42 Rn. 21; Senat…, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 80/09, NJW 2010, 933 Rn. 9).

    Unzutreffend ist die Annahme der Revision, dem Urteil des VII. Zivilsenats vom 12. April 2007 (VII ZR 236/05, aaO, Rn. 20) lasse sich eine Aussage des Inhalts entnehmen, dass unter Umständen eine konkurrierende Rechtsverfolgung sowohl durch den Verband als auch durch einzelne Wohnungseigentümer zulässig sei.

    Die in Bezug genommenen Ausführungen, wonach ein Ausschluss des einzelnen Erwerbers von der Verfolgung seiner Rechte zu bejahen sei, soweit die ordnungsmäßige Verwaltung ein gemeinschaftliches Vorgehen erfordere, beziehen sich allein auf die Frage nach der Beschlusskompetenz, also darauf, ob und unter welchen Voraussetzungen die Wohnungseigentümergemeinschaft die individualvertraglichen Ansprüche an sich ziehen darf (Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, aaO, Rn. 20; vgl. auch die dort in Bezug genommene Literatur, die sich nur mit dieser Frage befasst).

    Dass bejahendenfalls ein Mehrheitsbeschluss die alleinige Zuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft begründet, hat der VII. Zivilsenat eindeutig ausgesprochen (Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, aaO, Rn. 21); hiervon unberührt bleibt im Grundsatz die Befugnis des Erwerbers, die Voraussetzungen für die Rückabwicklung seines Individualvertrags zu schaffen (näher BGH…, Urteil vom 19. August 2010 - VII ZR 113/09, NJW 2010, 3089 Rn. 27 ff.;… Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 266/13, BGHZ 200, 263 Rn. 31 ff.).

    In der Gesetzesbegründung zu § 10 WEG wird zwar ausgeführt, dass "die nach geltendem Recht zulässige Konkurrenz der Verfolgung von Individual- und gemeinschaftlichen Ansprüchen" unberührt bleibe (…BT-Drucks. 16/887, S. 62); dem kommt aber keine maßgebliche Bedeutung zu, weil der Bundesgerichtshof nach dem damals geltenden Recht, das erklärtermaßen nicht geändert werden sollte, eine solche Konkurrenz jedenfalls im Bereich der gemeinschaftsbezogenen Sachmängelansprüche gerade nicht anerkannt hat und damit der überwiegenden Auffassung in der damaligen Rechtsliteratur gefolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42 Rn. 20 f. mwN; so auch Wenzel, NZM 2008, 74, 76).

  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete …

    Auszug aus BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14
    Für Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum an dem Grundstück besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats - anders als etwa für Schadensersatzansprüche - auch keine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, die zur Folge hätte, dass sie von vornherein nur durch den Verband geltend gemacht werden könnten (vgl. Senat…, Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187 Rn. 12; Urteile vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 6, 17 …und vom 4. Juli 2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861 Rn. 22).

    Entgegen der Auffassung der Revision kann die Wohnungseigentümergemeinschaft sie deshalb gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG durch Beschluss an sich ziehen und sodann in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (gekorene Ausübungsbefugnis; vgl. Senat…, Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187 Rn. 12; Urteile vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 6 …und vom 4. Juli 2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861 Rn. 22).

  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13

    Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft: …

    Auszug aus BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14
    Für Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum an dem Grundstück besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats - anders als etwa für Schadensersatzansprüche - auch keine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, die zur Folge hätte, dass sie von vornherein nur durch den Verband geltend gemacht werden könnten (vgl. Senat…, Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187 Rn. 12;… Urteile vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 6, 17 und vom 4. Juli 2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861 Rn. 22).

    Entgegen der Auffassung der Revision kann die Wohnungseigentümergemeinschaft sie deshalb gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG durch Beschluss an sich ziehen und sodann in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (gekorene Ausübungsbefugnis; vgl. Senat…, Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187 Rn. 12;… Urteile vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 6 und vom 4. Juli 2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861 Rn. 22).

  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer …

    Auszug aus BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14
    Für Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum an dem Grundstück besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats - anders als etwa für Schadensersatzansprüche - auch keine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, die zur Folge hätte, dass sie von vornherein nur durch den Verband geltend gemacht werden könnten (vgl. Senat, Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187 Rn. 12;… Urteile vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 6, 17 …und vom 4. Juli 2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861 Rn. 22).

    Entgegen der Auffassung der Revision kann die Wohnungseigentümergemeinschaft sie deshalb gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG durch Beschluss an sich ziehen und sodann in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (gekorene Ausübungsbefugnis; vgl. Senat, Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187 Rn. 12;… Urteile vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 6 …und vom 4. Juli 2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861 Rn. 22).

  • BGH, 23.01.1981 - V ZR 146/79

    Rechtskraftwirkung der Abweisung einer Klage aus § 1011 BGB

    Auszug aus BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14
    Rn. 16 (1) Das Bestehen einer gesetzlichen Prozessstandschaft besagt zwar nicht ohne weiteres, dass der Rechtsinhaber von der Geltendmachung der Rechte ausgeschlossen ist; dies bestimmt sich vielmehr nach dem Zusammenhang der Regelung (…vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., vor § 50 Rn. 33 ff.; Senat, Urteil vom 23. Januar 1981 - V ZR 146/79, BGHZ 79, 245, 247 f.).

    Hierin liegt ein fundamentaler Unterschied zu einer Bruchteilsgemeinschaft, bei der die gesetzliche Prozessstandschaft eines Miteigentümers gemäß § 1011 BGB im Grundsatz nicht dazu führt, dass die anderen Teilhaber von der Prozessführung ausgeschlossen sind (Senat, Urteile vom 23. Januar 1981 - V ZR 146/79, BGHZ 79, 245, 247 f.; vom 28. Juni 1985 - V ZR 43/84, NJW 1985, 2825).

  • BGH, 03.02.2012 - V ZR 83/11

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft: …

    Auszug aus BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14
    Auch ist der Verwalter verpflichtet, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG); er kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er dies unterlässt (vgl. Senat, Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 83/11, ZWE 2012, 218, 219;… Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10

    Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage

    Auszug aus BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14
    Hierfür reicht es - jedenfalls außerhalb des Bereichs der Sachmängelhaftung (dazu: BGH…, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42 Rn. 20) - schon aus, dass die Rechtsausübung durch den Verband förderlich ist (Senat, Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9;… vom 8. Februar 2013 - V ZR 238/11, NJW 2013, 3092 Rn. 13 …und vom 14. Februar 2014 - V ZR 100/13, NJW 2014, 1093 Rn. 6).
  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 238/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines …

    Auszug aus BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14
    Hierfür reicht es - jedenfalls außerhalb des Bereichs der Sachmängelhaftung (dazu: BGH…, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42 Rn. 20) - schon aus, dass die Rechtsausübung durch den Verband förderlich ist (…Senat, Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9; vom 8. Februar 2013 - V ZR 238/11, NJW 2013, 3092 Rn. 13 …und vom 14. Februar 2014 - V ZR 100/13, NJW 2014, 1093 Rn. 6).
  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 131/13

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen …

    Auszug aus BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14
    Sofern der Gebrauch nicht den genannten Voraussetzungen entspricht, liegt hierin eine Eigentumsbeeinträchtigung, die Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 BGB ist (vgl. Senat, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 7).
  • BGH, 19.08.2010 - VII ZR 113/09

    Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsansprüche durch die …

    Auszug aus BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14
    Dass bejahendenfalls ein Mehrheitsbeschluss die alleinige Zuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft begründet, hat der VII. Zivilsenat eindeutig ausgesprochen (…Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05, aaO, Rn. 21); hiervon unberührt bleibt im Grundsatz die Befugnis des Erwerbers, die Voraussetzungen für die Rückabwicklung seines Individualvertrags zu schaffen (näher BGH, Urteil vom 19. August 2010 - VII ZR 113/09, NJW 2010, 3089 Rn. 27 ff.;… Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 266/13, BGHZ 200, 263 Rn. 31 ff.).
  • BGH, 06.03.2014 - VII ZR 266/13

    Baumängelhaftung des Bauträgers: Fristsetzung durch einzelnen Wohnungseigentümer …

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen …

  • BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Abgabenschuld aus der Herstellung der …

  • BGH, 28.06.1985 - V ZR 43/84

    Wirkung eines klageabweisenden Urteils gegen einen Miteigentümer

  • OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07

    Rechtswidrige bauliche Veränderung

  • OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung des Anspruchs auf Beseitigung …

  • OLG Zweibrücken, 30.01.2009 - 3 W 182/08

    Auch in Gebäuden mit Wohnungen und gewerblich genutzten Flächen muss Prostitution …

  • LG Köln, 14.03.2013 - 29 S 181/12

    Anspruch "vergemeinschaftet": Eigentümer nicht klagebefugt!

  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch einzelner Wohnungseigentümer gegen die …

    Da den einzelnen Wohnungseigentümern hierdurch die individuelle Rechtsverfolgung abgeschnitten worden ist (vgl. dazu Senat, Urteil vom 5. Dezember 2014 - V ZR 5/14, BGHZ 203, 327 Rn. 13 ff.), müssen sie von dem Verwalter verlangen können, dass die beschlossene kollektive Rechtsdurchsetzung erfolgt.
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Rn. 5 aa) Für Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum an dem Grundstück besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zwar keine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG (vgl. nur Urteil vom 5. Dezember 2014 - V ZR 5/14, BGHZ 203, 327, Rn. 6 mwN).

    Rn. 6 bb) Die Begründung der gekorenen Ausübungsbefugnis des Verbands gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG hat nach der Rechtsprechung des Senats zur Folge, dass die einzelnen Wohnungseigentümer nicht mehr prozessführungsbefugt sind (Urteil vom 5. Dezember 2014 - V ZR 5/14, BGHZ 203, 327 Rn. 13 ff.).

  • BGH, 25.10.2019 - V ZR 271/18

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung der Nutzung einer vermieteten …

    Für Unterlassungsansprüche der Wohnungseigentümer aus dem Miteigentum an dem Grundstück besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zwar keine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG (vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 2014 - V ZR 5/14, BGHZ 203, 327 Rn. 6), und zwar auch dann nicht, wenn Anspruchsgegner - wie hier - ein außerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft stehender Dritter ist (Senat…, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 45/17, NZM 2018, 231 Rn. 8 mwN).
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