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| BGH, 30.10.1953 - V ZR 76/52 |
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Papierfundstellen
- BB 1953, 1028
- DB 1953, 1054
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (14)
- RG, 29.11.1934 - IV 258/34
Zur Einwirkung des in Art. I § 2 des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels vom …
Auszug aus BGH, 30.10.1953 - V ZR 76/52
Hierher gehören einmal die Fälle, in denen die Erfüllung von Dauerschuldverhältnissen vorübergehend unmöglich wird; bei solchen wird eine vorübergehende Unmöglichkeit sehr bald untragbar (RGZ 105, 387; 146, 60; Warn 1927, 68; OGHZ 3, 393 [397] vgl. neuerdings das Urteil des VI. Zivilsenats vom 27. Mai 1953 - VI ZR 230/52 -).Es kommt vielmehr darauf an, wie die Verhältnisse bei Eintritt des Hindernisses beurteilt werden mußten (RGZ 146, 60 [65/66]; 158, 321 [331] Warn 1927 Nr. 48).
- BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52
Vermögenseinziehung und Lebensversicherung
Auszug aus BGH, 30.10.1953 - V ZR 76/52
Die in ihr angeordnete wirtschaftliche Entrechtung der jüdischen Staatsbürger verstieß in höchstem Maße gegen das allgemeine Rechtsempfinden; die Verordnung war daher niemals Recht, sondern schon zur Zeit ihrer formalen Geltung Unrecht gewesen (ebenso das zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des IV. Zivilsenats vom 8. Oktober 1953 - IV ZR 30/53; vgl. auch die gleichartige Beurteilung der 11. DVO zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 in BGHZ 9, 34 [44]).Daß die Einsatzverordnung Unrecht gewesen ist, kann nicht dazu führen, die von ihr ausgelösten Wirkungen als nicht existierend zu behandeln; wenn die Revision meint, ein rechtswidriges Geschehen könne keine Rechtswirkungen haben, insbesondere nicht auf vertragliche Verpflichtungen einwirken, so ist das irrig (BGHZ 9, 34 [45]).
- RG, 27.09.1938 - I 36/38
1. Kann bei einem gesellschaftsähnlichen Filmherstellungs- und Verwertungsvertrag …
Auszug aus BGH, 30.10.1953 - V ZR 76/52
Es kommt vielmehr darauf an, wie die Verhältnisse bei Eintritt des Hindernisses beurteilt werden mußten (RGZ 146, 60 [65/66]; 158, 321 [331] Warn 1927 Nr. 48).Hätten sie diesen Willen zum Ausdruck gebracht, so wären sie im Falle der nachträglichen Behebung des Hindernisses gehalten gewesen, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen (RGZ 158, 321; 168, 321; 168, 346; OGHZ 3, 393).
- BGH, 27.05.1953 - VI ZR 230/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.10.1953 - V ZR 76/52
Hierher gehören einmal die Fälle, in denen die Erfüllung von Dauerschuldverhältnissen vorübergehend unmöglich wird; bei solchen wird eine vorübergehende Unmöglichkeit sehr bald untragbar (RGZ 105, 387; 146, 60; Warn 1927, 68; OGHZ 3, 393 [397] vgl. neuerdings das Urteil des VI. Zivilsenats vom 27. Mai 1953 - VI ZR 230/52 -). - RG, 12.11.1923 - VI 1286/22
Unmöglichkeit der Leistung. Geldentwertung.
Auszug aus BGH, 30.10.1953 - V ZR 76/52
Dabei handelt es sich um eine Anwendung des allgemeinen Gedankens, daß das zeitweilige Unterbleiben der Leistung eine vertragsmäßige Erfüllung nicht mehr zuläßt, wenn es zur Folge hat, daß der Vertragszweck nicht mehr in der vorgesehenen Weise erreicht werden kann (BGH MDR 1951, 153) Aus demselben Gedanken ist bei Geschäften des Warenhandels vielfach ein vorübergehendes Leistungshindernis als schuldbefreiend angesehen worden; der Handel pflegt kurzfristig zu disponieren und diese Dispositionen werden schon durch zeitweilige Unmöglichkeit der Lieferung in der Regel so gestört, daß ein Festhalten am Vertrage nicht zumutbar ist (RGZ 107, 156 [158 f.]). - BGH, 19.12.1950 - I ZR 7/50
Zulässigkeit des Rechtsmittels
Auszug aus BGH, 30.10.1953 - V ZR 76/52
