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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1707
BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09 (https://dejure.org/2009,1707)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2009 - V ZR 68/09 (https://dejure.org/2009,1707)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2009 - V ZR 68/09 (https://dejure.org/2009,1707)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BGB § 1191

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 1191

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1191
    Nur einvernehmliche Abänderbarkeit einer Sicherungsvereinbarung durch Bruchteilseigentümer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Bruchteilseigentümers eines grundschuldbelasteten Grundstücks zur nachträglichen einseitigen Erweiterung der Sicherungsvereinbarung; Einordnung der Begründung einer Gesamtgrundschuld auf ein im Eigentum mehrerer Personen stehendem Grundstück als ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 1191
    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Grundschuld nur gemeinschaftlich durch beide Miteigentümer als Parteien des Sicherungsvertrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1191
    Berechtigung eines Bruchteilseigentümers eines grundschuldbelasteten Grundstücks zur nachträglichen einseitigen Erweiterung der Sicherungsvereinbarung; Einordnung der Begründung einer Gesamtgrundschuld auf ein im Eigentum mehrerer Personen stehendem Grundstück als ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung der Sicherungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundschulden auf dem Gemeinschaftsgrundstück

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 1191
    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Grundschuld nur gemeinschaftlich durch beide Miteigentümer als Parteien des Sicherungsvertrags

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Einseitige Erweiterung der Zweckvereinbarung einer Grundschuld von Miteigentümern ist unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 935
  • MDR 2010, 199
  • DNotZ 2010, 375
  • NJ 2010, 165
  • WM 2010, 210
  • Rpfleger 2010, 206
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87

    Bestellung einer Grundschuld an einem gemeinschaftlichen Grundstück der …

    Auszug aus BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09
    Haben Bruchteilseigentümer für eine auf ihrem Grundstück lastende Grundschuld gemeinsam eine Sicherungsvereinbarung mit dem Grundschuldgläubiger getroffen, können sie diese nur gemeinsam ändern (Abgrenzung zu Senat, BGHZ 106, 19).

    Etwas anderes folgt entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Miteigentümer, die ihr Grundstück zwecks Absicherung eines gemeinsam aufgenommenen Kredits mit einer Grundschuld belasten, den Sicherungszweck dieser Grundschuld auf künftige Verbindlichkeiten nur eines von ihnen erstrecken können, sofern hierfür nur dessen Miteigentumsanteil haftet (vgl. Senat, BGHZ 106, 19, 25;… BGH, Urt. v. 20. März 2002, IV ZR 93/01, NJW 2002, 2710, 2711).

    Eine solche Berechtigung folgt auch nicht daraus, dass die Belastung eines mehreren zu ideellen Bruchteilen gehörenden Grundstücks mit einer Grundschuld zur Entstehung einer Gesamtgrundschuld an diesen Bruchteilen führt (Senat, BGHZ 40, 115, 120; 103, 72, 80; 106, 19, 22).

  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Auszug aus BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09
    Eine solche Berechtigung folgt auch nicht daraus, dass die Belastung eines mehreren zu ideellen Bruchteilen gehörenden Grundstücks mit einer Grundschuld zur Entstehung einer Gesamtgrundschuld an diesen Bruchteilen führt (Senat, BGHZ 40, 115, 120; 103, 72, 80; 106, 19, 22).

    Hierbei handelt es sich um die kraft Gesetzes eintretende dingliche Folge der Verfügung der Miteigentümer über ihr Grundstück (vgl. Staudinger/Langhein, BGB [2008], § 747 Rdn. 72 sowie Senat, BGHZ 40, 115, 120), die von den durch den Sicherungsvertrag begründeten schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Sicherungsnehmer und Sicherungsgeber zu unterscheiden ist.

