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| BGH, 16.01.1957 - V ZR 82/55 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.10.1956 - II ZR 153/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.01.1957 - V ZR 82/55
In solchen Fällen ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 145, 390 [392 ff]; 146, 348 [354 f]; 151, 239 [249 f]; DR 1941, 1741), der sich der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 1, 168 [169]; 3, 383 [390]) und der Bundesgerichtshof (Lind-Möhr Nr. 2 zu § 161 ZPO; NJW 1956, 1878) angeschlossen haben, eine Wiedergabe der Zeugenaussagen im Berufungsurteil, sofern dieses dem Rechtsmittel der Revision unterliegt, unerläßlich (…vgl. auch Stein-Jonas-Schönke 17. Aufl. § 161 ZPO Anm. II;… Baumbach-Lauterbach 24. Aufl § 161 ZPO Anm. 2).Die Frage aber, ob die bei Anwendung des § 161 ZPO erforderliche Wiedergabe des Beweisergebnisses im Urteil durch eine Bezugnahme auf den Inhalt einer Aufzeichnung des Berichterstatters ersetzt werden könne, ist trotz verschiedentlich gegen eine solche Handhabung erhobener Bedenken (Schlußabsatz der Reichsgerichts-Entscheidung DR 1941, 1741 Nr. 20; RG Warn 1937 Nr. 34; OGHZ 3, 383 [390]; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 7. Auf. § 119 IV 5 Abs. 3, S 563 f) doch von der herrschenden Meinung bejaht worden (RG DR 1941, 1741;… Baumbach-Lauterbach 24. Aufl § 161 ZPO Anm. 2;… Stein-Jonas-Schönke 17. Aufl § 161 ZPO Anm. II); auch der Bundesgerichtshof hat sich dem angeschlossen (NJW 1956, 1878).
- RG, 13.11.1940 - II 44/40
Ist bei einer bereits ins Leben getretenen offenen Handelsgesellschaft oder …
Auszug aus BGH, 16.01.1957 - V ZR 82/55
Denn jeder Verhandlungspartner muß die Erklärung des Gegners so gegen sich gelten lassen, wie sie nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu verstehen ist (RGZ 165, 193 [198]). - BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.01.1957 - V ZR 82/55
Im Tatbestand des angefochtenen Urteils - wo die Wiedergabe des Beweisergebnisses hätte erfolgen sollen (RGZ 145, 393; RG HRR 1937 Nr. 407; BGH MDR 1955, 92) - wird indessen über den Inhalt der Zeugenaussagen ebensowenig etwas mitgeteilt wie in dem Sitzungsprotokoll vom 8. Februar 1955.
- RG, 22.11.1934 - VI 288/34
1. Ist der Inhalt der Aussage eines vor dem Berufungsgericht vernommenen Zeugen …
Auszug aus BGH, 16.01.1957 - V ZR 82/55
In solchen Fällen ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 145, 390 [392 ff]; 146, 348 [354 f]; 151, 239 [249 f]; DR 1941, 1741), der sich der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 1, 168 [169]; 3, 383 [390]) und der Bundesgerichtshof (Lind-Möhr Nr. 2 zu § 161 ZPO; NJW 1956, 1878) angeschlossen haben, eine Wiedergabe der Zeugenaussagen im Berufungsurteil, sofern dieses dem Rechtsmittel der Revision unterliegt, unerläßlich (…vgl. auch Stein-Jonas-Schönke 17. Aufl. § 161 ZPO Anm. II;… Baumbach-Lauterbach 24. Aufl § 161 ZPO Anm. 2). - RG, 21.01.1935 - VI 478/34
Ist im Fall des Widerrufs eines gerichtlichen Geständnisses, das ein …
Auszug aus BGH, 16.01.1957 - V ZR 82/55
In solchen Fällen ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 145, 390 [392 ff]; 146, 348 [354 f]; 151, 239 [249 f]; DR 1941, 1741), der sich der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 1, 168 [169]; 3, 383 [390]) und der Bundesgerichtshof (Lind-Möhr Nr. 2 zu § 161 ZPO; NJW 1956, 1878) angeschlossen haben, eine Wiedergabe der Zeugenaussagen im Berufungsurteil, sofern dieses dem Rechtsmittel der Revision unterliegt, unerläßlich (…vgl. auch Stein-Jonas-Schönke 17. Aufl. § 161 ZPO Anm. II;… Baumbach-Lauterbach 24. Aufl § 161 ZPO Anm. 2). - RG, 15.05.1936 - II 196/35
1. Über das Erfordernis der Lückenlosigkeit des Preisbindungssystems für …
Auszug aus BGH, 16.01.1957 - V ZR 82/55
In solchen Fällen ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 145, 390 [392 ff]; 146, 348 [354 f]; 151, 239 [249 f]; DR 1941, 1741), der sich der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 1, 168 [169]; 3, 383 [390]) und der Bundesgerichtshof (Lind-Möhr Nr. 2 zu § 161 ZPO; NJW 1956, 1878) angeschlossen haben, eine Wiedergabe der Zeugenaussagen im Berufungsurteil, sofern dieses dem Rechtsmittel der Revision unterliegt, unerläßlich (…vgl. auch Stein-Jonas-Schönke 17. Aufl. § 161 ZPO Anm. II;… Baumbach-Lauterbach 24. Aufl § 161 ZPO Anm. 2).