Dabei handelt es sich um eine Anwendung des allgemeinen Gedankens, daß das zeitweilige Unterbleiben der Leistung eine vertragsmäßige Erfüllung nicht mehr zuläßt, wenn es zur Folge hat, daß der Vertragszweck nicht mehr in der vorgesehenen Weise erreicht werden kann (BGH MDR 1951, 153) Aus demselben Gedanken ist bei Geschäften des Warenhandels vielfach ein vorübergehendes Leistungshindernis als schuldbefreiend angesehen worden; der Handel pflegt kurzfristig zu disponieren und diese Dispositionen werden schon durch zeitweilige Unmöglichkeit der Lieferung in der Regel so gestört, daß ein Festhalten am Vertrage nicht zumutbar ist (RGZ 107, 156 [158 f.]). - BGH, 15.05.1953 - V ZR 95/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.10.1953 - V ZR 76/52
Insbesondere bei Grundstückskäufen ist ausgesprochen worden, daß ein Vertrag nicht dadurch hinfällig wird, daß das Genehmigungsverfahren längere Zeit beansprucht (OGHZ 2, 247; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 15. Mai 1953 - V ZR 95/52 -). - RG, 24.11.1922 - III 69/22
Zeitweilige Leistungsunmöglichkeit
Auszug aus BGH, 30.10.1953 - V ZR 76/52
Hierher gehören einmal die Fälle, in denen die Erfüllung von Dauerschuldverhältnissen vorübergehend unmöglich wird; bei solchen wird eine vorübergehende Unmöglichkeit sehr bald untragbar (RGZ 105, 387; 146, 60; Warn 1927, 68; OGHZ 3, 393 [397] vgl. neuerdings das Urteil des VI. Zivilsenats vom 27. Mai 1953 - VI ZR 230/52 -). - RG, 20.02.1917 - III 384/16
Unmöglichkeit der Leistung
Auszug aus BGH, 30.10.1953 - V ZR 76/52
Andererseits hat das Reichsgericht jedoch auch entschieden, eine völlige Ungewißheit darüber, ob und wann ein Leistungshindernis behoben werden könne, schließe es aus, von einer nur vorübergehenden Unmöglichkeit zu sprechen, rechtfertige vielmehr eine endgültige Befreiung des Schuldners (RGZ 142, 114; 89, 203; SeuffArch 76, 157; Warn 1918, 87 und 88; Warn 1927, 48). - BGH, 08.10.1953 - IV ZR 30/53
Rückerstattung
Auszug aus BGH, 30.10.1953 - V ZR 76/52
Die in ihr angeordnete wirtschaftliche Entrechtung der jüdischen Staatsbürger verstieß in höchstem Maße gegen das allgemeine Rechtsempfinden; die Verordnung war daher niemals Recht, sondern schon zur Zeit ihrer formalen Geltung Unrecht gewesen (ebenso das zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des IV. Zivilsenats vom 8. Oktober 1953 - IV ZR 30/53; vgl. auch die gleichartige Beurteilung der 11. DVO zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 in BGHZ 9, 34 [44]). - RG, 28.06.1918 - II 69/18
Unmöglichkeit der Erfüllung
- RG, 14.08.1941 - II 49/41
1. Kann auf künftige Leistung geklagt werden, wenn die Leistung infolge von …
- RG, 24.11.1922 - III 82/22
Beamtenunfallfürsorge; Eisenbahnhilfsbeamte
- RG, 23.02.1942 - V 110/41
1. Wie wirkt die Genehmigung einer Devisenstelle auf den Bestand des …
- BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06
Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum …
Dabei ist die Frage, ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, nach dem Zeitpunkt des Eintritts des Hindernisses zu beurteilen (Senat, Urt. v. 30. Oktober 1953, V ZR 76/52, LM BGB § 275 Nr. 4;… BGH, Urt. v. 9. Juli 1955, VI ZR 108/54, aaO; BGHZ 83, 197, 200).Grundstückskaufverträge werden nicht schon dadurch hinfällig, dass solche Verfahren Zeit in Anspruch nehmen (vgl. OGHZ 2, 247, 252; Senat, Urt. v. 30. Oktober 1953, V ZR 76/52, aaO).
- AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 280/19
Beendigung nichteheliche Lebensgemeinschaft - Eigentumsverhältnisse an …
Eine dauernde Unmöglichkeit oder ein dauerndes Unvermögen zur Herausgabe einer Sache steht auch dann fest, wenn völlige Ungewißheit darüber herrscht, ob und wann ein der Herausgabe entgegenstehendes unstreitiges Leistungshindernis behoben werden kann (BGH, Urteil vom 12.05.1982, Az.: VIII ZR 132/81, u.a. in: WM 1982, Seiten 749 f.; BGH, Urteil vom 30.10.1953, Az.: V ZR 76/52, u.a. in: BeckRS 1953, Nr. 31203262 = LM BGB § 275 Nr. 4). - BGH, 11.03.1982 - VII ZR 357/80
Restwerklohn trotz nicht ausführbarer Montage - Iran-Fall
Dabei ist die Frage, ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, nach dem Zeitpunkt des Eintritts dieses Hindernisses zu beurteilen (BGH Urteil vom 27. Mai 1953 - VI ZR 230/52 = LM BGB § 275 Nr. 3 m.w.N.; vom 30. Oktober 1953 - V ZR 76/52 = LM a.a.O. Nr. 4;… vom 9. Juli 1955 - VI ZR 108/54 = LM a.a.O. Nr. 7; vom 10. Juni 1970 - VIII ZR 99/68 = WM 1970, 963).