  • BGH, 14.07.1988 - V ZR 308/86

    Rechtsfolgen der Zahlung des nicht persönlich schuldenden Sicherungsgebers; …

    Auszug aus BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09
    Hierzu berechtigt sind jedoch nur Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer, also die Parteien des Sicherungsvertrages (vgl. Senat, BGHZ 105, 154, 158 f.).
  • BGH, 15.01.1988 - V ZR 183/86

    Gesamtschuldnerausgleich in der Auseinandersetzung einer BGB -Gesellschaft; …

    Auszug aus BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09
    Eine solche Berechtigung folgt auch nicht daraus, dass die Belastung eines mehreren zu ideellen Bruchteilen gehörenden Grundstücks mit einer Grundschuld zur Entstehung einer Gesamtgrundschuld an diesen Bruchteilen führt (Senat, BGHZ 40, 115, 120; 103, 72, 80; 106, 19, 22).
  • BGH, 20.03.2002 - IV ZR 93/01

    Bestellung einer Grundschuld durch mehrere Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09
    Etwas anderes folgt entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Miteigentümer, die ihr Grundstück zwecks Absicherung eines gemeinsam aufgenommenen Kredits mit einer Grundschuld belasten, den Sicherungszweck dieser Grundschuld auf künftige Verbindlichkeiten nur eines von ihnen erstrecken können, sofern hierfür nur dessen Miteigentumsanteil haftet (vgl. Senat, BGHZ 106, 19, 25; BGH, Urt. v. 20. März 2002, IV ZR 93/01, NJW 2002, 2710, 2711).
  • BGH, 08.12.1988 - III ZR 107/87

    Verletzung der Treuhänderpflichten bei Verzicht auf eine sicherungshalber …

    Auszug aus BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09
    Da er dem Gläubiger die Grundschuld durch entsprechende schuldrechtliche Abreden mit dem Dritten beschafft, soll er (der Schuldner) sie nach Tilgung der Darlehensschuld auch wieder bekommen (…vgl. BGH, Urt. v. 25. November 1968, III ZR 134/66, WM 1969, 209, 210; Urt. v. 8. Dezember 1988, III ZR 107/87, WM 1989, 210, 211).
  • BGH, 04.02.1994 - V ZR 277/92

    Wirksamkeit einer Grundstücksübertragung bei behaupteter Geschäftsunfähigkeit …

    Auszug aus BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09
    Eine solche Sichtweise verkennt bereits, dass die gemeinsame Belastung eines Grundstücks nicht als die bloße koordinierte Verfügung der Teilhaber über ihre Miteigentumsanteile, sondern als einheitliche (dingliche) Verfügung der Miteigentümer anzusehen ist (vgl. Senat, Urt. v. 4. Februar 1994, V ZR 277/92, NJW 1994, 1470, 1471).
  • BGH, 19.09.1986 - V ZR 72/85

    Formularmäßige Erstreckung der Sicherung und Forderungen aus weiteren Verträgen …

    Auszug aus BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09
    In beiden Fällen setzen sich die schuldrechtlichen Bindungen aus dem Sicherungsvertrag an dem Erlös fort (vgl. für einen Übererlös: Senat, BGHZ 98, 256, 261), welcher deshalb vertragsgemäß zu verrechnen ist (…vgl. Gaberdiel/Gladenbeck, Kreditsicherung durch Grundschulden, 8. Aufl., Rdn. 1123).
  • BGH, 25.11.1968 - III ZR 134/66

    Inanspruchnahme aus einem so genannten Formularvertrag als Darlehensnehmer unter …

    Auszug aus BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09
    Da er dem Gläubiger die Grundschuld durch entsprechende schuldrechtliche Abreden mit dem Dritten beschafft, soll er (der Schuldner) sie nach Tilgung der Darlehensschuld auch wieder bekommen (vgl. BGH, Urt. v. 25. November 1968, III ZR 134/66, WM 1969, 209, 210;… Urt. v. 8. Dezember 1988, III ZR 107/87, WM 1989, 210, 211).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2003 - 4 K 9/03
    Auszug aus BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09
    Die Beklagte wird verurteilt, den aus der Versteigerung des Grundstücks, Grundbuch von N. , Blatt 1443, in der Zwangsversteigerungssache zum Zwecke der Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht Völklingen, Az. 4 K 9/03, an sie gemäß Teilungsplan vom 15. Juni 2007 zugeteilten Betrag von 36.834,20 EUR an Stelle der durch diese Versteigerung untergegangenen Grundschuld nach Maßgabe der mit dem Kläger und W. geschlossenen Sicherungsvereinbarungen vom 4. März 1994 und 6. Januar 2000 treuhänderisch zu verwahren.
  • BGH, 20.10.2023 - V ZR 9/22

