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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,824
BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04 (https://dejure.org/2004,824)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2004 - V ZR 85/04 (https://dejure.org/2004,824)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2004 - V ZR 85/04 (https://dejure.org/2004,824)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 906 Abs. 1 Satz 2, Satz 3; TA-Lärm Nr. 6. 9

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 906 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 906 Abs. 1 Satz 3; ; TA-Lärm Nr. 6.9

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3; TA-Lärm Nr. 6.9
    Beweiserleichterung für Störer bei Einhaltung der Grenzwerte der TA-Lärm

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Meßabschlag, wenn die Einhaltung eines Grenzwertes von Immissionen ermittelt wird

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Duldungspflicht von Lärmimmissionen bei unwesentlicher Beeinträchtigung; Begriff der unwesentlichen Beeinträchtigung; Indizwirkung der Grenzwerte und Richtwerte; Darlegungslast und Beweislast des Störers; Bewertung von Unsicherheiten bei der Sachverhaltsermittlung zu ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3; TA-Lärm Nr. 6.9
    Grenzwerte für Lärm ohne Meßabschlag

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Nachbarklage gegen Windenergieanlagen wegen Lärmemission

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 Abs. 1 S. 2, 3; TA-Lärm Nr. 6.9
    Ermittlung der maßgeblichen Grenzwerte für Lärm-Immissionen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lärmpegel: Kein Meßabschlag zu Gunsten des Störers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 15.11.2004)

    Lärm von Windkraftanlagen // Wann müssen Windkraftanlagen zum Lärmschutz nachts abgeschaltet werden?

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 328
  • NVwZ 2005, 116
  • NZM 2004, 957
  • DB 2005, 498 (Ls.)
  • BauR 2005, 104
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04
    Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen ab und davon, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (Senat, BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255; 146, 261, 264).

    Das bedeutet, daß der Grundsatz, wonach der Störer darlegen und beweisen muß, daß sich eine Beeinträchtigung nur als unwesentlich darstellt (BGHZ 120, 239, 257), eine Einschränkung zu seinen Gunsten erfährt.

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der …

    Auszug aus BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04
    Wie dies bewerkstelligt werden kann, ist grundsätzlich Sache des Störers (Senat, BGHZ 67, 252, 253; Urt. v. 12. Dezember 2003, V ZR 98/03, NJW 2004, 1035).
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines …

    Auszug aus BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04
    Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen ab und davon, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (Senat, BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255; 146, 261, 264).
  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen …

    Auszug aus BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04
    Werden sie überschritten, indizieren sie die Wesentlichkeit der Beeinträchtigung, werden sie eingehalten oder unterschritten, so indizieren sie die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung (Senat, Urt. v. 13. Februar 2004, V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, 1318).
  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen; …

    Auszug aus BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04
    Er dient vielmehr dem Ausgleich von eventuellen Meßungenauigkeiten und soll gewährleisten, daß die Behörde aufgrund einer Überwachungsmessung nur dann gegen den Betreiber einer störenden Anlage einschreitet, wenn auch unter Berücksichtigung aller Eventualitäten sichergestellt ist, daß die Immissionen den Richtwert überschreiten (vgl. BVerwG, DVBl. 2001, 1451, 1455).
  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der …

    Auszug aus BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04
    Wie dies bewerkstelligt werden kann, ist grundsätzlich Sache des Störers (Senat, BGHZ 67, 252, 253;… Urt. v. 12. Dezember 2003, V ZR 98/03, NJW 2004, 1035).
  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 222/06

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines in einem Nachbarstreit befangenen Grundstücks; …

    Überschreiten die Geräuschimmissionen jedoch den zulässigen Richtwert auch in dem Fall der Einhaltung der Vorschriften der DIN 4109, ist das nach § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ein Indiz für eine wesentliche Beeinträchtigung (…Senat, Urt. v. 13. Februar 2004, V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, 1318; Urt. v. 8. Oktober 2004, V ZR 85/04, MDR 2005, 328).

    Von der indiziellen Bedeutung der Richtwertüberschreitung nach § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist deshalb abzuweichen, wenn besondere Umstände des Einzelfalls dies gebieten (Senat, Urt. v. 8. Oktober 2004, V ZR 85/04, aaO).

  • OLG Schleswig, 13.06.2019 - 7 U 140/18

    Immissionen von Windenergieanlagen: Beweislast, Anforderungen an Lärmmessungen, …

    Im Grundsatz muss der Störer darlegen und beweisen, dass sich eine Beeinträchtigung nur als unwesentlich darstellt (BGH, Urteil vom 20.11.1992 - V ZR 82/91 - BGHZ 120, 239, 257; BGH, Urteil vom 08.10.2004, BauR 2005, 104-106;… Wilhelmi in Ehrmann, BGB, 15. Aufl. 2017, § 906, Rn. 19 a).

    Nur wenn diese Richtwerte nachweislich eingehalten oder unterschritten sind, indiziert dieser Umstand die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB (BGH, Urteil vom 13.02.2004, NJW 2004, 1317, 1318; BGH Urteil vom 08.10.2004, a.a.O., BauR 2005, 104-106).

    Deshalb sind zivilrechtlich allein die tatsächlich gemessenen Werte entscheidend ohne einen entsprechenden Messabschlag, weil anderenfalls Messungenauigkeiten oder sonstige Unsicherheiten zu Lasten des Beeinträchtigten gingen (BGH, Urteil vom 08.10.2004, V ZR 85/04, BauR 2005, 104-106, Juris Rn. 11).

    der TA-Lärm zulässigen Messabschlages ist der Schutz des Betreibers bei einem Eingreifen durch die Behörde, d.h. diese Regelung soll gewährleisten, dass die Behörde nur dann gegen den Betreiber einer störenden Anlage einschreiten darf, wenn auch unter Berücksichtigung aller Eventualitäten sichergestellt ist, dass die Lärmimmissionen den Richtwert überschreiten (BVerwG, Urteil vom 16.05.2001 - 7 C 16/00 -, NVwZ 2001, 1167-1169; BGH, Urteil vom 08.10.2004 a.a.O.).

  • AG Bremen, 23.06.2016 - 6 C 186/16

    Mieter muss Baulärm im Haus nicht dulden!

    (1) Dafür, dass die Beeinträchtigungen nur unwesentlich im Sinne des § 906 Abs. 1 S. 1 BGB und deswegen von den Verfügungsklägern zu dulden sind wäre die Verfügungsbeklagte darlegungs- und beweispflichtig (BGH, Urteil vom 16.10.1970 - V ZR 10/68, WM 1970, 1460); Unsicherheiten bei der Beurteilung der Wesentlichkeit oder Unwesentlichkeit der Störung gehen mithin zu ihren Lasten (vgl. BGH, Urteil vom 08.10.2004 - V ZR 85/04, NVwZ 2005, 116).
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