Rechtsprechung
| BGH, 06.03.1970 - V ZR 63/67 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rückübertragung einer Grundschuld vor Tilgung eines Überziehungskredits - Anrechnung von Zahlungseingängen (abgetretene Forderungen gegen Dritte) auf den Überziehungskredit oder den Grundkredit - Freiheit hinsichtlich der Reihenfolge der Verwertung von Sicherheiten ...
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.02.1971 - V ZR 172/69
Beschränkte gerichtliche Überprüfung der Sachverständigenbewertung - …
Vor allem aber handelt es sich bei der Findung geeigneter Maßstäbe für die Anpassung von Erbbauzinsen auf Grund von Vertragsklauseln, die so allgemein gefaßt sind wie hier, um eine schwierige tatsächliche Frage, die die Berücksichtigung einer Vielzahl von Gesichtspunkten fordert oder doch als vertretbar erscheinen läßt; für ihre Beantwortung lassen sich allgemeine Regeln nicht aufstellen, sie hängt vielmehr von den jeweiligen besonderen Umständen des Einzelfalls ab (vgl. an bisherigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs: hinsichtlich der Bodenpreise einerseits die Senatsurteile vom 20. März 1964, V ZR 46/63, WM 1964, 561 und vom 10. November 1967, V ZR 105/65, LM ErbbauVO § 9 Nr. 3, andererseits die Senatsurteile vom 18. Oktober 1968, V ZR 63/65, WM 1969, 62, vom 13. Februar 1970, V ZR 63/67, WM 1970, 353, und vom 5. Februar 1971, V ZR 75/70; hinsichtlich der Miet- und Wohnungskosten die genannten Senatsurteile vom 18. Oktober 1968 und 13. Februar 1970 sowie das Senatsurteil vom 14. März 1969, V ZR 174/65; hinsichtlich der Lebenshaltungskosten das Urteil vom 4. März 1964, VIII ZR 214/62, NJW 1964, 1021 und - für einen Grundstücksverkauf auf Rentenbasis - das Senatsurteil vom 22. Januar 1969, V ZR 44/67; wegen der Lohn- und.
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