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| BGH, 14.05.1954 - V ZR 80/53 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- RG, 02.10.1888 - 1631/88
50. Ist in Preußen das unberechtigte Sammeln und Mitnehmen von Kohlen aus der …
Auszug aus BGH, 14.05.1954 - V ZR 80/53
2; dagegen Klostermann-Thielmann, 6. Aufl. § 1 Anm. 7 S. 20 oben; RGSt 18, 188 [189]).Eine Halde als bewegliche Sache im Rechtssinne wird demgemäß als im Eigentum des Bergbauberechtigten stehendes Zubehör (Pertinenzstück) des Bergwerks angesehen, was auch für die Zeit vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt (Preuss. Obertribunal vom 16. Mai 1879 in "Zeitschrift für Bergrecht" 21, 388; vgl. auch RGSt 18, 188 [191]; Hense in "Zeitschrift für Bergrecht" 37, 91 ff, 93, 96), soweit sie im Einzelfall nicht überhaupt wesentlicher Bestandteil des Bergwerks ist (wegen des Eigentums des Bergbauberechtigten vgl. auch RG in Daubenspeck, Bergrechtliche Entscheidungen Nr. 32 S. 71).
- RG, 17.10.1900 - V 195/00
Grundabtretung für den Bergbaubetrieb
Auszug aus BGH, 14.05.1954 - V ZR 80/53
Doch ist kennzeichnend, wie das Reichsgericht die Rückgabepflicht des Bergwerkseigentümers nach § 137 PrAllgBergG beurteilt hat (RGZ 47, 288). - RG, 14.11.1938 - V 37/38
1. Über die Grenzen der Revisibilität reichsrechtlicher Vorschriften, die im …
Auszug aus BGH, 14.05.1954 - V ZR 80/53
Dass aber der Ausnahmetatbestand des § 95 BGB vorliegt, hat die Partei zu beweisen, die sich auf ihn beruft (RGZ 158, 362 [375]).
- BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51
Behelfsheim auf fremdem Grundstück
Auszug aus BGH, 14.05.1954 - V ZR 80/53
Richtig ist zwar, dass die feste Verbindung mit dem Grundstück die Eigenschaft einer beweglichen Sache in der Regel dann nicht aufhebt, wenn sie in Ausübung eines Pachtvertrages erfolgt (BGHZ 8, 1 und Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk Nr. 2 zu BGB § 95). - RG, 19.09.1903 - V 106/03
66. Zubehör.
Auszug aus BGH, 14.05.1954 - V ZR 80/53
Solche Anlagen können ferner auch dann Zubehör eines Betriebs sein, wenn sie auf erpachtetem fremden Grund und Boden stehen (RGZ 55, 281 [284]). - RG, 05.07.1905 - V 12/05
Bestandteile des Bergwerkseigentums; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
Auszug aus BGH, 14.05.1954 - V ZR 80/53
Steht aber fest, dass diese Aufschüttungen schon nach dem Willen der Beteiligten und insbesondere der Zeche "Vereinigte Trappe" nicht zu vorübergehendem Zwecke erfolgt sind, so braucht nicht darauf eingegangen zu werden, wie die Rechtsprechung diesen gerade in Bezug auf bergbauliche Anlagen auf fremdem Grundstück abgegrenzt hat (vgl. einerseits RGZ 61, 188 [191/193], wo auf die natürliche zeitliche Begrenzung eines jeden Bergbaubetriebs entscheidend abgestellt wird, und andererseits RGZ 153, 231 [235], wo die Beurteilung der Frage, ob Sachen im Rechtssinne als nur zu einem vorübergehenden oder als zu einem dauernden Zwecke verbunden anzusehen sind, nicht philosophisch-theoretischen, sondern wirtschaftlich-praktischen Gesichtspunkten unterworfen wird und wo den besonderen Umständen des Einzelfalles, namentlich der zu erwartenden Lebensdauer des Bergwerks auf der einen und der verbundenen Sachen auf der anderen Seite, die entscheidende Bedeutung beigemessen wird). - BGH, 18.02.1954 - IV ZR 126/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.05.1954 - V ZR 80/53
Bedenken könnten allerdings gegen die summarische Verweisung im Tatbestand des angefochtenen Urteils auf die umfangreichen Beiakten bestehen, indem besonders im Hinblick auf einzelne wörtliche Wiedergaben von Aktenstellen im Urteil Zweifel obwalten könnten, in welchem Umfange diese Akten Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Februar 1954 - IV ZR 126/53). - RG, 13.01.1937 - V 201/36
1. Ist eine nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügte Maschine …
Auszug aus BGH, 14.05.1954 - V ZR 80/53
Steht aber fest, dass diese Aufschüttungen schon nach dem Willen der Beteiligten und insbesondere der Zeche "Vereinigte Trappe" nicht zu vorübergehendem Zwecke erfolgt sind, so braucht nicht darauf eingegangen zu werden, wie die Rechtsprechung diesen gerade in Bezug auf bergbauliche Anlagen auf fremdem Grundstück abgegrenzt hat (vgl. einerseits RGZ 61, 188 [191/193], wo auf die natürliche zeitliche Begrenzung eines jeden Bergbaubetriebs entscheidend abgestellt wird, und andererseits RGZ 153, 231 [235], wo die Beurteilung der Frage, ob Sachen im Rechtssinne als nur zu einem vorübergehenden oder als zu einem dauernden Zwecke verbunden anzusehen sind, nicht philosophisch-theoretischen, sondern wirtschaftlich-praktischen Gesichtspunkten unterworfen wird und wo den besonderen Umständen des Einzelfalles, namentlich der zu erwartenden Lebensdauer des Bergwerks auf der einen und der verbundenen Sachen auf der anderen Seite, die entscheidende Bedeutung beigemessen wird).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1995 - 21 A 2273/91
Ordnungspflichtigkeit bei Sicherung eines in fester Verbindung mit der …
Rn. 114 vgl. RG, Urteil vom 5. Juli 1905 - Rep. V. 12/05, RGZ 61, 188; Urteil vom 14. September 1939, V 46/39, RGZ 161, 203; BGH, Urteil vom 14. Mai 1954 - V ZR 80/53, ZfB 95, 444 (zu Halden). - BGH, 13.05.1955 - V ZR 141/54
Bergrechtliches Aneignungsrecht. Haldenmineral
Der Senat hat die Bedeutung des § 54 Abs. 2 PreußAllgBergG bereits im Urteil vom 14. Mai 1954 - V ZR 80/53 (Zeitschrift für Bergrecht 95, 444) erörtert.
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