Rechtsprechung
| BGH, 02.07.1971 - V ZR 53/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abschluss eines privatschriftlichen Kaufanwärtervertrags und Nichtigkeit desselben wegen Fehlens der gesetzlich vorgeschriebenen Form - Erfüllung einer Verbindlichkeit in der Erwartung, der wegen Formmangels nichtige Kaufanwärtervertrag werde trotzdem abgewickelt - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1972, 17
- DB 1971, 2212
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69
Nichtigkeit eines Vertrages wegen fehlender notarieller Beurkundung - Rückgewähr …
Auszug aus BGH, 02.07.1971 - V ZR 53/69
Sie enthält auch, keinen Rechtsirrtum (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 21. Mai 1971, V ZR 17/69). - BGH, 20.02.1970 - V ZR 46/67
Vorliegen eines Vertrages zugunsten Dritter - Erwerb eines in dritter Hand …
Auszug aus BGH, 02.07.1971 - V ZR 53/69
Es wäre weiter erforderlich, gewesen, daß er dies für Rechnung des Klägers hätte tun sollen (Urteil des Senats vom 20. Februar 1970, V ZR 46/67, LM § 313 BGB Nr. 40). - RG, 18.12.1912 - V 330/12
Pactum de emendo über Grundstücke; Form
Auszug aus BGH, 02.07.1971 - V ZR 53/69
Bei seiner Auffassung, der Kaufanwärtervertrag sei nach §§ 313, 125 BGB nichtig, geht das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 81, 134, 135; 95, 5, 7; 101, 332, 335) aus, daß Verträge rechtlich möglich sind, durch die nur der eine Teil zum Erwerb, der andere aber nicht zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück verpflichtet wird, und daß auf solche Verträge die Formvorschrift des § 313 BGB nach ihrem klaren Wortlaut keine Anwendung findet. - RG, 16.02.1921 - V 283/20
Grundstücksveräußerungsvertrag
Auszug aus BGH, 02.07.1971 - V ZR 53/69
Bei seiner Auffassung, der Kaufanwärtervertrag sei nach §§ 313, 125 BGB nichtig, geht das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 81, 134, 135; 95, 5, 7; 101, 332, 335) aus, daß Verträge rechtlich möglich sind, durch die nur der eine Teil zum Erwerb, der andere aber nicht zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück verpflichtet wird, und daß auf solche Verträge die Formvorschrift des § 313 BGB nach ihrem klaren Wortlaut keine Anwendung findet. - RG, 25.11.1918 - VI 254/18
Anwendung des § 313 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Auszug aus BGH, 02.07.1971 - V ZR 53/69
Bei seiner Auffassung, der Kaufanwärtervertrag sei nach §§ 313, 125 BGB nichtig, geht das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 81, 134, 135; 95, 5, 7; 101, 332, 335) aus, daß Verträge rechtlich möglich sind, durch die nur der eine Teil zum Erwerb, der andere aber nicht zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück verpflichtet wird, und daß auf solche Verträge die Formvorschrift des § 313 BGB nach ihrem klaren Wortlaut keine Anwendung findet.
- BGH, 15.11.1974 - V ZR 78/73
Maßgeblicher Zeitpunkt für die fingierten Bedingungseintritt
Wenn in § 313 BGB das Gesetz selbst eine Heilung der ursprünglich nichtigen Vereinbarung vorsieht, ohne dabei auf die Kenntnis oder Unkenntnis der Vertragschließenden von der Nichtigkeit abzustellen, erscheint es sachgerecht, hier - als Grundlage einer möglichen späteren Heilung - einen tatsächlichen Verpflichtungswillen der Vertragsparteien genügen zu lassen; dies entspricht auch der Linie der sonstigen Rechtsprechung des Senats zu § 313 BGB (vgl. z.B. die Urteile vom 27. Oktober 1967 - V ZR 153/64 = BGHZ 48, 396, vom 21. März 1969 - V ZR 87/67 = LM § 313 BGB Nr. 37 = NJW 69, 1167, vom 2. Juli 1971 - V ZR 53/69 und vom 29. September 1972 - V ZR 170/70). - BGH, 22.12.1971 - V ZR 130/68
Einseitige Verpflichtung zum Grundstückserwerb
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 10.04.1973 - VIII R 157/72
Erhöhte AfA - Wirtschaftliches Eigentum - Eigenheim - Schriftlicher Vorvertrag - …
Ist der Vorvertrag wie hier nur schriftlich abgeschlossen, so ist er wegen Formverstoßes gemäß § 125 BGB bürgerlich-rechtlich unwirksam (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, zuletzt Urteil vom 2. Juli 1971 V ZR 53/69, Deutsche Notarzeitschrift 1972 S. 17;… weitere Nachweise bei Palandt-Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 32. Aufl., § 313 Anm. 2a und c; Palandt-Thomas, Bürgerliches Gesetzbuch, § 675, Anm. 2 c). - OLG Zweibrücken, 05.06.1986 - 3 W 96/86
Erforderlichkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer
Eine derartige Ausdeutung des Rechtsschutzbegehrens der Beteiligten zu 1) bis 3) ist fehlerhaft, denn sie verletzt den Auslegungsgrundsatz, dass die Auslegung einer Willenserklärung sich auch am Interesse des Erklärenden und dem mit der Erklärung verfolgten Zweck zu orientieren hat (vgl. BGHZ 21, 319, 328; BGH, NJW 1981, 1549, 1550 und 2295; BGH, DNotZ 1972, 17;… Krüger-Nieland/Zöller in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 133 Rdn. 25;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 133 Rdn. 28, 33 m.w.N.).
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