- BGH, 12.05.1982 - VIII ZR 132/81
Unmöglichkeit der Herausgabe gestohlener Gegenstände - Beweis des Besitzes durch …
Eine dauernde Unmöglichkeit oder ein dauerndes Unvermögen zur Herausgabe einer Sache steht auch dann fest, wenn völlige Ungewißheit darüber herrscht, ob und wann ein der Herausgabe entgegenstehendes unstreitiges Leistungshindernis behoben werden kann (BGH Urteil vom 30. Oktober 1953 - V ZR 76/52 - LM BGB § 275 Nr. 4). - BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65
Vorübergehende Unmöglichkeit der Leistung
Hier ist zwar unter "Unmöglichkeit" regelmäßig ein Zustand zu verstehen, der das Erbringen der Leistung für immer ausschließt (RGZ 168, 321, 327 f); aber ausnahmsweise wird, zumal bei Dauerschuldverhältnissen, auch ein nur vorübergehendes Erfüllungshindernis unter bestimmten Voraussetzungen - nämlich wenn ca die Erreichung des Vertragszwecks in Frage stellt und dem anderen Partner die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann - einer dauernden Unmöglichkeit gleichgestellt (Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1953, V ZR 76/52, LM BGB § 275 Nr. 4, mit Nachweisen). - BGH, 19.09.1995 - VI ZR 377/94
Ansprüche eines in Westberlin ansässigen Eigentümers nach Übertragung auf den …
Es liegt ein Fall der dauernden Unmöglichkeit vor, da aus der maßgeblichen Sicht des damaligen Zeitpunktes keine realistische Aussicht darauf bestand, daß sich die Rechtssituation noch einmal ändern würde (siehe für den - vergleichbaren - Fall des Eintritts dauernder Unmöglichkeit infolge der Beeinträchtigung von Vermögenspositionen durch NS-Repressalien BGH, Urteil vom 30. Oktober 1953 - V ZR 76/52 - LM Nr. 4 zu § 275 BGB). - OLG Rostock, 08.10.2009 - 3 U 224/08
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Investitionsvorhabens; Abgrenzung zum …
Dabei ist die Frage, ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, zum Zeitpunkt des Eintritts dieses Hindernisses in einer ex post-Betrachtung nach dem Kenntnisstand der letzten mündlichen Verhandlung zu beurteilen (…BGH, Urt. v. 11.03.1982, VII ZR 357/80, NJW 1982, 1458;… Urt. v. 09.07.1955, VI ZR 108/54, WM 1955, 1346; Urt. v. 30.10.1953, V ZR 76/52, LM Nr. 4 zu § 275 BGB = BB 1953, 1028;… KG Berlin, Urt. v. 04.09.1998, 17 U 3053/97, VIZ 2000, 677). - BGH, 07.02.1969 - V ZR 112/65
Verkauf von Grundstücken zum Zweck der Bebauung - Versagung der behördlichen …
Auch diese Erwägungen sind rechtlich fehlerfrei (vgl. wegen der Behandlung einer vorübergehenden Unmöglichkeit wie eine dauernde die Urteile vom 19. Dezember 1950 - I ZR 7/50 MDR 1951, 153, vom 27. Mai 1953 - VI ZR 230/52 LM BGB § 275 Nr. 3, und vom 30. Oktober 1953 - V ZR 76/52 LM a.a.O. Nr. 4) und werden von der Revision nicht angegriffen. - BGH, 15.12.1975 - II ZR 49/74
Abwicklung von Wertpapiergeschäften über ein Kontokorrentkonto - Ankauf von …
Eine dauernde Unmöglichkeit bzw. ein dauerndes Unvermögen steht dann fest, wenn völlige Ungewißheit darüber herrscht, ob und wann das Leistungshindernis behoben werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1953 - V ZR 76/52, LM BGB § 275 Nr. 4). - BGH, 11.02.1955 - V ZR 111/53
Rechtsmittel
Zunächst ist hier der Angriff der Revision unbegründet, das Berufungsgericht verstosse mit seinem Gedankengang gegen die Grundsätze des Urteils des Senats vom 30. Oktober 1953 - V ZR 76/52 - (Lind Möhr, Nachschlagewerk Nr. 4 zu BGB § 275 = BB 1953, 1028 = Betrieb 1953, 1054). - BGH, 24.02.1955 - II ZR 244/53
Rechtsmittel
- BGH, 26.03.1980 - V ZR 35/79
Verpflichtung zur Bestellung einer neuen Tankstellendienstbarkeit nach Löschung …
- BGH, 31.01.1962 - VIII ZR 140/61
Rechtsmittel
- BGH, 09.02.1955 - VI ZR 172/52
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