    Zulässigkeit der Einrede des Erwerbers eines bereits mit einer …

    Es kann dahinstehen, ob die P-GbR, wie das Berufungsgericht ohne nähere Begründung annimmt, überhaupt Sicherungsgeberin war, obwohl die Grundschuld ein Darlehen zugunsten der V-GbR sichern sollte, oder ob vielmehr die V-GbR Sicherungsgeberin war (vgl. zur Person des Sicherungsgebers Senat, Urteil vom 20. November 2009 - V ZR 68/09, NJW 2010, 935 Rn. 14).
  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 178/13

    Zur Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer …

    Dass der Beklagte nicht mehr Miteigentümer des Grundstücks ist, ist unerheblich, weil sich aus der Sicherungsvereinbarung ergibt, wer als Sicherungsgeber anzusehen ist (näher Senat, Urteil vom 20. November 2009 - V ZR 68/09, NJW 2010, 935 Rn. 14 mwN); in der maßgeblichen Sicherungsvereinbarung von 2002 werden der Beklagte und sein Mitgesellschafter ausdrücklich als Sicherungsgeber bezeichnet.
  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 39/16

    Schuldübernahme: Alleinige Einwilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers in …

    Das Berufungsgericht beruft sich zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Senats, wonach die Person des Sicherungsgebers, auch wenn die Grundschuld auf dem einem Dritten gehörenden Grundstück lastet, nicht nach sachenrechtlichen Gesichtspunkten, sondern durch Auslegung der Sicherungsvereinbarung zu ermitteln ist (Urteile vom 20. November 2009 - V ZR 68/09, WM 2010, 210 Rn. 14 …und vom 19. April 2013 - V ZR 47/12, WM 2013, 1070 Rn. 22, insoweit in BGHZ 197, 155 nicht abgedruckt).
  • BGH, 19.04.2013 - V ZR 47/12

    Rechte nachrangiger Grundpfandgläubiger

    Dabei ist in aller Regel davon auszugehen, dass der Schuldner der zu sichernden Forderung Sicherungsgeber sein soll, und zwar auch dann, wenn die Grundschuld - ganz oder teilweise - auf einem Grundstück lastet, das einem Dritten gehört (näher Senat, Urteil vom 20. November 2009 - V ZR 68/09, NJW 2010, 935 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 06.07.2018 - V ZR 115/17

    Vollstreckung des Titelgläubigers nach Abtretung der Grundschuld aus der …

    Wird der neue Gläubiger - etwa durch die Vollstreckung des ermächtigten Titelgläubigers in das persönliche Vermögen des Schuldners - hinsichtlich seiner Ansprüche aus dem Darlehensvertrag vollständig befriedigt, so dass der Sicherungszweck im Verhältnis zwischen Schuldner und Titelgläubiger in Wegfall gerät, kann der Schuldner, wenn er selbst Sicherungsgeber ist (vgl. hierzu Senat, Urteile vom 20. November 2009 - V ZR 68/09, WM 2010, 210 Rn. 14 …und vom 19. April 2013 - V ZR 47/12, WM 2013, 1070 Rn. 22, insoweit in BGHZ 197, 155 nicht abgedruckt), von dem Titelgläubiger die Rückgewähr der Grundschuld oder, falls dieser hierzu nicht in der Lage ist, Schadensersatz verlangen.
  • BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09

    Sicherungsgrundschuld: Sittenwidrigkeit einer anfänglichen Übersicherung; …

    Es entsteht vielmehr eine Gesamtgrundschuld an allen Miteigentumsanteilen (Senat, BGHZ 40, 115, 120 im Anschluss an RGZ 146, 363, 366, und an Senatsurt. v. 12. April 1961, V ZR 91/59, NJW 1961, 1352; BGHZ 106, 19, 22; Urt. v. 20. November 2009, V ZR 68/09, ZfIR 2010, 93, 94).
  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 230/15

    Insolvenzverfahren: Kondizierung einer Sicherungsgrundschuld durch den …

    Maßgeblich für die Frage, wer Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer ist, sind nicht sachenrechtliche Gesichtspunkte, sondern eine Auslegung der Sicherungsvereinbarung (BGH, Urteil vom 20. November 2009 - V ZR 68/09, WM 2010, 210 Rn. 14; Clemente, ZIP 1990, 969, 970).

