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Rechtsprechung
   BGH, 01.10.1958 - V ZR 53/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,221
BGH, 01.10.1958 - V ZR 53/58 (https://dejure.org/1958,221)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1958 - V ZR 53/58 (https://dejure.org/1958,221)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1958 - V ZR 53/58 (https://dejure.org/1958,221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 28, 177
  • NJW 1958, 1964
  • MDR 1958, 913
  • DB 1958, 1296
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (7)

  • RG, 17.01.1927 - IV 332/26

    Pflichtteilsaufwertung

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  • RG, 23.06.1930 - IV 59/30

    1. Wann liegt in der letztwilligen Zuwendung des Pflichtteils die Anordnung eines …

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  • RG, 25.04.1918 - IV 76/18

    Ermittlung des erbrechtlichen Plichtteils bei Bestehen von Anrechnungspflichten …

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  • RG, 27.02.1902 - V 403/01

    Kann der Eigentümer eines Grundstückes aus dem Umstande, daß auf dem …

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  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    In gegenständlicher Hinsicht legt der Zweck des Auskunftsanspruchs, der Beweisnot des Pflichtteilsberechtigten abzuhelfen, nicht eine enge, sondern eine weite Grenzziehung nahe (ebenso in einer anderen Richtung BGHZ 28, 177): Zum auskunftspflichtigen Bestand des Nachlasses gehören nicht nur die (beim Erbfall) tatsächlich vorhandenen Nachlaßgegenstände (reale Nachlaßaktiva), sondern auch die sonstigen Berechnungsfaktoren, die der Berechnung des Pflichtteils einschließlich des Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu Grunde zu legen sind, nämlich einerseits - als fiktive Nachlaßaktiva - die ausgleichungspflichtigen Zuwendungen des Erblassers (Analogie zu § 2057 BGB im Hinblick auf § 2316 BGB; RGZ 73, 372) und seine Schenkungen innerhalb der letzten zehn Lebensjahre (vgl. § 2325 BGB; RGZ 73, 369), andererseits die Nachlaßverbindlichkeiten (RGZ 129, 239, 242/43).
  • BFH, 07.12.2016 - II R 21/14

    Besteuerung eines durch Erbanfall erworbenen Pflichtteilsanspruchs - …

    Rn. 14 cc) Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 1. Oktober 1958 V ZR 53/58, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1958, 1964;… Palandt/ Weidlich, a.a.O., § 2303 Rz 7), der nach § 2317 Abs. 1 BGB bereits mit dem Erbfall als Vollrecht entsteht und von da an zivilrechtlich zum Vermögen des Pflichtteilsberechtigten gehört (vgl. BGH-Urteil vom 8. Juli 1993 IX ZR 116/92, BGHZ 123, 183), und zwar unabhängig davon, ob er gegen den oder die Erben geltend gemacht wird (…vgl. Hülsmann in Wilms/Jochum, a.a.O., § 3 Rz 147).
  • OLG München, 21.11.2022 - 33 U 2216/22

    Auskunftsanspruch des Vermächtnisnehmers

    Rn. 25 aa) Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Auskunftsanspruch des mit einem Vermächtnis bedachten Pflichtteilsberechtigten nicht davon abhängt, dass dieser das Vermächtnis ausschlägt oder dass es den Wert des Pflichtteils übersteigt (BGH, Urteil vom 01.10.1958 - V ZR 53/58, NJW 1958, 1964).
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