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Rechtsprechung
   BGH, 31.01.1964 - V ZR 77/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,3488
BGH, 31.01.1964 - V ZR 77/62 (https://dejure.org/1964,3488)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1964 - V ZR 77/62 (https://dejure.org/1964,3488)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1964 - V ZR 77/62 (https://dejure.org/1964,3488)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.01.1962 - V ZR 70/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.01.1964 - V ZR 77/62
    Das Mißverhältnis muß aber so groß sein, daß es den Schluß auf bewußte oder doch grob fahrlässige Ausnutzung irgendeines den Vertragsgegner hemmenden Tatumstandes zwingend nahelegt (Urteile des Senats vom 17. Januar 1962, V ZR 70/60 S. 5 und vom 29. Mai 1963, V ZR 12/62 S. 6, jeweils unter Hinweis auf RGZ 150, 1, 6).

    Da die Vereinbarung offensichtlich den Unterhalt der Klägerin sichern sollte, handelt es sich bei ihr nicht um eine Wertsicherungsklausel im Sinne des § 3 WährG, sondern lediglich um eine nicht unter diese Vorschrift fallende Spannungsklausel (Urteil des Senats vom 17. Januar 1962, V ZR 70/60 S. 7; IX § 133 - A - BGB Nr. 2; vgl. auch Urteile des Senats vom 17. September 1954, V ZR 79/53, BGHZ 14, 306, 310 ff und vom 1. Februar 1960, V ZR 113/58, LM § 3 WährG Nr. 11).

  • RG, 13.03.1936 - GSZ

    Wucher - § 138 Abs. 1 BGB, auffälliges Mißverhältnis, Volksempfinden, …

    Auszug aus BGH, 31.01.1964 - V ZR 77/62
    Soweit die Revision rügt, das Berufungsgericht habe die Rechtsprechung (RGZ 150, 1) nicht beachtet, nach der schon aus einem auffälligen Mißverhältnis auf eine verwerfliche Gesinnung des Vertragsgegners geschlossen werden könne, ist ihr zwar darin beizutreten, daß das Maß des Mißverhältnisses eine wichtige Erkenntnisquelle für die Sinnesart des die Vorteile hinnehmenden Vertragsteils ist.

    Das Mißverhältnis muß aber so groß sein, daß es den Schluß auf bewußte oder doch grob fahrlässige Ausnutzung irgendeines den Vertragsgegner hemmenden Tatumstandes zwingend nahelegt (Urteile des Senats vom 17. Januar 1962, V ZR 70/60 S. 5 und vom 29. Mai 1963, V ZR 12/62 S. 6, jeweils unter Hinweis auf RGZ 150, 1, 6).

  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 79/53

    Genehmigung nach Währungsgesetz

    Auszug aus BGH, 31.01.1964 - V ZR 77/62
    Da die Vereinbarung offensichtlich den Unterhalt der Klägerin sichern sollte, handelt es sich bei ihr nicht um eine Wertsicherungsklausel im Sinne des § 3 WährG, sondern lediglich um eine nicht unter diese Vorschrift fallende Spannungsklausel (Urteil des Senats vom 17. Januar 1962, V ZR 70/60 S. 7; IX § 133 - A - BGB Nr. 2; vgl. auch Urteile des Senats vom 17. September 1954, V ZR 79/53, BGHZ 14, 306, 310 ff und vom 1. Februar 1960, V ZR 113/58, LM § 3 WährG Nr. 11).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 113/58
    Auszug aus BGH, 31.01.1964 - V ZR 77/62
    Da die Vereinbarung offensichtlich den Unterhalt der Klägerin sichern sollte, handelt es sich bei ihr nicht um eine Wertsicherungsklausel im Sinne des § 3 WährG, sondern lediglich um eine nicht unter diese Vorschrift fallende Spannungsklausel (Urteil des Senats vom 17. Januar 1962, V ZR 70/60 S. 7; IX § 133 - A - BGB Nr. 2; vgl. auch Urteile des Senats vom 17. September 1954, V ZR 79/53, BGHZ 14, 306, 310 ff und vom 1. Februar 1960, V ZR 113/58, LM § 3 WährG Nr. 11).
  • BGH, 12.01.1962 - V ZR 179/60
    Auszug aus BGH, 31.01.1964 - V ZR 77/62
    Da die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit eines Menschen, wie in der Revisionserwiderung mit Recht hervorgehoben wird und der Senat auch schon mehrfach ausgesprochen hat (Urteil vom 28. November 1962, V ZR 142/60 S. 12 ff mit weiteren Nachweisen), in der Regel nicht besonders schwierig ist, war das Berufungsgericht entgegen der Meinung der Revision auch nicht gehalten, das von der Klägerin beantragte Spezialgutachten, das ein Obergutachten gewesen wäre, einzuholen (vgl. Urteil des Senats vom 12. Januar 1962, V ZR 179/60, NJW 1962, 676).
  • BGH, 28.06.1961 - V ZR 14/60
    Auszug aus BGH, 31.01.1964 - V ZR 77/62
    Diese konnte sich das Berufungsgericht hier auf Grund seiner Lebenskenntnis und Erfahrung im allgemeinen zutrauen (vgl. Urteil des Senats vom 28. Juni 1961, V ZR 14/60, NJW 1961, 2061 Nr. 3).
  • BGH, 28.11.1962 - V ZR 142/60

