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| BGH, 18.01.1961 - V ZR 83/59 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1961, 307
- DNotZ 1961, 398
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.04.1959 - IV ZR 311/58
Restitutionsklage
Auszug aus BGH, 18.01.1961 - V ZR 83/59
Bestand aber keine Fragepflicht, so war das Berufungsgericht auch nicht verpflichtet, auf Grund des Vorbringens in dem nach jener Schlußverhandlung nachgereichten Schriftsatz der Beklagten vom 3. März 1959 (GA 93) die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen (eine Nachschubsfrist nach § 272 a ZPO war weder vom Gericht bestimmt, noch lagen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor); der Aufklärungsanlaß konnte vielmehr erst durch jenen nachträglichen Schriftsatz entstehen und begründete deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, an welcher festzuhalten ist, eine Pflicht zur Wiedereröffnung nicht (BGHZ 30, 60, 65/67;… die von Wieczorek für seine abweichende Auffassung a.a.O. § 156 B bis B II c herangezogene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts HEZ 2, 291 betrifft den Sonderfall, daß das Berufungsgericht eine Nachschubsfrist gewährt hatte, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen). - BGH, 19.12.1953 - II ZR 27/53
Zurückweisung nachgeholten Bestreitens
Auszug aus BGH, 18.01.1961 - V ZR 83/59
Nach der allerdings vom Reichsgericht abweichenden, aber festzuhaltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 12, 49 = NJW 1954, 600 mit zustimmender Anmerkung Lent = LM ZPO § 529 Nr. 6 mit Anmerkung Johannsen;… ebenso Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts 8. Aufl. § 137 III 2, § 76 III 4 a;… Zöller, ZPO 9. Aufl. § 529 Anm. 2 gegen Wieczorek, ZPO § 529 C II a 3, § 531 A I a) ist auch das bloße Bestreiten ein Verteidigungsmittel, das jedenfalls nach Absatz 2 von § 529 ZPO zurückgewiesen werden kann (…nicht erkennbar ist, wieso dadurch ein Beklagter im Verhältnis zum Kläger schlechter gestellt sein soll, wie Wieczorek a.a.O. meint). - BGH, 22.10.1958 - V ZR 29/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.01.1961 - V ZR 83/59
Hinsichtlich der Annahme einer stillschweigenden Befreiung hat der erkennende Senat zwar im Urteil vom 22. Oktober 1958 V ZR 29/58 Bedenken gegen einen allzu weiten Anwendungsbereich geäußert, jedoch in einer anderen als der hier interessierenden Richtung (vgl. auch das Urteil vom 5. März 1951, IV ZR 64/50, Leitsatz abgedruckt in NJW 51, 354, abweichend von dem in der selben Sache ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Köln HEZ 2, 37). - RG, 07.12.1910 - I 240/09
Rückversicherung. Selbstbehalt.
Auszug aus BGH, 18.01.1961 - V ZR 83/59
Allerdings käme, da der Hypothekenbestellungsvertrag entsprechend den Einleitungsworten der notariellen Urkunde von 1951 von der Erstbeklagten sowohl im eigenen Namen (als Schuldnerin und Eigentümerin) wie als Vertreterin des Klägers (als Gläubiger) abgeschlossen wurde, bei einer von der objektiven Verkehrsbedeutung des Urkundenwortlauts abweichenden Willensrichtung der Erstbeklagten, weil sie entsprechend dem Grundgedanken des § 166 Abs. 1 BGB auch der Gläubigerseite zuzurechnen wäre (vgl. RGZ 74, 412, 414), statt eines Irrtums eine beiderseitige Falschbezeichnung in Betracht mit der Wirkung, daß nicht das Erklärte, sondern das wirklich Gewollte zu gelten hätte. - BGH, 05.03.1951 - IV ZR 64/50
Auszug aus BGH, 18.01.1961 - V ZR 83/59
Hinsichtlich der Annahme einer stillschweigenden Befreiung hat der erkennende Senat zwar im Urteil vom 22. Oktober 1958 V ZR 29/58 Bedenken gegen einen allzu weiten Anwendungsbereich geäußert, jedoch in einer anderen als der hier interessierenden Richtung (vgl. auch das Urteil vom 5. März 1951, IV ZR 64/50, Leitsatz abgedruckt in NJW 51, 354, abweichend von dem in der selben Sache ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Köln HEZ 2, 37).
- BGH, 06.11.1985 - IVa ZB 5/85
Voraussetzungen einer Vorlage; Zulässigkeit einer Wiederverheiratungsklausel in …
Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 22. September 1982 - IVa ZR 26/81 = NJW 1983, 277 und vom 18. Januar 1961 - V ZR 83/59 = FamRZ 1961, 275 sowie durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27. Juni 1961 und vom 21. Februar 1962 (BayObLG 1961, 200, 205 und 1962, 47, 57) gehindert. - BGH, 08.03.1991 - V ZR 25/90
Inhalt eines erlaubten In-sich-Geschäfts
Dieser Grundsatz gilt auch für In-sich-Geschäfte (Senatsurt. v. 18. Januar 1961, V ZR 83/59, LM Nr. 5 zu § 166 BGB). - OLG Köln, 10.11.2016 - 2 Wx 534/16
Zulässigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts zur Aufklärung von …
Hierzu hat der BGH bereits mit Urteil vom 18.01.1961 (BGH V ZR 83/59) entschieden, dass es auf den Umfang des Vertrauens ankäme, das der Erblasser dem Vorerben hinsichtlich der Wahrung der Interessen der Kinder entgegenbringt. - KG, 03.06.2016 - 6 W 127/15
Erbescheinsverfahren: Erbscheinserteilung an einen vermeintlichen "Alleinerben" …
Rn. 11 a. Die Schlusserbeneinsetzung i.S.v. § 2269 BGB i.V.m. einer Wiederverheiratungsklausel führt im Regelfall - soweit nicht Besonderheiten im Einzelfall für einen abweichenden Gestaltungswillen der testierenden Eheleute sprechen - einerseits zur Vollerbenstellung des überlebenden Ehegatten, zugleich aber auch zur bedingten Vor- und Nacherbschaft (BGH, Beschluss vom 06.11.1985 - IVa ZB 5/85 -, BGHZ 96, 198; Urteil vom 18.01.1961 - V ZR 83/59 -, FamRZ 61, 275; RG, Urteil vom 25.11.1937 -IV B 34/37 -, RGZ 156, 173; KG, Beschluss vom 30.12.1911 - 1 X 459/11 -, KGJ Bd. 42, 109 ff Nr. 23; OLG München, Beschluss vom 08.01.1937 - Wx 412/36, JFG Bd. 15, 39 ff, Nr. 12; OLG Celle, Beschluss vom 04.10.2012 - 6 W 180/12 -, ZEV 2013, 40, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 14.03.2011 - 3 W 150/10 -, FamRZ 2011, 1902 , Rz. 4 zitiert nach juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 18.04.2011 - 15 W 518/10 -, ZEV 2011, 589, Rz. 5 zitiert nach juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 01.04.2003 - 20 W 386/02 -, Rz. 22 zitiert nach juris;… Reymann in Herberger/Martinek/Rüßmann, juris-PK-BGB u.a., 7. Aufl. 2014, § 2269 Rn. 10f.;… Soergel/Wolf, BGB, 13. Aufl., § 2269 Rn. 26;… Palandt/Weidlich, BGB, 75. Aufl., § 2269 Rn. 16 ff.;… Staudinger/Kanzleiter, (2014) BGB, § 2269 Rn. 42;… S. und T. Kappler in Erman, BGB, 14. Aufl., § 2269 Rn. 14).
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