Rechtsprechung
| BGH, 09.02.2017 - V ZR 88/16 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
EGZPO § 26 Nr. 8
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer des klagenden Wohnungseigentümers bei Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage mit dem Ziel der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26 Nr 8 ZPOEG
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer des klagenden Wohnungseigentümers bei Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage mit dem Ziel der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter - IWW
§ 26 Nr. 8 EGZPO, § 49a GKG, § 9 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 49a Abs. 1 GKG, § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG
- Wolters Kluwer
Bemessung des wirtschaftlichen Interesses des klagenden Wohnungseigentümers für die Rechtsmittelbeschwer; Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter im Wege der Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
EGZPO § 26 Nr. 8
Bestimmung der notwendigen Rechtsmittelbeschwer eines Wohnungseigentümers anhand seines Anteils an geltend gemachter Schadensersatzforderung oder Kostenmehrbelastung - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Beschwer eines Wohnungseigentümers zur Feststellung von Rechtsmitteln; § 26 Nr. 8 EGZPO
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EGZPO § 26 Nr. 8
Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung des wirtschaftlichen Interesses des klagenden Wohnungseigentümers für die Rechtsmittelbeschwer; Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter im Wege der Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage
- datenbank.nwb.de
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer des klagenden Wohnungseigentümers bei Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage mit dem Ziel der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatz gegen Verwalter: Rechtsmittelbeschwer?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bemessung des wirtschaftlichen Interesses des klagenden Wohnungseigentümers für die Rechtsmittelbeschwer
Verfahrensgang
- AG München, 27.11.2015 - 481 C 11952/15
- LG München I, 10.03.2016 - 1 S 22602/15
- BGH, 09.02.2017 - V ZR 88/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 2767
- NJW-RR 2017, 913
- MDR 2017, 13
- MDR 2017, 637
- NZM 2017, 529
- ZMR 2017, 13
- ZMR 2017, 905
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.11.2016 - V ZR 86/16
Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsmittelführers; Bemessung des …
Auszug aus BGH, 09.02.2017 - V ZR 88/16
Maßgebend ist das Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 f.;… Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, ZWE 2012, 224 Rn. 4 mwN). - BGH, 09.02.2012 - V ZB 211/11
Wohnungseigentumsverfahren: Abgrenzung von Streitwert und Beschwerdewert; …
Auszug aus BGH, 09.02.2017 - V ZR 88/16
Maßgebend ist das Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 f.; Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, ZWE 2012, 224 Rn. 4 mwN). - BGH, 12.11.2014 - V ZR 59/14
Nachweis des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer
Auszug aus BGH, 09.02.2017 - V ZR 88/16
Um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. November 2014 - V ZR 59/14, juris Rn. 2 mwN).
- BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses …
Maßgeblich ist insoweit der klägerische Anteil an dem Nennbetrag dieser Ansprüche (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 88/16, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 02.07.2020 - V ZR 2/20
Wohnungseigentumsache: Maßgebliches wirtschaftliches Interesse für …
Es gilt nichts anderes als bei einer Anfechtung eines Beschlusses über die Durchführung einer baulichen Maßnahme (vgl. dazu Senat…, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 103/15, juris Rn. 1; Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 88/16, NZM 2017, 529 Rn. 5). - BGH, 01.06.2017 - V ZR 258/16
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung des …
Um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. nur Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 88/16, WuM 2017, 237 Rn. 4).
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