    Anspruch auf Bewilligung einer Löschung von Auflassungsvormerkungen - Nichtigkeit …

    Auszug aus BGH, 31.01.1964 - V ZR 77/62
    Da die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit eines Menschen, wie in der Revisionserwiderung mit Recht hervorgehoben wird und der Senat auch schon mehrfach ausgesprochen hat (Urteil vom 28. November 1962, V ZR 142/60 S. 12 ff mit weiteren Nachweisen), in der Regel nicht besonders schwierig ist, war das Berufungsgericht entgegen der Meinung der Revision auch nicht gehalten, das von der Klägerin beantragte Spezialgutachten, das ein Obergutachten gewesen wäre, einzuholen (vgl. Urteil des Senats vom 12. Januar 1962, V ZR 179/60, NJW 1962, 676).
  • BGH, 29.05.1963 - V ZR 12/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.01.1964 - V ZR 77/62
    Das Mißverhältnis muß aber so groß sein, daß es den Schluß auf bewußte oder doch grob fahrlässige Ausnutzung irgendeines den Vertragsgegner hemmenden Tatumstandes zwingend nahelegt (Urteile des Senats vom 17. Januar 1962, V ZR 70/60 S. 5 und vom 29. Mai 1963, V ZR 12/62 S. 6, jeweils unter Hinweis auf RGZ 150, 1, 6).
  • BGH, 09.10.1964 - V ZR 109/62
    Gegen dio Rochtswirksarakeit dieser Vereinbarung bestehen, wie die Vorin3tanzen zutreffend angenommen haben (vgl. S. 8 des landgerichtlichen Urteils; eine ausdrückliche Stellungnahme im Berufungsurteil fehlt), keine durchgreifenden Bedenken; vereinbart wurde freilich eine "Angleichung" der noch ausstehenden Kaufpreisraten an gewisse, die Mindestgrenzo von 5 l ß> überschreitende Schv/ankungen der Lebenshaltungskosten, allein es handelte sich bei jener Regelung - die nach dem unbestritteno-gebliebenen Sachvortrag der Klägerin (Klageschrift S. 2, Berufungsbegründung S. 3) ihren Lebensunterhalt sichern sollte - nur um eine währungsrechtlich nicht zu beanstandende sogenannte Spannungsklausel (Urteil des erkennenden Senats vom 31. Januar 1964, V ZR 77/62, S. 12, m. Nachw.; vgl. außerdem BGH WH 1963, 315, 317).
  • BGH, 27.04.1965 - V ZR 245/62

    Verkauf zweier Grundstücke nach Tod eines nahen Angehörigen - Rechtsgeschäftliche …

    Diese Umstände dahin zu würdigen, daß sie, und zwar auch für einen Sachverständigen, keinen Schluß auf das Vorliegen einer geistigen Störung der Klägerin zuließen, konnte sich das Berufungsgericht auf Grund seiner Lebenskenntnis und Erfahrung im allgemeinen zutrauen (vgl. Urteile des Senats vom 31. Januar 1964, V ZR 77/62, S. 10 und vom 28. Juni 1961, V ZR 14/60, NJW 1961, 2061 Nr. 3).
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