    Insbesondere muss der Sicherungsgeber nicht mit dem Eigentümer des Grundstücks identisch sein (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1988 - III ZR 107/87, WM 1989, 210, 211; vom 20. November 2009, aaO).

  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17

    Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils: Übrige Miteigentümer als …

    Bestellen - wie hier - mehrere Miteigentümer eine Grundschuld an dem Grundstück, so handelt es sich nämlich um eine Gesamtgrundschuld an den Miteigentumsanteilen (vgl. Senat, Urteil vom 18. November 1988 - V ZR 75/87, BGHZ 106, 19, 22; Urteil vom 20. November 2009 - V ZR 68/09, ZfIR 2010, 93 Rn. 12; dies gilt ebenso für die Hypothek).
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 179/11

    Forderungsprätendentenstreit zwischen der Witwe eines GmbH-Geschäftsführers und …

    Gewöhnlich ist zwar Gläubiger der Rückgewähransprüche gegen den Sicherungsnehmer auch dann der Schuldner, wenn die Sicherheit von einem Dritten gestellt wird (Senat, Urteil vom 20. November 2009 - V ZR 68/09, NJW 2010, 935, 936 Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 23 U 386/09

    Zum Auskunftsanspruch des Bankkunden

    Soweit der BGH in einem Urteil vom 20.11.2009 zu Az V ZR 68/09 entschieden habe, dass der Sicherungszweck einer Darlehenssicherung jederzeit formfrei erweitert werden könne, sei dieses nur durch die Absprache zwischen den Parteien des Sicherungsvertrages möglich.

    Anders als in dem vom Kläger erörterten Fall (BGH, Urteil vom 20.11.2009, V ZR 68/09, NJW 2010, 935) wurde die streitgegenständliche Sicherungserklärung vom 14.12.1992 - wie sich bereits aus den vorgelegten Formularen Anlagen K6 bis K 8 ergibt - nicht gemeinsam mit den übrigen Mitgesellschaftern abgegeben.

    Soweit der Kläger von einer Divergenz zu der Entscheidung des BGH zu V ZR 68/09 ausgeht, liegt diese, wie ausgeführt, aufgrund der nicht vergleichbaren Sachverhalte in Wahrheit nicht vor.

  • OLG Frankfurt, 23.11.2011 - 9 U 76/10

    Zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung auf den Kündigungszeitpunkt

  • OLG Frankfurt, 04.05.2018 - 3 U 103/16

    Sicherungsvertrag für Grundschuld

  • OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 3 U 103/16

    Sicherungsvertrag Grundschuld: Erstreckung auf Mitdarlehensnehmer

  • KG, 02.02.2017 - 21 U 124/16

    Mitwirkungspflicht eines Bruchteilseigentümers an der Einräumung eines …

  • AG Hamburg, 28.09.2010 - 4 C 178/10

    PIN-Nummer, richtige Eingabe durch unbekannten Dritten - Aufbewahrung PIN bei …

  • BGH, 27.10.2011 - V ZR 64/11

    Klärungsbedürftigkeit der Anwendbarkeit der für die Gesamthypothek geltenden …

  • LG Rostock, 11.12.2018 - 2 O 17/17
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 5 U 114/10

    Wann verjährt der Schadensersatzanspruch aus § 281 BGB?

  • VGH Bayern, 29.09.2025 - 8 ZB 25.1259

    Zustimmung zur Widmung als öffentlicher Weg durch zeitlich aufeinanderfolgende …

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