- BGH, 01.03.1957 - VIII ZR 286/56
Rechtsmittel
Für diesen Fall hat aber die jetzt herrschende Meinung, der sich auch der erkennende Senat anschließt, die Bezugnahme im Tatbestand des Berufungsurteils auf einen bei den Akten befindlichen Vermerk des Berichterstatters für genügend erachtet (RG DR 1941, 1741;… Baumbach-Lauterbach a.a.O. § 161 Anm. 2;… Stein-Jonas-Schönke a.a.O. § 161 Anm. II; Urteile des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 1956 II ZR 153/55 = NJW 1956, 1878 und vom 16. Januar 1957 V ZR 82/55, bislang nicht veröffentlicht).Ob dabei im Regelfall vorausgesetzt wird, daß die das Ergebnis der Vernehmung (Anhörung) enthaltende Aufzeichnung des Berichterstatters den Anwälten vor der Urteilsfällung mitgeteilt worden ist, ist unerheblich (Urteil V ZR 82/55 vom 16. Januar 1957).
- BGH, 11.05.1964 - VIII ZR 177/62
- BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 157/71
Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs - Unterbleiben …
Auch der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem von Mezger a.a.O. S. 1702 erwähnten Urteil vom 16. Januar 1957 - V ZR 82/55 - betont, im Regelfalle müsse die das Beweisergebnis enthaltende Aufzeichnung des Berichterstatters rechtzeitig vor der Urteilsfällung den Parteivertretern mitgeteilt werden.
- BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 169/59
Verweis eines Berufungsurteiles zur Wiedergabe von einer Zeugenaussage auf einen …
Auch der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem Urteil vom 16. Januar 1957 - V ZR 82/55 - die Bezugnahme noch für genügend angesehen, wenn die Abschriften des Aktenvermerks den Parteivertretern zusammen mit der Ausfertigung des inzwischen in einem besonderen Verkündungstermin ergangenen Berufungsurteils übersandt werden. - BGH, 02.11.1960 - V ZR 150/59
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Auf die Revision des Klägers hat der erkennende Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen (Urteil vom 16. Januar 1957, V ZR 82/55). - BGH, 30.05.1958 - V ZR 1/57
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Von einer Feststellung des Inhalts der Aussagen im Sitzungsprotokoll hat das Berufungsgericht gemäß § 161 ZPO Abstand genommen und ihn stattdessen, wie dies nach einhelliger Rechtsprechung und Lehre erforderlich war (vgl. die Nachweisungen im Urteil des erkennenden Senats vom 16. Januar 1957, V ZR 82/55, S. 6), im Tatbestand des alsbald danach ergangenen Urteils wiedergegeben. - BGH, 11.11.1957 - III ZR 126/56
Rechtsmittel
Nach der jetzt herrschenden, vom erkennenden Senat geteilten Meinung genügt jedoch in einem Falle, in dem wie hier das Urteil unmittelbar im Anschluß an die Beweisaufnahme und die ihr folgende Schlußverhandlung ergeht, daß der Tatbestand des Berufungsurteils auf einen bei den Akten befindlichen, von dem Berichterstatter gefertigten Vermerk Bezug nimmt, der den wesentlichen Inhalt einer Zeugenaussage wiedergibt (vgl. hierzu eingehend Urteile vom 11. Oktober 1956 II ZR 153/55 = NJW 1957, 16. Januar 1957 V ZR 82/55 und vom 1. März 1957 VIII ZR 286/56 mit weiteren Belegstellen). - BGH, 07.01.1959 - V ZR 132/57
Rechtsmittel
Auf Revision des Klägers hat der erkennende Senat dieses Urteil am 16. Januar 1957 aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (V ZR 82/55).
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