Rechtsprechung
| BGH, 02.03.2012 - V ZR 89/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw. Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen Beschlüsse einer Untergemeinschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 1 S 1 WoEigG
Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw. Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen Beschlüsse einer Untergemeinschaft - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer nur gegen einen Teil der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (Untergemeinschaft) gerichteten Klage
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 46 Abs. 1
Beschlussanfechtungsklage; Untergemeinschaften; Beschlusskompetenz; Klageerweiterung; Gemeinschaftsordnung; Stimmrechtsausschluss der übrigen Wohnungseigentümer - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 46 Abs. 1 S. 1
Zulässigkeit einer nur gegen einen Teil der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (Untergemeinschaft) gerichteten Klage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klage gegen WEG-Untergemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anfechtungsklage gegen Untergemeinschaft?
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine Anfechtungsklage gegen Untergemeinschaft
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine Anfechtungsklage gegen Untergemeinschaft
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anfechtungsklage nur gegen die Miteigentümer einer Untergemeinschaft unzulässig! (IMR 2012, 392)
Verfahrensgang
- AG Starnberg, 12.02.2010 - 3 C 1745/09
- LG München I, 17.02.2011 - 36 S 5238/10
- BGH, 02.03.2012 - V ZR 89/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.2011 - V ZR 45/11
Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation im Beschlussanfechtungsprozess
Auszug aus BGH, 02.03.2012 - V ZR 89/11
Rn. 6 Der Senat hat, allerdings erst nach Erlass des angefochtenen Urteils entschieden, dass eine Anfechtungsklage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ausnahmslos gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als notwendige Streitgenossen zu richten ist, und zwar auch dann, wenn - wie hier - der Beschluss einer Untergemeinschaft mit eigener Beschlusskompetenz angefochten wird (Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, Rn. 9 ff., WuM 2012, 55, 56). - BGH, 10.02.2012 - V ZR 145/11
Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Anfechtungsklage gegen den …
Auszug aus BGH, 02.03.2012 - V ZR 89/11
Für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses, welche keinen von der Anfechtungsklage zu unterscheidenden Streitgegenstand betrifft, gilt nichts anderes (Senat, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 145/11, Umdruck S. 4 mwN).
- BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11
Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw. …
Die nur gegen einen Teil der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage ist deshalb unzulässig (…Senatsurteile vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, NJW 2012, 1224, 1225 Rn. 10 ff., vom 10. Februar 2012 - V ZR 145/11, juris Rn. 5 und vom 2. März 2012 - V ZR 89/11, juris Rn. 6).Rn. 7 1. Richtig ist allerdings, dass ein solches Verfahren grundsätzlich dann geboten ist, wenn der Umstand, dass die Klage nur gegen einen Teil der Streitgenossen erhoben wurde, auf Fehler oder Versäumnisse des Gerichts zurückzuführen ist und der Zulässigkeitsmangel nicht auf einem Verschulden des Klägers beruht (vgl. Senatsurteil vom 2. März 2012 - V ZR 89/11, juris Rn. 7).
- AG Dortmund, 25.04.2016 - 514 C 136/15
Grundsätze zur Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigung des …
Die Beklagten im Anfechtungsprozess gemäß § 46 WEG sind notwendige Streitgenossen (BGH, Urteil vom 11.11.2011 - V ZR 45/11, NJW 2012, 1224; BGH, Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 89/11, BeckRS 2012, 07793;… Engelhardt in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 46 WEG Rdnr. 14). - AG Bremen, 22.06.2012 - 29 C 5/12
Kann eine Untergemeinschaft Rechte und Pflichten haben?
Dies gilt ausnahmslos und gerade auch dann, wenn durch die Gemeinschaftsordnung Untergemeinschaften mit eigener Beschlusskompetenz gebildet worden sind (Bundesgerichtshof, Urt.v. 11. November 2011, V ZR 45/11; Urt.v. 10. Februar 2012, V ZR 145/11; Urt.v. 2. März 2012, V ZR 89/11).
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