Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1963 - V ZR 61/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,7795
BGH, 10.04.1963 - V ZR 61/61 (https://dejure.org/1963,7795)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1963 - V ZR 61/61 (https://dejure.org/1963,7795)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1963 - V ZR 61/61 (https://dejure.org/1963,7795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,7795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 577
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 207/60

    Enteignung eines Grundstücks - Begründung von Entschädigungsansprüchen durch …

    Auszug aus BGH, 10.04.1963 - V ZR 61/61
    wertes denjenigen Betrag darstellt, den die Beklagte um in den Besitz der Gebrauchsvorteile zu kommen, vätte aus geben müssen daß also die Beklagte diesen Bei ag erspart hat und noch in der Zukunft bis zum Eigentum-"Übergang wird ersparen können so darf nicht übersehen werden daß die Berechnung von jährlich 55728 DM auf einem Ansatz von 4 DM für den Quadratmeter Boden beruht« Die Beklagte hat aber selbst bereits in den Schriftsätzen vom 50« Juli 1957 und 14" Januar 1959 (GA I 91, 93, 203) zugegeben daß der durchschnittliche Grundstückspreis schon für die Jahre ?952 bis ?956 bei 7 DM für den Quadratmeter läge Das brauchte für das Berufungsgericht zunächst kein Anlaß zu sein, den V/ertansatz schon für das Jahr 1954 zu erhöhen; denn nicht jede WertVeränderung war in Betracht zu ziehen, sondern nur das Preisgefüge, wie es sich in bestimmten Zeiträumen entwickelt o Es hätte aber doch der Feststellung bedurft, wie hoch der Wert des Grundstücks am Tage der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht war, um entnehmen zu können, ob es sich bei der Entwicklung/(von 1952 bis 1954, um eine fortschreitende und (auch in der späteren Zeit) anhaltende Steigerung handelte Eine solche Entwicklung läge jedenfalls nicht außerhalb der Erfahrung® Da zwischen der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht und dem 1® Januar 1955 ein viele Jahre umfassender Zeitabstand liegt, könnte es unter Umständen auch angebracht sein, für diesen Zeitraum mehrere Abstufungen vorzunehmen und demgemäß die von der Beklagten zu erstattende Vergütung stufenweise zu erhöhen (vgl® dazu für die NutzungsentSchä digung im Enteignungsverfahren BGHZ 37, 269, 280/81; Urteil des IIIo Zivilsenats vom 4® Juni 1962 III ZR 207/60 S. 35 = NJW 1962, 1441, 1444? LM 2® DVO/RLG Nr® 1).
  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 163/61

    Enteignungsentschädigung bei dauerndem Bauverbot betroffenem Grundstück

    Auszug aus BGH, 10.04.1963 - V ZR 61/61
    wertes denjenigen Betrag darstellt, den die Beklagte um in den Besitz der Gebrauchsvorteile zu kommen, vätte aus geben müssen daß also die Beklagte diesen Bei ag erspart hat und noch in der Zukunft bis zum Eigentum-"Übergang wird ersparen können so darf nicht übersehen werden daß die Berechnung von jährlich 55728 DM auf einem Ansatz von 4 DM für den Quadratmeter Boden beruht« Die Beklagte hat aber selbst bereits in den Schriftsätzen vom 50« Juli 1957 und 14" Januar 1959 (GA I 91, 93, 203) zugegeben daß der durchschnittliche Grundstückspreis schon für die Jahre ?952 bis ?956 bei 7 DM für den Quadratmeter läge Das brauchte für das Berufungsgericht zunächst kein Anlaß zu sein, den V/ertansatz schon für das Jahr 1954 zu erhöhen; denn nicht jede WertVeränderung war in Betracht zu ziehen, sondern nur das Preisgefüge, wie es sich in bestimmten Zeiträumen entwickelt o Es hätte aber doch der Feststellung bedurft, wie hoch der Wert des Grundstücks am Tage der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht war, um entnehmen zu können, ob es sich bei der Entwicklung/(von 1952 bis 1954, um eine fortschreitende und (auch in der späteren Zeit) anhaltende Steigerung handelte Eine solche Entwicklung läge jedenfalls nicht außerhalb der Erfahrung® Da zwischen der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht und dem 1® Januar 1955 ein viele Jahre umfassender Zeitabstand liegt, könnte es unter Umständen auch angebracht sein, für diesen Zeitraum mehrere Abstufungen vorzunehmen und demgemäß die von der Beklagten zu erstattende Vergütung stufenweise zu erhöhen (vgl® dazu für die NutzungsentSchä digung im Enteignungsverfahren BGHZ 37, 269, 280/81; Urteil des IIIo Zivilsenats vom 4® Juni 1962 III ZR 207/60 S. 35 = NJW 1962, 1441, 1444? LM 2® DVO/RLG Nr® 1).
  • BGH, 22.03.1954 - IV ZR 137/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1963 - V ZR 61/61
    tet, wozu auch die Vorteile zu zählen sind, welche der Gebrauch des Grundstückes zur Errichtung eines Hauses gewährt (§ "(00 BGB) o Diese Vorteile können allerdings nicht, wie § 988 BGB an sich voraussetzt, in Natur her ausgegeben werden« Die Beklagte muß daher den Wert der Gebrauchsvorteile in Geld erstatten, soweit sie noch bereichert ist« Letzteres wird von ihr nicht bestritten« Sie hat mithin den Klägern zu vergüten, was sie sonst für die Gebrauchsvorteile hätte aufwenden müssen« Die Entscheidung richtet sich also nach der Antwort auf die Frage, welche Ausgaben die Beklagte erspart hat (vgl« BGH JR 1954, 460; Enneccerus/Raiser, Sachenrecht 10« Auf2.« § 85 II 3}o.
  • BGH, 10.04.1963 - V ZR 221/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1963 - V ZR 61/61
    (Urteil des Senats vom 10" April 1963 V ZR 221/61).
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 46/94

    Ansprüche des Eigentümers eines durch das MfS bebauten Grundstücks

    Es hat verkannt, daß es für die Unentgeltlichkeit im Sinne des § 988 BGB nicht darauf ankommt, ob für die Besitzerlangung tatsächlich ein Vermögensopfer erbracht worden ist, sondern die Entgeltpflicht des Besitzers maßgeblich ist; das Versprechen einer Gegenleistung genügt (RGZ 125, 380, 383; 163, 348, 355 f; BGHZ 32, 76, 94 ff; vgl. Senatsurt. v. 10. April 1963, V ZR 61/61, LM § 988 Nr. 3;… MünchKomm-BGB/Medicus, § 988 Rdn. 5;… Erman/Hefermehl, BGB, 9. Aufl., § 988 Rdn. 3;… RGRK/Pikart, BGB, 12. Aufl., § 988 Rdn. 3;… Staudinger/Gursky, BGB, 13. Bearbeitung, § 988 Rdn. 5).
  • BGH, 10.07.1963 - V ZR 181/61

    Rechtsmittel

    Nicht zu beanstanden ist, daß das Berufungsgericht, das auch insoweit den Darlegungen des Sachverständigen Kröck folgt (…Gutachten vom 17. April 1961, S. 4 ff), die werterhöhenden Einbauten der Jahre 1954 bis 1959 berücksichtigt hat und auf diese Weise zu einer jährlich ansteigenden Nutzungsentschädigung gelangt ist; die Zulässigkeit, eine solche Entschädigung nach Zeitabschnitten stufenweise zu erhöben, ist vom erkennenden Senat bejaht worden (Urteil vom 10. April 1963, V ZR 61/61, MDR 1963, 577).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht